Frage: Für den ex-partner aufkommen

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    • Frage: Für den ex-partner aufkommen

      Hallo, folgender Sachverhalt:

      Seit über 2 Jahren getrennt, Rechtskräftigkeit der Scheidung täglich erwartet.
      Es wurde bisher kein Trennungsunterhalt und zukünftig bisher kein Ehegattenunterhalt gefordert.

      Frau hatte schon vor Trennung einen anderen, mit dem sie jetzt auch seit über 1,5 Jahren zusammen wohnt, sie hat ihn zu sich in ihre Wohnung genommen, die ihr Eigentum ist.

      Kinder sind Ü16 . Unterhalt ist durch SFV geregelt und wird bezahlt. Ein volljähriges Kind in Ausbildung hat keinen Unterhaltstitel, es bekommt von mir was notwendig ist.
      Kinder leben bei der Mutter.

      Im Trennungsjahr haben wir uns einfach unser Geld untereinander aufgeteilt, danach hab ich alles getrennt und die Zahlungen eingestellt, weil der Anwalt meinte sie könne
      jetzt vollzeit arbeiten gehen und ich solle gucken was passiert.


      Durch Lesen im Netz ist mir immer wieder unter gekommen, dass noch Jahre danach Behören Geld/Auskünfte einfordern, weil der EX arbeitslos oder Pflegefall ist.

      Meine EX hat sich nie richtig um Arbeit bemüht, meinte sie würde nie wieder vollzeit arbeiten gehen, nur ihren MInijob weiter machen.
      Dementsprechend hat sie mich wohl auch in Ruhe gelassen, da sie ja bei Forderungen gegenüber mir zum (vollzeit) Arbeiten verpflichtet würde.
      Ich hab mir jetzt auch keine Gedanken mehr weiter gemacht, da jetzt auch der Punkt einer verfestigten Lebensgemeinschaft vorliegen sollte?!

      Jedoch kommt bei mir immer wieder die Panik hoch, irgend ein Amt kommt noch mal bei mir vorbei, weil sie bedürftig ist ;(
      Bei ihr läufts grad finanziell nicht so gut, da sie in kürze ihre Krankenversicherung noch selbst zahlen muss.
      Da weiß man nie, ob sie doch irgendwann mal auf die Arge angewiesen ist ;(

      Ich hab auch keine Lust über meine wirtschaftlichen Verhältsnisse Auskunft geben zu müssen.

      Ist eurer Meinung nach die Unterhaltskette mit der Scheidung unterbrochen ? Und ich bin keinem mehr für was verpflichtet in Zukunft ?
      Hat nochmal ein Amt das Recht mir gegenüber was einzufordern? Oder gibt man denen lapidar als Antwort, es gibt keinen rechtskräftigen Unterhaltstitel der EX ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vaico ()

    • Hallo Vaico
      Erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Es kann durchaus sein das das Job Center Deine Ex Frau auffordert einen Antrag auf Unterhalt zu stellen. Gleichzeitig wird das Job Center auf Dich zu kommen und Dich auffordern Dein Einkommen offen zulegen und Nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Ob Du diese Aufforderung zur Auskunft ablehnen kannst weiß ich nicht da können Dir andere hier bestimmt mehr sagen. Meiner Meinung nach kannst Du diese Aufforderung wenn sie denn kommt ablehnen mit der Begründung durch die nachweisliche gefestigte Lebensgemeinschaft ist die Unterhalts kette gerissen und die Pflicht zur nachehelichen Solidarität hinfällig.

      LG Hugoleser
    • hallo,

      Zum einen würde ihr bei nachehelichen Unterhalt ein wohnwertvorteil angerechnet werden und zum anderen könnte es auch sein, dass ihr ein fiktives vollzeitEinkommen angerechnet werden würde.

      Und zum anderen wäre es ja auch so, dass sie in einer eheähnlichen Beziehung lebt, so dass ihr dann auch noch eine haushaltsersparnis angerechnet werden könnte.

      Und zum 3. Wäre dann die Frage der verwirkung wegen eheähnlicher Gemeinschaft zu prüfen.

      Und wenn sie zum Amt gehen würde, dann würde das Verlangen, dass sie sich auf vollzeitstellen bewirbt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!