Unterhalt für Sohn nach Heirat

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    • Unterhalt für Sohn nach Heirat

      Hallo,

      Also folgendes Szenario.
      Ich verdiene 2000€ Netto monatlich bin seit 2018 neu verheiratet. Meine Frau ist Hausfrau und habe mit Ihr 2 gemeinsame Kinder 1 und 3 Jahre alt, außerdem hat Sie eine Tochter mit in die Ehe gefragt 9 Jahre alt.
      Ich habe noch einen Sohn mit meiner Ex Frau,9 Jahre alt. Ich bezahle monatlich 205€ Unterhalt für ihn und wollte mal nachfragen ob das in Ordnung ist oder ich mehr zahlen müsste? Ich meine es besteht eine Mangelfallberechnung oder?!Wie wird das denn genau berechnet ?

      Vielen Dank im voraus, ich hoffe mir kann jemand helfen.
    • Hallo Manshow
      Der Unterhalt für das Kind mit Deiner Ex beträgt eigentlich 427 € - 102 €( halbes Kindergeld) = 325 € aus der 2 Stufe der DT. Aber da Du 4 Personen Unterhaltspflichtig bist wirst Du eine Stufe herabgestuft . Das heißt der Unterhalt für das Kind beträgt dann nach Abzug des halben Kindergeld 304 €. Ich habe jetzt einfach mal einen Unterhaltsrechner bemüht damit Du mal ca. Angaben hast. Andere hier im Forum können bei der Mangelfallberechnung vielleicht mehr sagen. Laut Unterhaltsrechner wären für das 1 jährige Kind 249 € und für das 3 jährige Kind 252 € und für das 9 jährige Kind 304 € zu zahlen. Also würdest Du trotz Mangelfall laut Unterhaltsrechner rund 100 € zu niedrig liegen.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      Du bist ein mangelfall.
      Aber inzwischen 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
      Gibt es einen Titel über die Unterhaltshöhe für das nicht bei dir lebende Kind?

      Rein theoretisch bist du sogar noch deiner Frau zu Unterhalt verpflichtet, da das jüngste Kind unter 3 ist. Aufgrund der Tatsache, dass dein Einkommen nicht für 4 reicht, geht sie leer aus, da sie im Rang hinter den minderjährigen Kindern steht.

      Also dein jahresnetto plus steuerersattung. Diesen Betrag durch 12 Teilen.
      Von diesem Betrag kannst du normalerweise 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Je nach OLG auch nach Aufwand.
      Eigentlich steht dir auch als Abzugsposition noch 4 % vom brutto als zus. Altersvorsorge zu, wenn du sie ansparst. Bei mangelfällen wird das aber nicht unbedingt anerkannt.

      2000-100 berufsbedingte Aufwendungen = 1900.
      Selbstbehält 1.080
      Kind 1 9 j: zahlbetrag 309
      Kind 2 3 j: 257
      Kind 3 1 j: 254, da erhöhtes Kindergeld. Wenn kein erhöhtes Kindergeld auch 257
      Macht insgesamt 820.
      1900-1080=820.
      Vermutlich hast du durch die Heirat steuerklasse 3 und könntest für das älteste Kind sogar den tabellenunterhalt leisten.

      Wenn bei euch das Geld knapp ist, dann könntet ihr aufstockendes hartz4 oder Wohngeld beantragen.
      Unterhalt für das älteste Kind wäre vom Einkommen abzuziehen, wenn ein Titel über die Höhe besteht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @ AnnaSopie und ManShow
      Wenn die Ehefrau für ihr Kind aus erster Ehe nur 40 € bekommt, dann sollte Ihr auf jedenfall einen Antrag auf Kinderzuschlag einmal für Ihr Kind aus erster Ehe und Manshow für seine Kinder stellen. Selbst wenn diese Anträge abgelehnt werden( was ich aber nicht glaube) ist das hilfreich bei Beantragung für ergänzendes ALG II, weil in dem Antrag muss auch der titulierte Unterhalt für das Kind aus erster Ehe von Manshow angegeben werden. Dieser Unterhalt wird dann abgezogen. Ich werde mal versuchen es grob per ALG II Rechner herauszufinden.

