Titel zum Kindesunterhalt - was sollte ich beachten?

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    • Titel zum Kindesunterhalt - was sollte ich beachten?

      Hallo zusammen,

      ich habe einen Unterhaltsberechnungsvorschlag für meinen 6-jährigen Sohn erhalten, welcher m.E. auch soweit korekt ist. Anbei befindet sich zum eingeforderdeten Titel folgende Formulierung für die Urkundsperson im Schreiben. s. Foto.

      "ab XX.XX.2019 monatlich 110,0% des jeweiligen Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe vermindert um die Hälfte des Kindergeldes in der gesetzlich festgelegten Höhe
      ab XX.XX.2025 monatlich 110,0% des jeweiligen Mindestunterhaltes der dritten Altersstufe vermindert um die Hälfte des Kindergeldes in der gesetzlich festgelegten Höhe
      ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % der anfallenden Betreuungkosten für den Zeitraum der Kinderbetreuung"


      Soweit verständlich. Worin könnten mir hier Fallstricke gebaut werden? Zum einen sehe ich hier keine Befristung des Titels bis zum 18. Lebensjahr und zum anderen das ich, egal was für Betreuungskosten entstehen, immer 63,3 % des anfallenden Betrags zahlen muss. Im Moment ist es so, dass das Kind noch zur Kita geht (wobei mir dies bisher nicht über z.B. Rechnungen, Abbuchungen, Kita-Platz Angabe etc. seitens der Kindsmutter nachgewiesen worden ist) und dieses Jahr eingeschult wird. Somit dürften dann die Kitakosten wegfallen und bis Ende des Jahres dann die Hortkosten dazu kommen.

      "SieIch werden gebeten die Kosten des Mehrbedarfs per 04/2019 bis zur Beendigung des Kitabesuchs, bzw. Wegfall der Beitragspflicht in Höhe von mtl. .... € zusätzlich zum Unterhalt zu übernehmen."

      Was passiert dann mit dem Titel? Dieser sagt ja ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % .... bis ja, ohne ein Enddatum. Was passiert dann wenn Hortkosten dazukommen welche ggf. niedriger oder höher sind? Muss dann die Kindsmutter erneut einen Antrag auf Anapssung des Titels stellen oder wird der Kindesunterhalt erneut neu berechnet?

      Welche Anpassungen am Titel sollte ich vornehmen, damit mir keine Nachteile oder städige Neuberechnungen ins Haus flattern?

      BTW: Ich zahle immer pünktlich und mehr als ausreichend.
      Dateien
    • Hallo und herzlich willkommen dlogic,

      es gibt also bisher noch keinen Titel, das habe ich richtig verstanden?

      Zum Mehrbedarf ist anzumerken, dass Dir die Mutter auf Aufforderung die der Berechnung zugrunde liegenden Einkünfte ihrerseits und natürlich auch die Rechnung, bzw. der Bescheid oder der Vertrag für die Kita vorzulegen hat. Eine Beteiligung am Mehrbedarf berechnet sich ja nach dem zusammengerechnetem Einkommen bzw. der daraus gebildeten Quote der Eltern.
      Konntest Du das schon überprüfen?

      Falls noch kein Titel besteht und Du mit dem Schreiben zur Titelerstellung (im Jugendamt) aufgefordert wurdest, würde ich - solltest Du Bedenken haben, dass eine Begrenzung bis zum 18. Lj auch auf Aufforderung (das Jugendamt muss eigentlich beurkunden, was der Unterhaltspflichtige bereit ist, zuzustehen, ggf. mit Vermerk "nach Beratung abweichend...") durch das JA nicht so vorgenommen wird - zum Notar gehen. Ist dann zwar nicht kostenlos, aber man hat dann nicht das Problem, dass man ab 18 den Unterlagen hinterherrennen muss (viele bis dato betreuende Elternteile stellen sich etwas "bockbeinig" an, wenn sie "plötzlich" ihr Einkommen offenbaren sollen).

