Wie lange Unterhaltspflicht nach abgeschlossener Ausbildung

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    • Wie lange Unterhaltspflicht nach abgeschlossener Ausbildung

      Guten Morgen,

      ich habe, auch dank ISUV, beide Kinder einigermaßen durch die Scheidung gebracht und durch die Ausbildung. Trotzdem habe ich eine Frage, die ich mir nicht abschließend beantworten kann.

      Hintergrund:
      ich möchte beiden Kindern einen größeren Geldbetrag zum Start ins Leben geben (ca 10T€). Das aber nur, wenn dann nicht nochmal Anspruch auf Unterhalt kommt. Den Geldbetrag habe ich gespart und beides (also Unterhalt und Startinsleben Betrag)kann ich mir nicht leisten.

      große Tochter: Lehramtsstudium nach 1 Jahr abgebrochen, dann 3 Jahre Erzieher gelernt (beides von mir finanziert, und kleiner Anteil vom Kindesvater), jetzt arbeitet sie im 3. Jahr, ist aktuell 24 Jahre. Falls sie nun nochmal den Flitz bekommt und nochmal Lehramt studieren will oder sowas, bin ich dann wieder im Boot? Oder hätte sie dann Anspruch auf elternunabhängiges Bafög? Meines Erachtens 3 Jahre Ausblidung und 3 Jahre arbeiten? dann könnte sie das Geld quasi nächsten Sommer kriegen? sehe ich das richtig?

      kleine Tochter: Duales Studium , Beamtenanwärter, habe ich Glück, muß ich nix zahlen. Wenn sie anschließend doch nochmal was anderes studieren will, muß ich dann wieder Unterhalt zahlen?

      ich habe so einen Fall mal im Kollegenkreis erlebt. da hatte das Kind Krankenschwester gelernt, dann gearbeitet 2 Jahre, dann Medizinstudienplatz und im 1. Semester wurde sie schwanger. Eltern durften dann für Tochter und Baby Unterhalt bis Abschluß Studium zahlen.

      Nicht falsch verstehen, nicht dass ich den Kindern das nicht gönne, aber irgendwann will ich auch mal weniger arbeiten. Und das soll jetzt bald sein, daher will ich mich mal orientieren und einrichten. Habe mein Leben lang immer voll gearbeitet und mit 54 nun endlich mal 30 Stunden gehen.

      Danke Euch
    • Hallo,

      Die grosse kann nach 3 Jahren Berufstätigkeit elternunabhängiges Bafög bekommen.

      Wenn du ihnen Geld zukommen lassen willst, warum wartest du nicht damit bis sie jeweils 30 sind, dann sind sie solange im Job, dass da meiner Meinung nach keine Unterhaltspflicht mehr auf dich zukommen würde.

      Zum anderen könntest du das Geld als Darlehen geben, mit der Berechtigung, dieses nach Aufforderung zurückzugeben, bis zum 30. Lebensjahr. und erklären, dass du es zurückfordern wirst, wenn sie noch mal Unterhalt einfordern. Und dann hättest du das Geld zurück und könntest dann davon Unterhalt zahlen.

      Und zum anderen, du bist nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig, wenn du also nur noch 30 Stunden arbeitest ist die Chance auf normales Bafög auch höher.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:


      Zum anderen könntest du das Geld als Darlehen geben, mit der Berechtigung, dieses nach Aufforderung zurückzugeben, bis zum 30. Lebensjahr. und erklären, dass du es zurückfordern wirst, wenn sie noch mal Unterhalt einfordern. Und dann hättest du das Geld zurück und könntest dann davon Unterhalt zahlen.
      das ist eine gute Idee, warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen! das werde ich bei der jüngeren so machen.

      Bis 30 wollt eich nicht warten. Zum einen will ich es von meinem Konto weghaben, bin freiberufler und wer weiß wie es mal wird, ich war neulich mal von einem Tag auf den anderen schwer krank und konnte kaum arbeiten. So hätten sie es schon. Zum anderne finde ich gerade am Start braucht man das Geld. Wohnung einrichten etc.

      Danke für deinen Tipp
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