Erwerbsobliegenheit bei nicht priviligierten Volljährigen

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    • Erwerbsobliegenheit bei nicht priviligierten Volljährigen

      Hallo,

      ich bin neu hier und habe eine Frage zu der ich leider keine eindeutige Antwort gefunden habe:

      Gibt es gegenüber nicht priviligierten Volljährigen eine Erwerbsobliegenheit für den Unterhaltsverpflichteten?

      Ich habe dazu widersprüchliche Auskünfte bekommen:
      Vor einiger Zeit, haben mir zwei Anwälte unabhängig voneinander gesagt, dass diese bei nicht priviligierten Volljährigen entfalle, weil diese in erster Linie selbst verpflichtet seien zu ihrem Unterhalt beizutragen.
      Nun hat man mir gesagt, dem sei gar nicht so.

      Gibt es hier eine eindeutige Regelung oder ist das vom Einzelfall abhängig?

      Vielen Dank und Grüße

      Tina
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Tina,

      die gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt bei nichtprivilegierten Kindern.
      Ansonsten würde ich aus dem Gefühl heraus sagen, dass ja schon aufgrund der eigenen Bedarfsdeckung eine Erwerbsobliegenheit besteht. Unter anderem auch, wenn man verheiratet ist...
      Allerdings kommt es eben auf den Einzelfall an, aus welchen Gründen man keiner Arbeit nachgeht.

      Gruß Tanja
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