      Den Mehrbedarf (Kita) würde ich gar nicht titulieren lassen. Das Schuljahr beginnt regulär am 1.8. (bzw. das neue Hortjahr) und ab dem Zeitpunkt sind bestimmt andere Beträge zu zahlen und möglicherweise hat sich bis dahin - sofern überhaupt das aktuelle Einkommen der KM für die jetzige Mehrbedarfsberechnung zugrunde gelegt wurde - ja auch wieder was am Einkommen der KM getan (Arbeitszeit hochgegangen?)
      Die Gefahr einer Klage sehe ich - sofern Du den regulären Unterhalt rechtzeitig titulieren lässt - als nicht besonders hoch. Wir haben schon Juni und in 2 Monaten wird das definitiv nicht gerichtlich beschlossen sein.

      Fordere doch erst mal die der Mehrbedarfsberechnung zugrunde liegenden Unterlagen an (besteht Beistandschaft?) und teile ruhig Deine grundsätzliche Bereitschaft mit, den Unterhalt titulieren zu lassen.

      Gruß Tanja
    • Hallo dlogic und herzlich Willkommen hier im Forum
      Ich schließe mich Tanja mit Ihren Ausführungen voll umfänglich an. Ich habe aber eine Frage bezüglich der zu titulierenden 110 % denn das ist ja die Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle. Ist Dein Netto Lohn schon bereinigt worden und hat Dich das Jugendamt eine oder 2 Stufen hoch gesetzt da Du nur einer Person Unterhaltspflichtig bist. Denn das macht bei der Berechnung des Mehrbedarfs auch was aus.

      LG Hugoleser
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.

      "Zum Mehrbedarf ist anzumerken, dass Dir die Mutter auf Aufforderung die der Berechnung zugrunde liegenden Einkünfte ihrerseits und natürlich auch die Rechnung, bzw. der Bescheid oder der Vertrag für die Kita vorzulegen hat. Eine Beteiligung am Mehrbedarf berechnet sich ja nach dem zusammengerechnetem Einkommen bzw. der daraus gebildeten Quote der Eltern. Konntest Du das schon überprüfen?"

      >> Nein, das konnte ich noch nicht prüfen. Da ich keine Unterlagen oder Angaben erhalten habe. Das JA hat eine Quote zugrunde gelegt, mir erschließt sich aber nicht auf welcher Basis der Mehrbedarf entsteht.

      "Den Mehrbedarf (Kita) würde ich gar nicht titulieren lassen. Das Schuljahr beginnt regulär am 1.8. (bzw. das neue Hortjahr) und ab dem Zeitpunkt sind bestimmt andere Beträge zu zahlen und möglicherweise hat sich bis dahin - sofern überhaupt das aktuelle Einkommen der KM für die jetzige Mehrbedarfsberechnung zugrunde gelegt wurde - ja auch wieder was am Einkommen der KM getan (Arbeitszeit hochgegangen?)"

      >> Das klingt plausibel. Aber warum drück das JA dies in den Titel, wissentlich dass das Kind in die Schule kommt?

      "Fordere doch erst mal die der Mehrbedarfsberechnung zugrunde liegenden Unterlagen an (besteht Beistandschaft?) und teile ruhig Deine grundsätzliche Bereitschaft mit, den Unterhalt titulieren zu lassen."

      >> Ja, das werde ich machen. Ob Beistandschaft besteht kann ich nicht sagen... die KM kommuniziert mit mir nur über JA.

      "Dein Netto Lohn schon bereinigt worden und hat Dich das Jugendamt eine oder 2 Stufen hoch gesetzt da Du nur einer Person Unterhaltspflichtig bist."

      >> Ja, mein Einkommen wurde schon bereinigt und ich wurde eine Stufe hoch gesetzt... aber das dann auch in 2025 gleich jetzt zu tun, ist in der Tat etwas voreilig. Es wäre dann unpassend, wenn ich zu diesem Zeitpunkt dann z.B. weniger als jetzt Einkommen habe.... und passend, wenn ich mehr Einkommen als jetzt hätte oder? Gundlegend natürlich ein bereinigtes Einkommen.

