Kostenausgleich nach Trennung / Scheidung

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    • Kostenausgleich nach Trennung / Scheidung

      Hallo zusammen - ich hoffe hier weiß jemand Rat?

      Ich habe für meine getrennt lebende Frau noch zur Zeit der gemeinsamen Ehe einen Leasingvertrag über ein Auto abgeschlossen, das sie selber gefahren ist.
      Vertragsnehmer des Leasing-Vertrages bin zwar ich, aber ich habe seit meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung vor über drei Jahren keinerlei Zugriff auf das Fahrzeug. Die monatlichen Leasing-Raten wurden auf den Unterhalt angerechnet, so dass ich die Raten zwar überwiesen habe, meine Ex mir aber die Kosten (259 €/Monat) ausgeglichen hat.
      Vor rund zehn Monaten hat sie einen selbstverschuldeten Unfall gebaut und ich habe von der Leasingfirma nun eine Rechnung in Höhe von 500 € als Selbstbeteiligung erhalten. Aufgrund einer "angespannten Situation" zwischen meiner Ex und mir könnte es sein, dass sie versuchen wird diese 500 € auf mich abzuwälzen, frei nach dem Motto: Sie ist ja nicht der Vertragsnehmer.

      Kann mir hier jemand kurz eine Info geben wie es rechtlich aussieht? Zum Zeitpunkt unserer Trennung hat sie mir ein Schreiben unterzeichnet, in dem sie sich verpflichtet hat mir die monatlichen Leasing-Gebühren zu erstatten und mir somit keine Kosten zu verursachen. Ach ja, der Vertrag läuft im Juli ersatzlos aus und dann ist das Thema sowie durch.

      Für Antworten / Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
      Mit herzlichen Grüßen in die Runde
    • Hallo,

      Sie hat sich also nur verpflichtet, dass sie die leasingraten ausgleicht? andere kosten oder Evtl. anfallende Kosten sind nicht erwähnt?

      Was ist mit den Kosten falls die leasingfirma eine höhere schlussrate haben will?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie!

      Sie hat sich verpflichtet die aus dem Leasing entstehenden Kosten zu begleichen, insbesondere falls sie den Wagen frühzeitig nicht mehr nutzen wollen würde und ich damit auf den monatlichen Raten sitzen geblieben wäre. Abgeschlossen wurde der Vertrag immer nur mit einem Jahr Laufzeit.

      Da sie ganz alleine Zugriff auf den Wagen hat, und sie auch den Unfall selbstverschuldet hat, müsste es ja auch ihr obliegen für etwaige Schäden aufzukommen. Das hat sie bis jetzt im Übrigen auch immer getan.

      VG
      Thorsten
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