Unterhalt ab 18 - Kind hat Abitur abgeschlossen

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    • Unterhalt ab 18 - Kind hat Abitur abgeschlossen

      Hallo zusammen,

      neues Mitglied und wahrscheinlich die 1000.ste Frage zu dem Thema. Hab auch schon eine Menge gelesen, aber trotzdem noch ein paar Einzelfallfragen :) .

      Mein Sohn ist im Dezember 2018 Volljährig geworden. Es besteht seit ~2014 ein Titel unbefristet, der immer bedient wurde.
      Aktuell (diesen Monat) hat mein Sohn sein Abitur abgeschlossen (glaube ich zumindest, da wir seit ein paar Monaten keinen Kontakt mehr haben wegen meiner Aufforderung auf Neuberechnung und Titelausgabe).
      Er lebt bei der Mutter, diese ist verheiratet, arbeitet in Teilzeit und hat 3 weitere minderjährige Kinder. Stiefvater arbeitet.

      Meine Fragen: Der Titel wurde niemals angepasst, ich habe vom JA immer nur Briefe bekommen mit den Zahlbeträgen nach Alterstufenwechsel. Ist das so korrekt?

      Nun habe ich zum 18. Lebensjahr, meinen Sohn persönlich aufgefordert mir den Titel auszuhändigen und den Unterhalt neu zu berechnen. Dies hat er mit Hinweis auf seine Abivorbereitungen und weiteren scheinheiligen Ausreden abgelehnt (in Wirklichkeit hat die Mutter ihm eingeredet, dass ich dann ohne Titel keinen Unterhalt mehr zahle).
      Ich zahle aktuell 613€ und vor 8 Wochen hat sich der Herr dann doch mal zum JA bequemt und Beistandschaft beantragt. Ich habe also vor 8 Wochen meine Unterlagen (Gehaltsabrechnungen) eingereicht und seit dem nichts mehr gehört, mein Sohn angeblich allerdings schon (neuer Unterhalt für mich 580€ und für die Mutter 80€, weiß ich von seinem Opa).

      Kann das sein? Ist wohl Stufe 10? Plus Kindergeld ergibt das ja doch deutlich mehr als die 735€ bei eigener Wohnung (die er noch nicht hat) oder ist das völlig unrelevant? Er ist ja mit Abi dann jetzt mittlerweile nicht mehr priviligiert, richtig?
      Titel wurde natürlich weiterhin nicht ausgegeben.

      Eigentlich möchte ich meinen Sohn ungern formaljuristisch begegnen, aber anscheinend lässt er mir keine andere Wahl. Außer einem Kontakt per WhatsApp vor ein paar Wochen was er studieren möchte weiß ich nicht über seine Zukunft bescheid.

      Wie sollte ich mich am Besten gegenüber dem Jugendamt und meinem Sohn verhalten?

      1. JA Anschreiben und Ergebnis einfordern?
      2. EK - Nachweise, Mutter und Stiefvater einfordern und JA Ergebnis vom Anwalt prüfen lassen?
      3. Herausgabe Titel und Aufforderung zum Nachweis der Zeugnisse und weitere Zukunftsplanung?

      Oder noch die Füße still halten, 3 Monate Zeit geben zur Immatrikulierung und dann nachfragen? Bis dahin sollte JA geantwortet haben.

      Danke Euch für Eure Hilfe.

      Liebe Grüße
      Mc
    • Hallo MC Moneysack
      Erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Damit wir Dir hier helfen können ist es gut wenn Du die Groben Zahlen einmal einstellst damit wir nachvollziehen können wie das JA auf diese Summen kommt. Bezüglich des Studiums würde ich erst mal verlangen das Dein Sohn Bafög beantragt( hierzu ist er verpflichtet auch wenn eine Absage wahrscheinlich ist). Das JA würde ich wie Du schon unter 1 ausgeführt hast Anschreiben und die Unterlagen einfordern damit Du ihre Berechnung prüfen kannst, genauso sieht es mit 2 aus, dieses kannst Du aber nur über den Sohn fordern. Du musst ihn zusätzlich zu drei dazu auffordern die EK Unterlagen der Mutter Dir zur Verfügung zu stellen damit Du die korrekte Berechnung durchführen kannst.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      sind bei den 613 € schon das komplette Kindergeld abgezogen?
      Ab Volljährigkeit wird nicht nur das hälftige, sondern das ganze Kindergeld abgezogen.