      Unabhängig davon... kann ein Titel jederzeit problemlos angepasst werden? Wenn ja, wer muss hier wie tätig werden?
    • Hallo dlogic,

      dlogic schrieb:

      >> Nein, das konnte ich noch nicht prüfen. Da ich keine Unterlagen oder Angaben erhalten habe. Das JA hat eine Quote zugrunde gelegt, mir erschließt sich aber nicht auf welcher Basis der Mehrbedarf entsteht.
      Der Mehrbedarf entsteht für Kosten, die im regulären Unterhalt nicht enthalten sind und die längerfristig anfallen.
      Die Verteilung richtet sich nach den (gemeinsamen) Einkommensverhältnissen der Eltern.
      Das weiß auch das JA!
      Und in dem Fall hast Du selbstverständlich das Recht, die entsprechenden Unterlagen einzufordern. Wende Dich erst ans JA, denen müssten ja die Unterlagen (zumindest die Einkommensunterlagen der Mutter) vorliegen. Du fragst dann auch gleich nach den Unterlagen (Bescheid, Vertrag, Rechnung) für die Kita und verweist darauf, dass Du dafür ein Auskunftsrecht nach 1605 BGB in Verbindung mit 242 BGB hast (nur über die Wirkung des 242 kommst Du an die Unterlagen der Mutter, da diese ja nicht mit Dir verwandt ist).

      dlogic schrieb:

      >> Das klingt plausibel. Aber warum drück das JA dies in den Titel, wissentlich dass das Kind in die Schule kommt?
      Weil das JA eine Haltung pro Unterhaltspflichtigen einnimmt. Du kannst ja auch gleich darauf hinweisen, dass Dir doch bitte zur Überprüfung der Kosten ab August die entsprechenden Unterlagen (Hortvertrag, Kostenbescheid etc.) vorgelegt werden möchten, da Du z.B. nicht verpflichtet bist, einen Mehrbedarf zu tragen, wenn dieser gar nicht ensteht (z.B. weil ein Vertrag mit dem Hort erst ab September abgeschlossen ist)...

      dlogic schrieb:

      >> Ja, das werde ich machen. Ob Beistandschaft besteht kann ich nicht sagen... die KM kommuniziert mit mir nur über JA.
      Dann fragst Du, ob eine Beistandschaft eingerichtet wurde.
      Oder nach welcher Grundlage die sonst die KM vertreten.
      Schreiben an die KM kannst Du ja in Kopie auch noch dem Jugendamt zuschicken.
      Besteht eigentlich gemeinsame Sorge? Vermutlich nicht, dann hättest Du ja den Kita- bzw. Hortvertrag mit unterschreiben müssen.

      dlogic schrieb:

      >> Ja, mein Einkommen wurde schon bereinigt und ich wurde eine Stufe hoch gesetzt... aber das dann auch in 2025 gleich jetzt zu tun, ist in der Tat etwas voreilig. Es wäre dann unpassend, wenn ich zu diesem Zeitpunkt dann z.B. weniger als jetzt Einkommen habe.... und passend, wenn ich mehr Einkommen als jetzt hätte oder? Gundlegend natürlich ein bereinigtes Einkommen.
      Nein,es wäre nicht voreilig. Titulierungen sind grundsätzlich für die Zukunft vorzunehmen. Abänderungen nach oben sind immer möglich (alle 2 Jahre wirst Du vermutlich Auskunft über Dein Einkommen erteilen dürfen). Nach unten sind Abänderungen nur im Einvernehmen oder eben gerichtlich durchsetzbar.
      Wenn Du weniger Geld bekommen solltest in Zukunft, bist Du nachweispflichtig, dass dies nicht auf einer Verletzung der Dir obliegenden Pflichten beruht. Ansonsten darfst Du eben das Titulierte weiter zahlen.

      dlogic schrieb:

      Unabhängig davon... kann ein Titel jederzeit problemlos angepasst werden? Wenn ja, wer muss hier wie tätig werden?
      Nein, siehe oben. Abänderung nach unten: Du
      Abänderung nach oben: die Mutter oder Du.

      Du solltest trotzdem titulieren lassen, da sonst ggf. im Vereinfachten Verfahren der Unterhalt vom Gericht festgesetzt wird und Dir dann die Kosten auferlegt werden.

