Hallo zusammen,
ich habe einen Unterhaltsberechnungsvorschlag für meinen 6-jährigen Sohn erhalten, welcher m.E. auch soweit korekt ist. Anbei befindet sich zum eingeforderdeten Titel folgende Formulierung für die Urkundsperson im Schreiben. s. Foto.
"ab XX.XX.2019 monatlich 110,0% des jeweiligen Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe vermindert um die Hälfte des Kindergeldes in der gesetzlich festgelegten Höhe
ab XX.XX.2025 monatlich 110,0% des jeweiligen Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe vermindert um die Hälfte des Kindergeldes in der gesetzlich festgelegten Höhe
ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % der anfallenden Betreuungkosten für den Zeitraum der Kinderbetreuung"
Soweit verständlich. Worin könnten mir hier Fallstricke gebaut werden? Zum einen sehe ich hier keine Befristung des Titels bis zum 18. Lebensjahr und zum anderen das ich, egal was für Betreuungskosten entstehen, immer 63,3 % des anfallenden Betrags zahlen muss. Im Moment ist es so, dass das Kind noch zur Kita geht (wobei mir dies bisher nicht über z.B. Rechnungen, Abbuchungen, Kita-Platz Angabe etc. seitens der Kindsmutter nachgewiesen worden ist) und dieses Jahr eingeschult wird. Somit dürften dann die Kitakosten wegfallen und bis Ende des Jahres dann die Hortkosten dazu kommen.
"SieIch werden gebeten die Kosten des Mehrbedarfs per 04/2019 bis zur Beendigung des Kitabesuchs, bzw. Wegfall der Beitragspflicht in Höhe von mtl. .... € zusätzlich zum Unterhalt zu übernehmen."
Was passiert dann mit dem Titel? Dieser sagt ja ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % .... bis ja, ohne ein Enddatum. Was passiert dann wenn Hortkosten dazukommen welche ggf. niedriger oder höher sind? Muss dann die Kindsmutter erneut einen Antrag auf Anapssung des Titels stellen oder wird der Kindesunterhalt erneut neu berechnet?
Welche Anpassungen am Titel sollte ich vornehmen, damit mir keine Nachteile oder städige Neuberechnungen ins Haus flattern?
BTW: Ich zahle immer pünktlich und mehr als ausreichend.
ich habe einen Unterhaltsberechnungsvorschlag für meinen 6-jährigen Sohn erhalten, welcher m.E. auch soweit korekt ist. Anbei befindet sich zum eingeforderdeten Titel folgende Formulierung für die Urkundsperson im Schreiben. s. Foto.
"ab XX.XX.2019 monatlich 110,0% des jeweiligen Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe vermindert um die Hälfte des Kindergeldes in der gesetzlich festgelegten Höhe
ab XX.XX.2025 monatlich 110,0% des jeweiligen Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe vermindert um die Hälfte des Kindergeldes in der gesetzlich festgelegten Höhe
ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % der anfallenden Betreuungkosten für den Zeitraum der Kinderbetreuung"
Soweit verständlich. Worin könnten mir hier Fallstricke gebaut werden? Zum einen sehe ich hier keine Befristung des Titels bis zum 18. Lebensjahr und zum anderen das ich, egal was für Betreuungskosten entstehen, immer 63,3 % des anfallenden Betrags zahlen muss. Im Moment ist es so, dass das Kind noch zur Kita geht (wobei mir dies bisher nicht über z.B. Rechnungen, Abbuchungen, Kita-Platz Angabe etc. seitens der Kindsmutter nachgewiesen worden ist) und dieses Jahr eingeschult wird. Somit dürften dann die Kitakosten wegfallen und bis Ende des Jahres dann die Hortkosten dazu kommen.
"SieIch werden gebeten die Kosten des Mehrbedarfs per 04/2019 bis zur Beendigung des Kitabesuchs, bzw. Wegfall der Beitragspflicht in Höhe von mtl. .... € zusätzlich zum Unterhalt zu übernehmen."
Was passiert dann mit dem Titel? Dieser sagt ja ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % .... bis ja, ohne ein Enddatum. Was passiert dann wenn Hortkosten dazukommen welche ggf. niedriger oder höher sind? Muss dann die Kindsmutter erneut einen Antrag auf Anapssung des Titels stellen oder wird der Kindesunterhalt erneut neu berechnet?
Welche Anpassungen am Titel sollte ich vornehmen, damit mir keine Nachteile oder städige Neuberechnungen ins Haus flattern?
BTW: Ich zahle immer pünktlich und mehr als ausreichend.