      LG Hugoleser
    • 40€ bekommen wir nur, da der Erzeuger Hartz 4 bezieht und nicht mehr geben kann, musste aber erst vor Gericht geregelt werden.
      Nachdem Elterngeld soll meine Frau eigentlich Zuhause bleiben zwecks der Kinderbetreuung wegen der ganz kleinen,sobald diese einen Kita Platz hat wollte sie einen 450€ Job machen lassen.
      Also sollen wir auf jeden Fall Kinderzuschlag beantragen lassen?
      Ich habe mal so einen Rechner benutzt und da wurde gesagt dass wir keinen Anspruch darauf haben :/
    • Hallo,
      es ist ja aufstockendes hartz4 und da darf man von seinem Einkommen auch was behalten.

      Und kinderzuschlag soll es heben, bevor man hartz4 bekommt.

      Es zählt ja auch die Miete bzw. Die Höhe der Miete mit rein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Manshow
      Wie AnnaSophie eben schon sagte, den Antrag auf Kinderzuschlag für die 4 Kinder würde ich auf jedenfall stellen. Mehr wie einen Ablehnungsbescheid geben kann es nicht. Hast Du bei dem ALG II Rechner auch die monatlichen Werbungskosten eingetragen. Als Werbungskosten kannst Du den Weg zur Arbeit, die Kosten für das Konto, wenn Arbeitskleidung, dann die Kosten für die Reinigung, Gewerkschaft etc. anrechnen. Bezüglich das der EX Mann Deiner Frau nur 40 € zahlen kann, weil er ALG II bezieht, soll Deine Frau sich den ganzen Kinderfreibetrag übertragen lassen und Sie überträgt ihn Dir weil der Ex Mann nicht leistungsfähig ist und dann wie gesagt den Unterhalt für Dein Kind mit der EX eintragen.


      LG Hugoleser
    • Hallo,

      ist der Unterhalt für den Sohn aus der ersten Beziehung tituliert und hast du die Unterhaltsverpflichtung (Urkunde) vorgelegt?

      Also dir steht ein Freibetrag von 100 € zu. Dann ist es so, dass bei Verdienst zwischen 100 und 1000 € brutto 20 % behalten werden darf. Alles über1000 € brutto 10 %.

      Damit ist bei dir von 2000 € abzuziehen: 100 € und 280 €. Dann noch der titulierte Unterhalt für Junior von 205 €. Damit bleiben von deinem Verdienst noch 1415 €, die angerechnet werden dürfen. Dazu kommen noch 3xKindergeld und das Elterngeld deiner Frau.

      Damit sieht die Rechnung vermutlich noch anders aus. Evtl. gibt es bei dir in der Nähe eine Beratungsstelle für sozial Schwache. Denn spätestens wenn deine Frau kein Elterngeld mehr bekommt, dann dürfte es auch funktionieren.

      Der Unterhalt für Junior wird aber nur berücksichtigt, wenn er titutliert ist, ist er das?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hugoleser schrieb:

      Bezüglich das der EX Mann Deiner Frau nur 40 € zahlen kann, weil er ALG II bezieht, soll Deine Frau sich den ganzen Kinderfreibetrag übertragen lassen und Sie überträgt ihn Dir weil der Ex Mann nicht leistungsfähig ist und dann wie gesagt den Unterhalt für Dein Kind mit der EX eintragen.


      LG Hugoleser
      Hallo Hugoleser,

      wenn die 40 Euro gerichtlich festgestellt sind, kann der Kinderfreibetrag nicht übertragen werden.
      Der Vater ist genau in dieser Höhe leistungsfähig und wenn er die zahlt, kommt er seiner individuellen Unterhaltspflicht nach.


      H32.13 schrieb:

      Konkrete Unterhaltsverpflichtung
      Kommt ein Elternteil seiner konkret-individuellen Unterhaltsverpflichtung nach, so ist vom Halbteilungsgrundsatz auch dann nicht abzuweichen, wenn diese Verpflichtung im Verhältnis zum Unterhaltsbedarf des Kindes oder zur Unterhaltszahlung des anderen Elternteils gering ist (BFH vom 25.7.1997 – BStBl 1998 II S. 433).
      Das gilt auch in Fällen, in denen sich eine nur geringe Unterhaltsverpflichtung aus einem Urteil eines Gerichts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ergibt (BFH vom 25.7.1997 – BStBl 1998 II S. 435).
      Gruß Tanja