Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zu der ich leider keine eindeutige Antwort gefunden habe:
Gibt es gegenüber nicht priviligierten Volljährigen eine Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltsverpflichteten?
Ich habe dazu widersprüchliche Auskünfte bekommen:
Vor einiger Zeit, haben mir zwei Anwälte unabhängig voneinander gesagt, dass diese bei nicht priviligierten Volljährigen entfalle, weil diese in erster Linie selbst verpflichtet seien zu ihrem Unterhalt beizutragen.
Nun hat man mir gesagt, dem sei gar nicht so.
Gibt es hier eine eindeutige Regelung oder ist das vom Einzelfall abhängig?
Vielen Dank und Grüße
Tina
ich bin neu hier und habe eine Frage zu der ich leider keine eindeutige Antwort gefunden habe:
Gibt es gegenüber nicht priviligierten Volljährigen eine Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltsverpflichteten?
Ich habe dazu widersprüchliche Auskünfte bekommen:
Vor einiger Zeit, haben mir zwei Anwälte unabhängig voneinander gesagt, dass diese bei nicht priviligierten Volljährigen entfalle, weil diese in erster Linie selbst verpflichtet seien zu ihrem Unterhalt beizutragen.
Nun hat man mir gesagt, dem sei gar nicht so.
Gibt es hier eine eindeutige Regelung oder ist das vom Einzelfall abhängig?
Vielen Dank und Grüße
Tina