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank Tanja,

      titulieren lassen würde ich auch. Aber gerne dann mit folgenden Prämissen:

      1.) Aufnahme des Titels für die aktuelle Unterhaltsvorderung
      2.) Keine Aufnahme des Titels für eine Unterhaltsvorderung für 2025 (sollte das nicht klappen dann nur mit 100%)
      3.) Keine Aufnahme der Betreuungskosten ohne Nachweise (wobei ich die aktuell geforderten Kosten im Rahmen finde ... hm, sollten die jetzigen Kosten von denen ich lt. Titelangeben (wenn festgesetzt) 63% zahlen muss ab Oktober höher liegen und der Titel wird jetzt so unterschrieben... muss der Titel dann wieder angepasst und nach oben korrigiert werden? Was heißt das genau "ab XX.XX.2019 anteilig in Höhe von 63,3 % der anfallenden Betreuungkosten für den Zeitraum der Kinderbetreuung" ? Sind damit alle Betreuungskosten....was auch immer für Betreuungen anfallen, gemeint? Kann dann dadurch ein nahtloser Übergang von Kitakosten > Horstkosten > ggf. spezielle Lernbetreuung > Oma etc. stattfinden und der von mir zu entrichtende Betrag wird dann je nach Preis des Leistungsträgers variabel im Titel angepasst?

      ...

      Lieben Gruß und Danke nochmal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dlogic ()

    • Hallo,

      Das Kind hat Anspruch auf einen Titel, in der aktuellen Höhe, einige OLGs wollen den auch dynamisch haben, sprich mit den Prozentzahlen.
      Aber achte auf die Befristung bis zum 18. Lebensjahr.

      Und ich würde Betreuungskosten nicht in dem unterhaltstitel mit aufnehmen. ich würde dem Jugendamt mitteilen, dass das Kind nur noch bis Sommer den Kindergarten besucht, da es anschließend eingeschult wird.
      Und dir ist nichts über eine mögliche Betreuung, den Kosten, der Dauer und der Anteil der Mutter bekannt.
      Deswegen kannst du a) nicht dem Grunde nach und b) auch nicht der Höhe nach die Betreuungskosten titulieren lassen. Um dies vornehmen zu können benötigst du den Betreuungsvertrag ab Sommer 2019 sowie die Auskunft über die Einkünfte der Mutter, damit der haftungsanteil berechnet und auch von dir überprüft werden kann.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,
      auch in diesem Thread geht es um die häufig gestellte Frage "Titulierung des Kindesunterhalts über die Volljährigkeit hinaus".
      Die weit überwiegende Mehrheit der Oberlandesgerichte hat in entsprechenden Verfahren entschieden, dass ein Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Titel besteht.
      Die mir bislang bekannten Vordrucke der Jungendämter enthalten keine Befristung (also Zahlungsverpflichtung über die Volljährigkeit hinaus, sofern ein Rechtsanspruch besteht).
      Dennoch empfehle ich Unterhaltsverpflichteten, sich (zunächst nur) zur Titulierung bis zur Volljährigkeit bereitzuerklären.
      Unterhaltsberechtigten empfehle ich, diese - wenn erforderlich - per Beistandschaft durch das Jugendamt zu erwirken.
      Bei Weigerung der Unterhaltsanerkenntnis über die Volljährigkeit hinaus reagieren die Mitarbeiter*innen der Jugendämter unterschiedlich:
      Mal lassen sie sich darauf ein, mal nicht.
      Versuch macht kluch...

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo in die Runde,

      ich empfehle weiterhin die notwendigen Unterlagen zum Mehrbedarf anzufordern und sich nicht grundsätzlich gegen eine Titulierung des Mehrbedarfs auszusprechen!
      Da hier davon gesprochen wurde, dass das Kind die Kita besucht, gehe ich davon aus, dass der Themenstarter dies unstreitig weiß.
      Kitakosten sind Mehrbedarf und wenn das Kind ab neuem Hortjahr auch den Hort besucht, die Kosten dafür auch.

      Achte darauf, dass die Essenskosten aus den jeweiligen Beträgen herausgerechnet sind.
      Kleine Lektüre zum Thema Mehrbedarf (bitte ab Punkt 7 aufmerksam lesen)!

