Guten Morgen,
ich habe, auch dank ISUV, beide Kinder einigermaßen durch die Scheidung gebracht und durch die Ausbildung. Trotzdem habe ich eine Frage, die ich mir nicht abschließend beantworten kann.
Hintergrund:
ich möchte beiden Kindern einen größeren Geldbetrag zum Start ins Leben geben (ca 10T€). Das aber nur, wenn dann nicht nochmal Anspruch auf Unterhalt kommt. Den Geldbetrag habe ich gespart und beides (also Unterhalt und Startinsleben Betrag)kann ich mir nicht leisten.
große Tochter: Lehramtsstudium nach 1 Jahr abgebrochen, dann 3 Jahre Erzieher gelernt (beides von mir finanziert, und kleiner Anteil vom Kindesvater), jetzt arbeitet sie im 3. Jahr, ist aktuell 24 Jahre. Falls sie nun nochmal den Flitz bekommt und nochmal Lehramt studieren will oder sowas, bin ich dann wieder im Boot? Oder hätte sie dann Anspruch auf elternunabhängiges Bafög? Meines Erachtens 3 Jahre Ausblidung und 3 Jahre arbeiten? dann könnte sie das Geld quasi nächsten Sommer kriegen? sehe ich das richtig?
kleine Tochter: Duales Studium , Beamtenanwärter, habe ich Glück, muß ich nix zahlen. Wenn sie anschließend doch nochmal was anderes studieren will, muß ich dann wieder Unterhalt zahlen?
ich habe so einen Fall mal im Kollegenkreis erlebt. da hatte das Kind Krankenschwester gelernt, dann gearbeitet 2 Jahre, dann Medizinstudienplatz und im 1. Semester wurde sie schwanger. Eltern durften dann für Tochter und Baby Unterhalt bis Abschluß Studium zahlen.
Nicht falsch verstehen, nicht dass ich den Kindern das nicht gönne, aber irgendwann will ich auch mal weniger arbeiten. Und das soll jetzt bald sein, daher will ich mich mal orientieren und einrichten. Habe mein Leben lang immer voll gearbeitet und mit 54 nun endlich mal 30 Stunden gehen.
Danke Euch
ich habe, auch dank ISUV, beide Kinder einigermaßen durch die Scheidung gebracht und durch die Ausbildung. Trotzdem habe ich eine Frage, die ich mir nicht abschließend beantworten kann.
Hintergrund:
ich möchte beiden Kindern einen größeren Geldbetrag zum Start ins Leben geben (ca 10T€). Das aber nur, wenn dann nicht nochmal Anspruch auf Unterhalt kommt. Den Geldbetrag habe ich gespart und beides (also Unterhalt und Startinsleben Betrag)kann ich mir nicht leisten.
große Tochter: Lehramtsstudium nach 1 Jahr abgebrochen, dann 3 Jahre Erzieher gelernt (beides von mir finanziert, und kleiner Anteil vom Kindesvater), jetzt arbeitet sie im 3. Jahr, ist aktuell 24 Jahre. Falls sie nun nochmal den Flitz bekommt und nochmal Lehramt studieren will oder sowas, bin ich dann wieder im Boot? Oder hätte sie dann Anspruch auf elternunabhängiges Bafög? Meines Erachtens 3 Jahre Ausblidung und 3 Jahre arbeiten? dann könnte sie das Geld quasi nächsten Sommer kriegen? sehe ich das richtig?
kleine Tochter: Duales Studium , Beamtenanwärter, habe ich Glück, muß ich nix zahlen. Wenn sie anschließend doch nochmal was anderes studieren will, muß ich dann wieder Unterhalt zahlen?
ich habe so einen Fall mal im Kollegenkreis erlebt. da hatte das Kind Krankenschwester gelernt, dann gearbeitet 2 Jahre, dann Medizinstudienplatz und im 1. Semester wurde sie schwanger. Eltern durften dann für Tochter und Baby Unterhalt bis Abschluß Studium zahlen.
Nicht falsch verstehen, nicht dass ich den Kindern das nicht gönne, aber irgendwann will ich auch mal weniger arbeiten. Und das soll jetzt bald sein, daher will ich mich mal orientieren und einrichten. Habe mein Leben lang immer voll gearbeitet und mit 54 nun endlich mal 30 Stunden gehen.
Danke Euch