Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod der Exfrau, obwohl sie über 36 Monate Rente bekam?

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod der Exfrau, obwohl sie über 36 Monate Rente bekam?

      Hallo,

      da meine Ex kürzlich verstorben ist, interessiert mich dieses Thema.
      Insbesondere weil meine Rente durch den Versorgungsausgleich stark
      gekürzt wurde. Bei der DRV habe ich einen Antrag auf Rückabwicklung nach
      §37 gestellt, der abgelehnt wurde, weil meine Ex länger als 36 Monate
      Rente erhielt. Sie bekam allerdings eine Erwerbsminderungsrente und noch
      keine Altersrente. Seit wann ist mir nicht bekannt. Die Altersrente
      hätte sie erst ab diesem Jahr erhalten. Mir war nicht bekannt, daß dabei
      nicht unterschieden wird.

      Nun habe ich hier gelesen, daß auch der §51 eine wichtige Rolle spielen
      kann. Dazu müsste dann der Prozess zum Versorgungsausgleich nochmal neu
      aufgerollt werden. Ein Anwalt aus Kassel macht dafür besonders Werbung. Sogar im SWR-Fernsehen in der Sendung Marktcheck.

      Gibt es hier Info's? Was gibt es für Risiken? Nicht das am Ende noch weniger Rente für mich dabei rauskommt.

      Zu meinem Fall: Wir haben 1973 geheiratet, gemeinsam 2 Kinder, geboren 1973 und 1978. Scheidung 2003. Ich
      bekomme ausser der Rente von der DRV noch eine kleine Werksrente, wovon
      damals beim Versorgungsausgleich lediglich 5,80 EU auf meine Ex
      übertragen wurden. Ich hatte mehr befürchtet.

      Heute habe ich mit dem Leiter unserer ISUV-Bezirksstelle und einer Fachanwältin für Familienrecht über dieses Thema gesprochen. Beiden war diese Möglichkeit nicht bekannt.

      Sind Fälle bekannt, wo das rechtskräftig funktioniert hat?

      Vielen Dank für Info's und viele Grüße


      DEUTZ