GKV Kosten plus Unterhalt?

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    • GKV Kosten plus Unterhalt?

      Guten Tag,

      Ich habe mal eine Frage:
      Mein Partner hat ein uneheliches Kind mit seiner Ex-Freundin. Diese ist neu verheiratet und hat mit Mann zwei weitere Kinder. Er und die gemeinsamen Kinder sind alle in der Familienversicherung der GKV. Sie hat zur Zeit einen Teilzeitjob und darüber ist sie und das Kind von ihr und meinem Partner krankenversichert, da eine Familienversicherung nicht geht, da das Kind nicht adoptiert wurde und nicht das leibliche Kind des neuen Mannes ist.

      Jetzt ist sie länger krank geschrieben und wir haben die Befürchtung, dass wir zusätzlich zum Unterhalt auch noch für die Krankenversicherung für das Kind aufkommen müssten, da ihr Arbeitgeber sie evtl kündigen könnte. Mein Partner ist Beamter und beihilfeberechtigt, das Kind hat eine Behinderung, sodass die PKV vermutlich zu teuer wäre oder sogar ablehnen würde und auch zu umständlich bezüglich der Rechnungen, die man ja als privatversicherter zugeschickt bekommt, da der Kontakt zwischen beiden Parteien wenig stattfindet. Aus diesem Grund wäre Gesetz dem Fall nur über eine freiwillige Pflichtversicherung nachzudenken und würde etwa 190€ betragen. Zusammen mit dem Kindesunterhalt wäre das eine monatliche Belastung von etwa 550€.

      Alle Kinder sind über 3 Jahre alt, sodass ihr auch vom JC eine neue Tätigkeit in Teilzeit zuzumuten wäre.

      Wie sieht die rechtliche Lage aus, falls der worst case eintreten würde? Müsste mein Partner und somit wir beide diese Mehrbelastung einfach so hinnehmen?
    • Hallo einfachfrei,


      einfachfrei schrieb:

      Sie hat zur Zeit einen Teilzeitjob und darüber ist sie und das Kind von ihr und meinem Partner krankenversichert, da eine Familienversicherung nicht geht, da das Kind nicht adoptiert wurde und nicht das leibliche Kind des neuen Mannes ist.
      Wer hat denn die Auskunft erteilt, dass für die Familienversicherung beim neue Ehemann die Adoption des Kindes notwendig sei?


      SGB V 10 schrieb:

      4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält oder in seinen Haushalt aufgenommen hat, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches).
      Daran kann also die Familienversicherung nicht scheitern...
      Eher daran, dass Dein Partner als anderer Elternteil mehr verdient als die Mutter und ggf. 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und nicht in der GKV ist.


      SGB V - 10 schrieb:

      3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
      allerdings würde ich diesen Passus als nicht (mehr) für Deinen Partner zutreffend ansehen, er ist nicht Ehegatte des Mitglieds.

      Gruß Tanja
    • Hallo liebe Tanja,

      Danke für deine schnelle Antwort.

      Mein Partner ist Beamter und somit ist die PKV durch die um 50%ige Beihilfeberechtigung obligatorisch. Das hat nichts mit zu viel verdienen zutun, das ist lediglich dem Umstand geschuldet, dass er Bundesbeamter ist. Eigentlich müsste er nach Stufe 2 der DD Tabelle zahlen, wurde aber in Stufe 3 hochgestuft und zahlt für die zweite Altersgruppe Kindesunterhalt.

      Dass eine Adoption nicht zwingend notwendig ist für eine Familienversicherung für alle fünf, ist allerdings ein interessanter Aspekt.

      Ich habe rausgefunden, dass die Krankenversicherung zum Mehrbedarf gehören würde und somit nach Leistungskraft beider Eltern anteilig berechnet werden würde. Außerdem ist der betreuuende Elternteil dazu verpflichtet, Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.

