Da die Leitlinien der OLGs bei der Unterhaltsberechnung eine große Rolle spielen, fände ich es gut, würden wir diese mal sammeln (Links).
Sehr gut finde ich z.B. die von 'Clint' schon mal gepostete Zusammenstellung des OLG Frankfurt am Main die nicht nur einen Verweis auf gleiche Regelungen an anderen OLGs enthält, sondern auch teils zugrunde liegende Gerichtsentscheidungen.
Ich versuche mal eine alphabetische Sortierung - Ergänzungen/Korrekturen sind natürlich willkommen:
Oberlandesgerichte:
Sehr gut finde ich z.B. die von 'Clint' schon mal gepostete Zusammenstellung des OLG Frankfurt am Main die nicht nur einen Verweis auf gleiche Regelungen an anderen OLGs enthält, sondern auch teils zugrunde liegende Gerichtsentscheidungen.
Ich versuche mal eine alphabetische Sortierung - Ergänzungen/Korrekturen sind natürlich willkommen:
Oberlandesgerichte:
- Naumburg (Sachsen-Anhalt)
- Nürnberg (Süddeutsche Leitlinien - leider nicht direkt gefunden bitte "Bamberg" oder "München" verwenden)
...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
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