Hallo, folgender Sachverhalt:
Seit über 2 Jahren getrennt, Rechtskräftigkeit der Scheidung täglich erwartet.
Es wurde bisher kein Trennungsunterhalt und zukünftig bisher kein Ehegattenunterhalt gefordert.
Frau hatte schon vor Trennung einen anderen, mit dem sie jetzt auch seit über 1,5 Jahren zusammen wohnt, sie hat ihn zu sich in ihre Wohnung genommen, die ihr Eigentum ist.
Kinder sind Ü16 . Unterhalt ist durch SFV geregelt und wird bezahlt. Ein volljähriges Kind in Ausbildung hat keinen Unterhaltstitel, es bekommt von mir was notwendig ist.
Kinder leben bei der Mutter.
Im Trennungsjahr haben wir uns einfach unser Geld untereinander aufgeteilt, danach hab ich alles getrennt und die Zahlungen eingestellt, weil der Anwalt meinte sie könne
jetzt vollzeit arbeiten gehen und ich solle gucken was passiert.
Durch Lesen im Netz ist mir immer wieder unter gekommen, dass noch Jahre danach Behören Geld/Auskünfte einfordern, weil der EX arbeitslos oder Pflegefall ist.
Meine EX hat sich nie richtig um Arbeit bemüht, meinte sie würde nie wieder vollzeit arbeiten gehen, nur ihren MInijob weiter machen.
Dementsprechend hat sie mich wohl auch in Ruhe gelassen, da sie ja bei Forderungen gegenüber mir zum (vollzeit) Arbeiten verpflichtet würde.
Ich hab mir jetzt auch keine Gedanken mehr weiter gemacht, da jetzt auch der Punkt einer verfestigten Lebensgemeinschaft vorliegen sollte?!
Jedoch kommt bei mir immer wieder die Panik hoch, irgend ein Amt kommt noch mal bei mir vorbei, weil sie bedürftig ist
Bei ihr läufts grad finanziell nicht so gut, da sie in kürze ihre Krankenversicherung noch selbst zahlen muss.
Da weiß man nie, ob sie doch irgendwann mal auf die Arge angewiesen ist
Ich hab auch keine Lust über meine wirtschaftlichen Verhältsnisse Auskunft geben zu müssen.
Ist eurer Meinung nach die Unterhaltskette mit der Scheidung unterbrochen ? Und ich bin keinem mehr für was verpflichtet in Zukunft ?
Hat nochmal ein Amt das Recht mir gegenüber was einzufordern? Oder gibt man denen lapidar als Antwort, es gibt keinen rechtskräftigen Unterhaltstitel der EX ?
Seit über 2 Jahren getrennt, Rechtskräftigkeit der Scheidung täglich erwartet.
Es wurde bisher kein Trennungsunterhalt und zukünftig bisher kein Ehegattenunterhalt gefordert.
Frau hatte schon vor Trennung einen anderen, mit dem sie jetzt auch seit über 1,5 Jahren zusammen wohnt, sie hat ihn zu sich in ihre Wohnung genommen, die ihr Eigentum ist.
Kinder sind Ü16 . Unterhalt ist durch SFV geregelt und wird bezahlt. Ein volljähriges Kind in Ausbildung hat keinen Unterhaltstitel, es bekommt von mir was notwendig ist.
Kinder leben bei der Mutter.
Im Trennungsjahr haben wir uns einfach unser Geld untereinander aufgeteilt, danach hab ich alles getrennt und die Zahlungen eingestellt, weil der Anwalt meinte sie könne
jetzt vollzeit arbeiten gehen und ich solle gucken was passiert.
Durch Lesen im Netz ist mir immer wieder unter gekommen, dass noch Jahre danach Behören Geld/Auskünfte einfordern, weil der EX arbeitslos oder Pflegefall ist.
Meine EX hat sich nie richtig um Arbeit bemüht, meinte sie würde nie wieder vollzeit arbeiten gehen, nur ihren MInijob weiter machen.
Dementsprechend hat sie mich wohl auch in Ruhe gelassen, da sie ja bei Forderungen gegenüber mir zum (vollzeit) Arbeiten verpflichtet würde.
Ich hab mir jetzt auch keine Gedanken mehr weiter gemacht, da jetzt auch der Punkt einer verfestigten Lebensgemeinschaft vorliegen sollte?!
Jedoch kommt bei mir immer wieder die Panik hoch, irgend ein Amt kommt noch mal bei mir vorbei, weil sie bedürftig ist
Bei ihr läufts grad finanziell nicht so gut, da sie in kürze ihre Krankenversicherung noch selbst zahlen muss.
Da weiß man nie, ob sie doch irgendwann mal auf die Arge angewiesen ist
Ich hab auch keine Lust über meine wirtschaftlichen Verhältsnisse Auskunft geben zu müssen.
Ist eurer Meinung nach die Unterhaltskette mit der Scheidung unterbrochen ? Und ich bin keinem mehr für was verpflichtet in Zukunft ?
Hat nochmal ein Amt das Recht mir gegenüber was einzufordern? Oder gibt man denen lapidar als Antwort, es gibt keinen rechtskräftigen Unterhaltstitel der EX ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vaico ()