      Ich frage nach Erfahrungswerten inwiefern er die Kosten zahlen müsste, da wir verhindern wollen, eines Tages vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
    • einfachfrei schrieb:

      Mein Partner ist Beamter und somit ist die PKV durch die um 50%ige Beihilfeberechtigung obligatorisch. Das hat nichts mit zu viel verdienen zutun, das ist lediglich dem Umstand geschuldet, dass er Bundesbeamter ist. Eigentlich müsste er nach Stufe 2 der DD Tabelle zahlen, wurde aber in Stufe 3 hochgestuft und zahlt für die zweite Altersgruppe Kindesunterhalt.
      Hallo einfachfrei,

      auch Beamte können sich am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn in der GKV versichern (freiwillig).
      Dass das viele nicht tun, liegt an den oftmals deutlich höheren Beiträgen.
      Keinesfalls ist es ein Muss, sich privat zu versichern.
      Das Bundesland Hamburg geht bei seinen in der GKV versicherten Beamten wohl neue Wege und zahlt - statt Beihilfe, die diese Leute meist ja gar nicht bekommen (Sachleistungsanspruch in der GKV!) - einen Zuschuss zur KV.

      • Dass Dein Partner Beamter ist, habe ich gelesen. Das ändert aber nichts daran, dass auch bei Beamten 1/12 der Jahresentgeltgrenze überschritten sein könnte....(erst recht bei Bundesbeamten ;) )
      Das hat nichts damit zu tun, warum er nun in einer privaten Versicherung ist.
      Prüfmaßstab ist immer:
      Anderer (Elternteil) nicht gesetzlich versichert?
      Höheres Einkommen als der andere Elternteil?
      1/12 der Jahresentgeltgrenze überschritten?
      (Die Krankenversicherung prüft jedes Jahr die Bedingungen der weiter vorliegenden Familienversicherung ab....meine jedenfalls :D )

      Ist Dein Partner mitsorgeberechtigt? Vereinfacht das Problem "Wahl der Krankenversicherung" vielleicht.

      Gruß Tanja
    • Hallo nochmal,

      die GKV wäre für ihn teurer gewesen, die Ex und das Kind waren immer gesetzlich versichert.
      Er kommt mit seiner A10 definitiv nicht über die Beitragsbemessungsgrenze. Er ist erst ein paar Jahre nach der Trennung in die Beamtenrichtung gegangen.

      Nochmal meine Frage: wenn die Ex-Partnerin fahrlässig ihren Job verliert, aber in Ehe lebt und ihr vermutlich keine SGB II Leistungen zustünden, da Gehalt des Mannes zu hoch/ Bedarfsgemeinschaft, sie aber in die Familienversicherung des Mannes aufgenommen werden könnte, aber das Kind aus erster Beziehung nicht, müsste der Unterhaltspflichtige (der selbst in der PKV ist) dann für die Krankenversicherung seines Kindes in voller Höhe aufkommen oder wie wird dann gerechnet?
    • Hallo,

      der Krankenversicherungsbeitrag - sofern das Kind nicht kostenlos mitversichert wird, wird vom Einkommen abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird.

      Aber, was spricht dagegen das Kind freiwillig gesetzlich zu versichern? Statt privat zu versichern?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Auch eine freiwillige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung würde zusätzlich 190€ kosten - die wollen wir logischerweise nicht bezahlen müssen zusätzlich zum Kindesunterhalt von 345€. Das wäre schon stark überzogener Mehrbedarf. Gibt es da irgend eine Rechtsgrundlage oder ist das eine Grauzone, die man nicht ohne weiteres beantworten kann?
    • Moin einfachfrei,

      die Kosten der Krankenversicherung sind sicher nicht "stark überzogener Mehrbedarf".
      Ich habe Dir gestern gezeigt, dass die bisherige Begründung, warum das Kind nicht familienversichert werden kann, nicht stimmt.
      Wie wäre es, wenn Dein Partner bei der GKV (des Kindes) anruft und sich das von denen noch mal erklären lässt? (Sind ja allgemeine Auskünfte, die nichts mit dem Datenschutz zu tun haben. Alternativ könntest auch Du bei Deiner GKV nachfragen.)
      Das SGB 5 gilt schon für alle gesetzlichen Krankenkassen.

      Ansonsten hätte Dein Partner die zusätzlichen Kosten zu übernehmen.
      Sind ja, wie Du bereits bemerktest, Mehrbedarf, der nach Quote der Einkommen der Eltern zu verteilen ist (und lt. vielen Leitlinien der OLGs nicht in den Sätzen der DDTabelle enthalten).

