Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich wende mich mit einer Frage zum Kindergeld an euch und hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin.
Ich leiste meinem volljährigen Sohn titulierten Unterhalt.
Bisher wohnte mein Sohn bei der Mutter (Hartz4) und diese bezog das Kindergeld. Nun ist er ausgezogen und die Kindergeldkasse sagt ich muss es nun beantragen.
Dabei stoße ich schon beim Ausfüllen des Formulars an meine Grenzen, da ich so einige Fragen zu meinem Sohn mangels Wissen nicht beantworten kann und er leider auch nicht auf meine Nachfragen antwortet.
Eigentlich wäre es meiner Meinung nach am besten, wenn die Mutter weiter die Kindergeldberechtigte wäre, weil sie einfach viel näher am Leben meines Sohnes dran ist.
Und nun endlich meine Frage:
Hätte es unterhaltsrechtlich irgendwelche Folgen für mich, wenn ich meinen Kindergeldanspruch an die Mutter abtrete? (Ich rechne ja, weil allein barunterhaltspflichtig das volle Kindergeld an)
Kann ich mich darauf verlassen, dass mein Sohn und seine Mutter das dann untereinander regeln. Ich kann natürlich nicht sicherstellen, dass sie es ihm auch geben wird, genauso wenig wie ich weiß, wie sie das bisher geregelt hatten.
Lieben Dank für das Lesen und hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Flip
ich wende mich mit einer Frage zum Kindergeld an euch und hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin.
Ich leiste meinem volljährigen Sohn titulierten Unterhalt.
Bisher wohnte mein Sohn bei der Mutter (Hartz4) und diese bezog das Kindergeld. Nun ist er ausgezogen und die Kindergeldkasse sagt ich muss es nun beantragen.
Dabei stoße ich schon beim Ausfüllen des Formulars an meine Grenzen, da ich so einige Fragen zu meinem Sohn mangels Wissen nicht beantworten kann und er leider auch nicht auf meine Nachfragen antwortet.
Eigentlich wäre es meiner Meinung nach am besten, wenn die Mutter weiter die Kindergeldberechtigte wäre, weil sie einfach viel näher am Leben meines Sohnes dran ist.
Und nun endlich meine Frage:
Hätte es unterhaltsrechtlich irgendwelche Folgen für mich, wenn ich meinen Kindergeldanspruch an die Mutter abtrete? (Ich rechne ja, weil allein barunterhaltspflichtig das volle Kindergeld an)
Kann ich mich darauf verlassen, dass mein Sohn und seine Mutter das dann untereinander regeln. Ich kann natürlich nicht sicherstellen, dass sie es ihm auch geben wird, genauso wenig wie ich weiß, wie sie das bisher geregelt hatten.
Lieben Dank für das Lesen und hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
Flip