Hallo,
da meine Ex kürzlich verstorben ist, interessiert mich dieses Thema.
Insbesondere weil meine Rente durch den Versorgungsausgleich stark
gekürzt wurde. Bei der DRV habe ich einen Antrag auf Rückabwicklung nach
§37 gestellt, der abgelehnt wurde, weil meine Ex länger als 36 Monate
Rente erhielt. Sie bekam allerdings eine Erwerbsminderungsrente und noch
keine Altersrente. Seit wann ist mir nicht bekannt. Die Altersrente
hätte sie erst ab diesem Jahr erhalten. Mir war nicht bekannt, daß dabei
nicht unterschieden wird.
Nun habe ich hier gelesen, daß auch der §51 eine wichtige Rolle spielen
kann. Dazu müsste dann der Prozess zum Versorgungsausgleich nochmal neu
aufgerollt werden. Ein Anwalt aus Kassel macht dafür besonders Werbung. Sogar im SWR-Fernsehen in der Sendung Marktcheck.
Gibt es hier Info's? Was gibt es für Risiken? Nicht das am Ende noch weniger Rente für mich dabei rauskommt.
Zu meinem Fall: Wir haben 1973 geheiratet, gemeinsam 2 Kinder, geboren 1973 und 1978. Scheidung 2003. Ich
bekomme ausser der Rente von der DRV noch eine kleine Werksrente, wovon
damals beim Versorgungsausgleich lediglich 5,80 EU auf meine Ex
übertragen wurden. Ich hatte mehr befürchtet.
Heute habe ich mit dem Leiter unserer ISUV-Bezirksstelle und einer Fachanwältin für Familienrecht über dieses Thema gesprochen. Beiden war diese Möglichkeit nicht bekannt.
Sind Fälle bekannt, wo das rechtskräftig funktioniert hat?
Vielen Dank für Info's und viele Grüße
DEUTZ
da meine Ex kürzlich verstorben ist, interessiert mich dieses Thema.
Insbesondere weil meine Rente durch den Versorgungsausgleich stark
gekürzt wurde. Bei der DRV habe ich einen Antrag auf Rückabwicklung nach
§37 gestellt, der abgelehnt wurde, weil meine Ex länger als 36 Monate
Rente erhielt. Sie bekam allerdings eine Erwerbsminderungsrente und noch
keine Altersrente. Seit wann ist mir nicht bekannt. Die Altersrente
hätte sie erst ab diesem Jahr erhalten. Mir war nicht bekannt, daß dabei
nicht unterschieden wird.
Nun habe ich hier gelesen, daß auch der §51 eine wichtige Rolle spielen
kann. Dazu müsste dann der Prozess zum Versorgungsausgleich nochmal neu
aufgerollt werden. Ein Anwalt aus Kassel macht dafür besonders Werbung. Sogar im SWR-Fernsehen in der Sendung Marktcheck.
Gibt es hier Info's? Was gibt es für Risiken? Nicht das am Ende noch weniger Rente für mich dabei rauskommt.
Zu meinem Fall: Wir haben 1973 geheiratet, gemeinsam 2 Kinder, geboren 1973 und 1978. Scheidung 2003. Ich
bekomme ausser der Rente von der DRV noch eine kleine Werksrente, wovon
damals beim Versorgungsausgleich lediglich 5,80 EU auf meine Ex
übertragen wurden. Ich hatte mehr befürchtet.
Heute habe ich mit dem Leiter unserer ISUV-Bezirksstelle und einer Fachanwältin für Familienrecht über dieses Thema gesprochen. Beiden war diese Möglichkeit nicht bekannt.
Sind Fälle bekannt, wo das rechtskräftig funktioniert hat?
Vielen Dank für Info's und viele Grüße
DEUTZ