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Wenn sie ALG I bezieht ist das richtig.
      Aber wenn sie ALG II bezieht bzw. Von dort keine Leistung erhält, weil ihr Mann zu viel verdient wird sie sich auf die FamilieVersicherung vereisen lassen müssen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo again,

      Ja, das war früher mal so mit dem wer den überwiegenden Unterhalt zahlt und so.
      Seit einem neuen Gesetz seit Mai 2019 (schnellere Vergabe von Facharztterminen und Co) entfällt die Prüfung wer wie viel Unterhalt für das (Stief)kind erbringt, da geht es nur darum, dass ein Stiefkind in häuslicher Gemeinschaft mit dem Hauptmitglied der Familie lebt und das trifft in unserem Falle eindeutig zu.

      Uns wurde nur in der Vergangenheit mal mitgeteilt, dass das Kind durch eine Behinderung nicht in die Familienversicherung könnte und die Mutter zusätzlich zahlen müsste... Kann ich mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen.

      Außerdem wäre es vermutlich sehr aufwendig dieses Kind privat über meinen Partner versichern zu lassen, da das Sorgerecht auf die Mutter übertragen wurde und diese die alleinige Gesundheitssorge hat, aber bei der PKV ja ständig Rechnungen im voraus beglichen werden müssen, um sie danach erstattet zu kriegen, was auch bei gesunden Menschen häufig aufwendig ist - und das bei einem behinderten Kind... Außerdem ist der Kontakt leider sehr eingeschränkt und engerer Kontakt wird von beiden Seiten nicht gewünscht. Falls er das Kind über sich versichern müsste, wäre also Ärger wegen Rechnungen an der Tagesordnung. Das wäre für ein Kind, welches so viele Therapien benötigt, nicht von Vorteil, aber, dass die PKV nur Vorteile hat, das ist ja ohnehin ein Märchen.
    • Hallo liebe Tanja,

      Ohne jetzt böse zu klingen, aber die gesamte Situation ist ziemlich belastend, weil der Umgang mit der Ex häufig ärgerlich ist, um es mal kurz zu fassen.
      Wir haben oft den Eindruck, dass sie absichtlich betont, wie teuer alles ist im Bezug auf Ausgaben für das Kind und macht immer ein großes Drama um meist nichts. Ich habe den Eindruck, dass sie gerne zusätzlich noch hier und da Geld sehen würde zusätzlich zum Unterhalt.
      Mein Partner ist hin und hergerissen ihr mal klare Ansagen zu machen und den Ball flach zu halten, um den Kontakt zum Kind nicht zu gefährden was ich absolut verstehen kann. Aber als Aussenstehende fällt es einem ja immer leichter, einen nüchternen Blick auf alles zu haben.

      Ich habe das auf einer Seite gefunden namens Sozialrecht kompakt oder so. Außerdem findet sich das neue Gesetz auch noch mal auf der Website der Bundesregierung.
      Da das ganze erst seit zwei Monaten existiert, ist auf den meisten Seiten noch die alte Lage erklärt bezüglich überwiegender Unterhalt, der neuerdings entfällt.

      Ich finde es so heftig wie viele Nachteile meistens Männer haben, die getrennt sind und wo ein Kind aus der Verbindung entstanden ist und mit welchen Dingen man sich beschäftigen muss, damit eine neue Familie überhaupt Chancen hat.

      Mit nachdenklichen Grüßen
    • Hallo einfachfrei,

      ich kann mir gut vorstellen, wie nervig das ist. Ich war eine Zeit lang auch in der Situation den Launen einer Kindesmutter und ihren diversen Forderungen ausgesetzt zu sein.
      Mein Mann hat lange gebraucht, das was da passiert, überhaupt ansatzweise zu durchblicken.

      Lass Dich nicht verunsichern.
      Für Zweitfrauen (und Familien) ist die Lage oft "beschwerlich".