      Du brauchst von Junior die Unterlagen der KM und die Berechnung. Und die würde ich auch schriftlich einfordern.
      Und ihm mitteilen, dass es bis (Frist von 14 Tagen) diese beizubringen hat, ebenso die Information, was er studieren will und wo er sich beworben hat.
      Und ihm mitteilen, dass es ab Volljährigkeit verpflichtet ist seine Bedürftigkeit nachzuweisen, sprich, er muss eine Ausbildung machen oder ein Studium beginnen.
      Plant er nichts, dann hat er auch keinen Anspruch auf diese Übergangsfrist bis September/Oktober, sondern muss sich gleich selbst durch Nebenjobs unterhalten.

      Und ich würde ihn auffordern, den Titel zurückzugeben, da dieser nicht mehr den rechtlichen Grundlagen entspricht: a) Abzug des kompletten Kindergeldes und b) ebenfalls Unterhaltspflicht der Mutter.

      Du hast ab sofort einen Selbstbehalt von 1.300 € ihm gegenüber. Und alle anderen Unterhaltsberechtigten gehen vor. Dies ist auch bei der Mutter so, so dass davon auszugehen ist, dass sie ab Abi nichts mehr an ihn zahlen muss, bei weiteren minderjährigen Kindern (die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nicht nach Bar- und Betreuungsunterhalt).

      Und ich würde ihm mitteilen, wenn er bis zum Fristende alles vorlegt und den Titel zurückgibt bzw. den Verzicht darauf erklärt, dass du dann das gerichtlich/anwaltlich klären wirst und solange nur noch 50 % des Unterhaltes überweist, da du davon ausgehst, dass seine Mutter in gleicher Weise unterhaltspflichtig ist und solange keine Berechnung vorliegt, du davon ausgehst, dass sie in gleicher Höhe unterhaltspflichtig ist.

      Auf welches Konto überweist du den Unterhalt? Wenn noch auf das Konto der Mutter, dann solltest du das sofort einstellen, es sei denn, Junior hat dir das schriftlich mitgeteilt, dass du das tun sollst.

      Er hat jetzt sein Abi, und bislang hättest du darauf Rücksicht genommen, dass er noch im Abistress ist, aber nun willst du, dass das alles korrekt berechnet ist. Und gern setzt du dich auch einmal mit ihm persönlich zusammen, um seine Zukunftspläne zu besprechen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke auch für deinen Beitrag.

      Bei den 613€ (Betrag aus seiner Minderjährigkeit) ist demzufolge nur das hälftige Kindergeld abgezogen.

      Ich überweise den Unterhalt auf sein eigenes Konto (Stichtag sein Geburtstag).

      Das Angebot persönlich mit ihm zu sprechen, habe ich schon mehrfach gemacht, aber er hat dafür leider keine Zeit...

      Danke Dir.

      Liebe Grüße
      Mc
    • Hallo zusammen,

      eine Frage habe ich tatsächlich noch. Und zwar bekomme ich mein bereinigtes Nettoeinkommen nicht so wirklich berechnet.
      Wie verhält es sich mit der Nettozuzahlung für einen Geschäftsfahrzeug. Und wie mit den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung? Ich bekomme die Hälfte ja netto ausbezahlt und zahle dann meine Hälfte on Top an die Krankenversicherung.

      Danke und liebe Grüße
      Mc
    • Hallo,

      bei dem Fahrzeug, sofern du das privat nutzen kannst (ich kenne auch Unternehmen, wo die monatliche Km-Zahl gedeckelt ist), handelt es sich um einen geldwerten Vorteil Darüber lässt sich trefflich streiten.