      Gruß Tanja

      @Villa, der Themenstarter möchte auch nicht ab dem 12. Lebensjahr des Kindes in derzeitiger Stufe (110%) titulieren lassen (2025). Es geht hier also nicht nur um eine Begrenzung bis zum 18. Lj.
      Das Prozessrisiko liegt dann auf seiner Seite...
    • Ich rate nur davon ab, dass "anfallende Betreuungskosten" tituliert werden, denn diese sind i.A. kein Mehrbedarf, sondern nur soweit sie pädagogischen Zwecken dienen. Nachher zahlt der TO noch die Babysitterin mit, wenn Mama abends mal ausgehen will. Die Formulierung ist viel zu pauschal. Mit Einschränkungen auf KiTa, Hort, OGATA hätte ich weniger Probleme.
    • MaxMustermann schrieb:

      Ich rate nur davon ab, dass "anfallende Betreuungskosten" tituliert werden, denn diese sind i.A. kein Mehrbedarf, sondern nur soweit sie pädagogischen Zwecken dienen. Nachher zahlt der TO noch die Babysitterin mit, wenn Mama abends mal ausgehen will. Die Formulierung ist viel zu pauschal. Mit Einschränkungen auf KiTa, Hort, OGATA hätte ich weniger Probleme.
      Hallo zusammen,

      dies sehe ich ganz genauso. Einen Nachweis über den Kitabesuch, leider nur für den in 06/19 habe nun vom JA erhalten. Die KM sagt nach wie vor das sie mir keinen Nachweis für irgendeinen Zeitraum geben kann... gerne hätte sie auch das ich mich an Verpflegungskosten mit beteilige da ja im nächsten Jahr die Kita-/ Hortkosten wegfallen. Einen Vertrag zum Schulhort welchen er demnächst besuchen soll habe ich bisher ebenfalls nicht gesehen.

      Bzgl. der Titulierung ab 2025 mit 110% habe ich nach Rücksprache mit dem JA keine Probleme mehr, da ich den Titel bei zukünftigen Mindereinnahmen anpassen lassen kann.

      LG
    • Moin

      dlogic schrieb:

      Einen Nachweis über den Kitabesuch, leider nur für den in 06/19 habe nun vom JA erhalten. Die KM sagt nach wie vor das sie mir keinen Nachweis für irgendeinen Zeitraum geben kann...
      Ja ja. Sowas kennen wir auch. Nur etwas anders formuliert wird der Unwille der betreuenden Kindsmutter ausgedrückt, Unterlagen an den zahlungspflichtigen Vater rauszurücken.
      Fordere doch einfach explizit folgendes an: Vertrag mit der Kita, Bescheid (wenn es eine staatliche Kita ist, gibt es den definitiv ) über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kita, Kostenbescheid.
      Die KM wird (wenn sie sich mit etwas über 35% am Mehrbedarf beteiligen soll lt. Berechnung des JA), die Kitakosten bei ihrer Steuererklärung ansetzen und so auch eine Erstattung dafür erhalten.
      Für die Berechnung des Mehrbedarfs forderst Du demzufolge nicht nur die Einkommenunterlagen (Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate), sondern auch den Steuerbescheid an.

      dlogic schrieb:

      gerne hätte sie auch das ich mich an Verpflegungskosten mit beteilige da ja im nächsten Jahr die Kita-/ Hortkosten wegfallen.
      Verpflegungskosten sind im regulären Unterhalt enthalten, die sind nicht zusätzlich noch zu tragen. Das weiß auch das Jugendamt.
      Warum im nächsten Jahr Wegfall von Kita/Hort?

      dlogic schrieb:

      Einen Vertrag zum Schulhort welchen er demnächst besuchen soll habe ich bisher ebenfalls nicht gesehen.
      Du hast ja leider auch die Frage nicht beantwortet, ob gemeinsames Sorgerecht besteht.
      Wenn es bestünde, wäre Deine Unterschrift unter dem Vertrag notwendig und er müsste Dir schon deswegen vorgelegt werden.
      Besteht es nicht, kannst Du zumindest aufgrund der Geltendmachung eines behauptetet Mehrbedarfes diesen Vertrag anfordern (und einen vielleicht schon ergangenen Kostenbescheid).

      dlogic schrieb:

      Bzgl. der Titulierung ab 2025 mit 110% habe ich nach Rücksprache mit dem JA keine Probleme mehr, da ich den Titel bei zukünftigen Mindereinnahmen anpassen lassen kann.
      Das Fettgedruckte solltest Du Dir unbedingt schriftlich geben lassen und wirst Dich dann wundern, dass das JA dann plötzlich das nicht mehr bestätigen will.