      Das mit der KV habe ich aber aus Gesetze im Internet.
      Ich habe jetzt nicht den alten Paragraphen 10 rausgesucht, da ich im Moment etwas neben der Spur bin.
      Wenn Dir die Kindsmutter nicht allzu sehr auf den Keks geht, versuche es mal mit verbaler Bestätigung (ja, es ist echt erstaunlich, wie teuer Kinder sind...).
      Und wenn sie darauf hinweisen will, dass für Behinderte ja alles noch viel teurer ist, frag interessiert nach, ob die denn schon den Behindertenausweis beantragt hat und versucht, eine Pflegestufe zu erhalten...
      (Klär aber bitte Deinen Partner vorher auf, dass Du ihr nur Recht gibst, weil es nun mal so ist und deshalb aber nicht mehr Unterhalt zu zahlen sei. Das ist nur der Fall, wenn die Sachen nicht von Krankenkasse/Pflegekasse übernommen werden.)

      Ein behindertes Kind zu versorgen ist schon belastender. Vielleicht fehlt der Frau die notwendige Anerkennung dafür...

      Und was das Gedöns mit der privaten Versicherung angeht: Beihilfe ist nervig.
      Lasst euch nicht darauf ein, dass das Kind über den Vater privat versichert wird.
      Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, kann sie die Krankenkasse aussuchen.
      Allerdings nicht, ob der Vater als Rechnungsempfänger da steht....(das müsste aber noch jemand anderes bestätigen, da hab ich nicht so viel Ahnung von).
      Dann muss eben die Mutter in Vorleistung gehen und dem Geld von der Beihilfe hinterher rennen...

      @MaxMustermann
      war ja scheinbar auch vorher anders.
      Obwohl mich das wundert, meine KK rief mich schon vor 4 Jahren an und bat an, zu überprüfen, ob das Kind meines Mannes in meine Versicherung mit kann...
      Und ganz so gut ist es nicht, wenn die KM erstmal los stiefelt und eine (private)Kv abschließt...

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      Und ganz so gut ist es nicht, wenn die KM erstmal los stiefelt und eine (private)Kv abschließt...
      Doch, es ist schon zu 99% gut.

      Da das Kind behindert ist, gibt es keine mir bekannte PKV, die das Kind einfach so aufnehmen würde. Selbst wenn die Mutter das machen würde und einen Wald- und Wiesenversicherer finden würde, der das macht, so würde sie sich strafbar machen, denn sie führt Doppelversicherung herbei (sie weiß ja von der Beihilfeberechtigung des Kindes). Der Vertrag müssste dann, sobald der Versicherer davon Kenntnis erhält, aufgehoben werden.

      Die einzige Möglichkeit ist die Aufnahmepflicht für Kinder eines Beihilfeberechtigten, aber die setzt vorraus, dass dieser die nötigen Unterschriften leistet. Denn das Kind kann dann nur im Vertrag des Beihilfeberechtigten als versicherte Person geführt werden, weil es ja nicht selbst Versicherungsnehmer werden kann. Aber die Mutter kann nicht verfügen, dass der Papa das Kind versichern muss und kann ohne Papa keinen Beihilfekonformen Vertrag abschliessen. Und wenn sie das Kind freiwillig in die GKV aufnimmt, müsste sie Mehrbedarf anmelden. Da kann man der Mutter aber die kostenfreie Variante in der GKV vorstellen und den Mehrbedarf so abweisen.

      Gruß
      Max
    • Vielen Dank ihr Lieben, jetzt sind wir wirklich beruhigter!

      Es ist generell schön in diesem Forum die Möglichkeit zu bekommen, sich auszutauschen, gerade, weil das Jugendamt häufig so tut, als hätte es alle Rechte und fordert und fordert - dieses Verhalten führt aber dazu, dass selbst anfangs motivierte Väter sich nach und nach entfernen.
      Denn nach einer Beziehung blickt man häufig eiskalt aufeinander, sodass beide Parteien auf Ihr Recht pochen und bei Geld hört bekanntlich der Spaß auf. In einer Beziehung mit Kind geht man ja auch nicht zum Partner und fordert dieses und jenes, da wird gemeinsam abgewogen was Sinn macht. Nach Trennung will der Mensch von Natur aus keine Kommunikation mehr mit der oder dem Ex, was mit Kind nicht funktioniert - hier liegt das Problem.
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