      Um ungefähr rechnen zu können würde ich das Jahresnetto nehmen plus Steuererstattung. Und diesen Betrag dann /12 teilen.
      Von diesem durchschnittlichen monatlichen Netto ziehst du die Krankenversicherung ab, sprich den Betrag, den du zahlst.
      Dann 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen oder je nach OLG (Jetzt zählt deins, da Junior volljährig und nicht mehr priviligiert) auch nach Aufwand.
      Dann kannst du 4 % (vom Brutto) zus. Altersvorsorge abziehen, wenn du sie ansparst, Riester o.ä.
      Dadurch erhältst du dein bereinigtes Netto.

      Ich habe noch nicht den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen aufgeschlagen, der kommt zum Jahresnetto dazu. Aber evtl. hast du eine alte Rechnung vom Jugendamt, wie die das damals gerechnet haben. Evtl. dann den Wert einfach nehmen.

      Und wenn du das bereinigte Netto hast schaust du in die Düsseldorfer Tabelle in die 4. Altersstufe, die deinem Einkommen entspricht. Das ist die ab 18 Jahre. Und vom Tabellenbetrag kannst du das komplette Kindergeld abziehen. Das ist das, was du maximal allein zahlen musst.

      Um den Haftungsanteil zu berechnen musst du das Einkommen der Mutter wissen. Das Einkommen von ihr wird genauso bereinigt wie deins.
      Dann werden beide Einkommen addiert und du schaust in die Düsseldorfer Tabelle wo ihr mit eurem Einkommen landet. Vom Tabellenbetrag wird dann genauso das komplette Kindergeld abgezogen. Und dann wird unter Berücksichtigung des Selbstbehalts (1.300 €) gequotelt. Hat die Mutter weniger als 1.300 - das kann bei euch gut sein, da sie noch minderjährigen Kindern verpflichtet ist - ist ihr Zahlbetrag 0. Und dann zahlst du das was du mit deinem Einkommen maximal zahlen müsstest.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo
      Zum Bereinigen des Netto sind z.B. die KM zur Arbeit x 0,30 € X 2 ( für hin und Rückweg und die 0,30 € bis zum 30. km) , dann Verpfegungsmehraufwendungen( wenn Du welche hast) ebenso wie Reinigung von Arbeitskleidung sofern welche gebraucht wird. Ebenso wird die private KV abgezogen und wenn der Arbeitgeber Dir seinen Anteil dafür aufs Konto überweißt, dieses Bescheinigen lassen, wird auch abgezogen. Wenn Du eine zusätzliche Altersvorsorge betreibst ( Nachweis) dann wird diese auch abgezogen ( wieviel weiß ich nicht genau) Wie genau das mit dem Firmenwagen funktioniert weiß ich nicht, ich glaube da wird Dir per 1 % Regelung wieder eine Summe X auf Dein Netto drauf geschlagen. Welches OLG ist denn zuständig? So wie ich das sehe hat man Dich in Stufe 7 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Da wäre die Rechnung 717 € - 204 € volles KG = 513 € zu zahlender Unterhalt. Dein Selbstbehalt liegt bei 1800 €.

      LG Hugoleser
    • Hallo zusammen,

      danke für Eure Antworten :)

      @Hugo: Das OLG müsste Köln sein. Warum 1.800 Selbstbehalt?

      Nachtrag: Die hälftige Krankenversicherung wird in der Gehaltsabrechnung mit aufgeführt.
      Neben 1% Versteuerung vom Bruttolistenpreis habe ich noch 0,03%/km Arbeitsweg zu versteuern, zahle aber eben auch netto einen 3 stelligen Betrag für das GFZ dazu. Dieser schmälert meinen Geldwertenvorteil auf der Gehaltsabrechnung.

      @ Hugo, ich habe irgendwo gelesen, dass es noch eine Kontrollrechnung gibt, bei der ich nicht mehr zahlen darf, als wenn ich nur allein berechnet werden würde, stimmt das? Dann würden ja die 513€ aus deinem Beispiel wahrscheinlich passen. Bzw. passen ist ein zu großes Wort aber eine Richtung angeben.

