Herabsetzung Unterhalt bei 4 Kindern in DD

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    • Herabsetzung Unterhalt bei 4 Kindern in DD

      Hallo Liebe Forumsgemeinde,

      ich hätte eine (hoffe ich) einfache Frage.

      Bei mir hat das JA den KU neu berechnet, aber dabei "vergessen" zu berücksichtigen, das ich für 4 Kinder Unterhaltspflichtig bin. Meine Frage ist die, um wieviele Gruppen muss ich denn abgestuft werden mit 4 KU-Empfängern ?

      Vielen Dank im Voraus :)
    • Hallo Logi
      Herzlich Willkommen hier im Forum. So wie Du es schilderst, denke ich mal das Minimum um eine Stufe abgestuft werden muss. Hat das JA Dein Einkommen bereinigt und wenn ja wie. Stell doch einfach mal die groben Daten ein, dann kann Dir etwas genauer geholfen werden.

      LG Hugoleser
    • Guten Morgen und herzlich willkommen im Forum Logi,

      die Düsseldorfer Tabelle geht von einer Unterhaltspflicht für 2 Personen aus.
      In den meisten Leitlinien der Olg steht entsprechendes. Bist Du mehreren Kindern zu Unterhalt verpflichtet, wird - wie Du schon anmerktest - herabgestuft.
      In Deinem Fall sollte es um zwei Stufen passieren. (Kinder noch alle minderjährig und/oder privilegiert?)
      Eine Mangelfallberechnung besteht bei Dir aber nicht?
      Und dann sollte auch noch Augenmerk darauf gelegt werden, ob der Bedarfskontrollbetrag der Stufe, in der Du mit Deinem unterhaltsrelevantem Einkommen landest, nicht unterschritten wird.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ein kleines Update. Das JA hatte die Abstufung nicht vergessen, sondern es besteht darauf das ich nicht abgestuft werde. Die Begründung dafür ist, das ich den Bedarfskontrollbetrag in der von Ihnen berechneten Stufe nicht unterschreite. Dieses entspricht auch der Wahrheit.

      Kann das eine Begründung sein, das ich deswegen nicht abgestuft werde ?

      Ich dachte immer der Bedarfskontrollbetrag wird nur verwendet wenn man um eine Stufe nach oben geschoben werden und mehr zahlen soll (also z.B. nur 1 Unterhaltsberechtiger) als die Eingruppierung nach Berechnung ergibt.

      Hier geht es bei mir um unterhaltsberechnung von 2 Kindern aus 2ter Ehe. Bei den unterhaltsberechtigten Kindern aus 1ter Ehe, verhält es sich so, das beide bereits in Lehre sind und ich somit nicht den vollen Unterhaltsbetrag leisten muss.

      Das JA droht nun damit zu klagen ... :(
    • Hallo Logi,

      wenn du nach Berücksichtigung aller deiner Unterhaltspflichten unter den Bedarfskontrollbetrag rutscht, so musst du niedriger gestuft werden, bis du ihn nicht mehr unterschreitest (aber nur bis zum Mindestunterhalt). Das die Düsseldorfer Tabelle davon ausgeht, dass du zwei Menschen Unterhalt schuldest und bei mehr Unterhaltsberechtigten abgestuft wird, ist erstmal was anderes.

      Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufungin niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

      Gängige Praxis wäre hier eine Abstufung um 2 Stufen.

      Ich wäre hier entspannt. Jugendämter drohen gerne, macht denen das Leben einfacher. Lass doch einfach den Unterhalt zwei Stufen niedriger titulieren, befristet bis zum 18ten Lebensjahr. Dann senkt das schon mal den Streitwert. Ich denke, dass die Chancen des Jugenamts gering sind, aber da können die anderen sicher mehr zu sagen...
    • Hallo,

      Was steht denn in den UnterhaltLeitlinien des OLGs, bei minderjährigen Kindern ist es das am Wohnort der Kinder?

      Auch wenn du nicht den zahlbetrag durch einkommen der Grossen Kinder zahlen musst sind sie unterhaltsberechtigt und mitzuzählen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das OLG wäre das Nürnberger, dort steht

      11.2 Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind i.d.R. Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe vorzunehmen.
      Zur Eingruppierung können auch die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden.

      Mit dieser Aussage ist dann eigentlich alles möglich. Geht mir aber mehr um die gängige Praxis wie Max schon sagte, einfach um meine Chancen realistisch einzuschätzen vor Gericht. Aber eure Aussage hilft schon mal ein wenig.


      Ich hätte jetzt einfach den rückständigen und künftigen Unterhalt erst mal so bezahlt wie ich den Unterhalt sehe. Ist damit dann der Streitwert auch schon geringer oder muss ich das vorab Titulieren lassen beim JA damit der Streitwert sinkt ?

      Ach ja eine Frage bitte noch :) Ich hatte nach Scheidung in 2018 (März) eine größere Einkommensteuererstattung von 2016 (als ich noch verheiratet war) erhalten. Diese Erstattung ging auf meine damalige Steuerklasse 3 zurück, nun habe ich längst 1 (seit Scheidung). Das JA hat diese Erstattung allerdings voll mit eingerechnet, obwohl die Einkommensauskunft vom JA im April 2019 angefordert wurde. Somit liegt die Steuererstattung doch außerhalb des Auskunftzeitraums und dürfte nicht mit rein gerechnet werden oder ?
    • Hallo Logi,

      mal so eine Frage: wenn das Jugendamt dich auffordert dein Gehalt in 2019 offen zu legen, dann kriegen die normalerweise Informationen aus 2017. Wieso wissen die von der Steuererstattung aus 2016, die 2017 geflossen ist?

      In der Unterhaltsleitlinie OLG Nürnberg steht unter 1.7: Steuerzahlungen oder Erstattungen sind in der Regel im Kalenderjahr der tatsächlichen Leistung zuberücksichtigen. Die Frage ist also: mit welchen Zahlen wurde gerechnet?

      Der Unterhaltsgläubiger hat Anspruch auf einen Titel, meist sogar einen unbefristeten. Den Teil, der aus deiner Sicht unstrittig ist, solltest du titulieren lassen.
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