      Danke Euch.

      Liebe Grüßé
      Mc

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von McMoneysack ()

    • Hallo ihr Beide,

      bitte den Bedarfskontrollbetrag nicht mit dem Selbstbehalt verwechseln!
      Im Punkt 6 der DDTabelle steht drin, dass dieser nur zum Tragen kommt, wenn er unter Berücksichtigung anderer (also zusätzlicher) Unterhaltsverpflichtungen unterschritten wird und dann ggf. Herabstufung vorzunehmen ist, bis keine Unterschreitung mehr vorliegt.

      Gibt es denn noch andere Unterhaltspflichten?
      Auf keinen Fall sind die 1800 vom unterhaltsrelevantem Einkommen einfach abzuziehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      danke Dir. Nein, es bestehen keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen.

      Hab jetzt für mich mal versucht mein bereinigtes Netto auszurechnen nach Eurer Hilfe.
      Komme irgendwo zwischen Staffel 7 und 8 hin. Aber bei beiden bzw. sogar in Staffel 9 zahle ich nach Abzug des Kindergelds ja zuviel.

      Liebe Grüße
      Mc
    • Hallo Mc,

      kommt darauf an: wenn Du um die Ecke wohnst und einen Kollegen, Freund oder Bekannten (jemanden, der vor Gericht kein Auskunftsverweigerungsrecht hat) mitnehmen kannst oder als Boten beauftragen kannst, geht das ganze auch kostengünstiger.
      Einschreiben ist zu unsicher. Kann ja jemand behaupten, in dem Umschlag wäre nichts drin gewesen.

      Wir haben letztens die Zeugenmethode benutzt (zuzüglich Filmen des "Vorgangs" inkl. Inhalt des Schreibens.).

      Gerichtsvollzieher würde ich nur machen (lassen), wenn man sich vorher mit dem Vollzieher abstimmen kann und eine schnelle Zustellung gewährleistet ist (wird vermutlich in der Haupturlaubszeit etwas schwerer...)

      Gruß Tanja
    • Mhhh okay, dann bleibt wahrscheinlich fast nur die persönliche Zustellung. Wohne leider eben nicht "um die Ecke".

      Und noch mal eine Verständnisfrage, sofern sie denn zu beantworten ist.

      Warum ist der Unterhalt bei eigener Wohnung geringer als Stufe 8/9/10, wenn er noch bei einem Elternteil wohnt? Erschließt sich mir nicht...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von McMoneysack ()

    • Guten Morgen zusammen,

      ich habe dann mittlerweile die "Neuberechnung" vom Jugendamt bekommen. Ich soll ab 01.07. 556€ bezahlen nach dem für mich wohl ~84% Quote rausgekommen ist.
      Diesen soll ich beim nächsten JA neu titulieren lassen.

      Allerdings: Es ist keine Berechnung oder sonstiges dabei. Daher werde ich jetzt diese erstmal nachfordern bevor ich irgendwas titulieren lasse. Was meint Ihr?

      Liebe Grüße
      Mc
    • Hallo zusammen,

      kurzes Update: Nachdem ich gestern eine Email an das Jugendamt geschickt habe mit den Fragen die ich hier in einem Thread gefunden habe, wurde mir heute die Berechnung geschickt inkl. der Gehaltsnachweise meiner Ex-Frau.

      Dabei stellte das JA dann einen Berechnungsfehler zu meinen Lasten fest, den sie natürlich bedauert.

      Die Berechnung ergibt Stufe 10 der DD Tabelle und eine Quotelung von: 535€ für mich und 105€ durch die Mutter.

      Allerdings ist diese Berechnung auch nicht ein eindeutig, da ich nicht weiß, wie sie das bereinigte Nettoeinkommen berechnent haben.

      Wenn ich den Titel über einen Notar ändern lasse, wegen Befristung, was kostet das ca.?

      Ich habe den Brief an meinen Sohn heute trotzdem verschickt, da ich nichts über Studienpläne etc. weiß.

      Liebe Grüße
      Mc