      Gruß Tanja
    • Moin Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      Ja ja. Sowas kennen wir auch. Nur etwas anders formuliert wird der Unwille der betreuenden Kindsmutter ausgedrückt, Unterlagen an den zahlungspflichtigen Vater rauszurücken. Fordere doch einfach explizit folgendes an: Vertrag mit der Kita, Bescheid (wenn es eine staatliche Kita ist, gibt es den definitiv ) über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Kita, Kostenbescheid. Die KM wird (wenn sie sich mit etwas über 35% am Mehrbedarf beteiligen soll lt. Berechnung des JA), die Kitakosten bei ihrer Steuererklärung ansetzen und so auch eine Erstattung dafür erhalten. Für die Berechnung des Mehrbedarfs forderst Du demzufolge nicht nur die Einkommenunterlagen (Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate), sondern auch den Steuerbescheid an.
      Einen Nachweis über den Kitabesuch, leider nur für den in 06/19 habe nun vom JA erhalten. Ebenfalls anbei war die Berechnung des Einkommens der KM sowie die Aufteilung der Betreuungskosten 63% ich 37% die KM. Da mir kein Nachweis über die kommenden Hortkosten vorliegen, kann und möchte ich die Betreuungskosten nicht titulieren lassen. Die Bezahlung der Kosten nehme ich dann stets vor wenn mir hierzu ein Vertrag oder ähnliches vorliegt. Das habe ich mit der KM so abgesprochen. Deswegen lasse ich mir nur den 1. und 2. Pkt titulieren.

      TanjaW9 schrieb:

      Verpflegungskosten sind im regulären Unterhalt enthalten, die sind nicht zusätzlich noch zu tragen. Das weiß auch das Jugendamt.
      Warum im nächsten Jahr Wegfall von Kita/Hort?
      Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab 1. Januar 2020 in Mecklenburg-Vorpommern.
      Mit Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2018/2019 wurde in einem ersten Schritt die Elternentlastung für Kinder in der Kindertagesförderung zum 1. Januar 2018 monatlich um (weitere) 50 Euro in der Ganztagsförderung erhöht. In einem zweiten Schritt wurden mit der Übernahme von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder und einer weiteren Elternentlastung durch das Land ab 1. Januar 2019 die Familien deutlich entlastet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab 1. Januar 2020 werden Eltern nun-mehr in einem dritten Schritt vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Ausgenommen bleiben die Kosten für die Verpflegung, die wie auch bisher von den Eltern getragen werden.

      Quelle: ndr.de/nachrichten/mecklenburg…freie-Kita-,kita1074.html


      TanjaW9 schrieb:

      Das Fettgedruckte solltest Du Dir unbedingt schriftlich geben lassen und wirst Dich dann wundern, dass das JA dann plötzlich das nicht mehr bestätigen will.
      Da frage ich doch mal nach. Obwohl es immer doch immer eine Möglichkeit der Anpassung geben muss... es kann doch nicht sein das ein zu zahlender Unterhalt ab 2025 festgesetzt wird, welchem noch keine zu Grunde liegenden Einkommen vorliegen.

      VG Kristian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dlogic ()

    • dlogic schrieb:

      Moin Tanja,


      TanjaW9 schrieb:

      Verpflegungskosten sind im regulären Unterhalt enthalten, die sind nicht zusätzlich noch zu tragen. Das weiß auch das Jugendamt.
      ...
      Mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab 1. Januar 2020 werden Eltern nun-mehr in einem dritten Schritt vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Ausgenommen bleiben die Kosten für die Verpflegung, die wie auch bisher von den Eltern getragen werden.
      Moin Kristian,

      nochmal: Verpflegungskosten (für einen ganzen Monat und auch für Zeiten der Betreuung bei bzw. durch die KM) sind im regulären Kindesunterhalt enthalten!
      Deswegen steht auch z.B. in den Leitlinien des OLG Rostock unter Punkt 12.4

      Leitlinien Olg Rostock zum 1.1.19 schrieb:

      Die Kosten für den Kindergarten (ohne
      Verpflegungskosten) oder vergleichbare Betreuungseinrichtungen sind Mehrbedarf des
      Kindes.
      Du zahlst also schon (im Rahmen des Barunterhalts) Deinen Anteil an den Verpflegungskosten bei der Kindertagesbetreuung.

      Es steht Dir durchaus frei, mehr Unterhalt zu zahlen, als Du müsstest (ist die Mehrbedarfsberechnung der Höhe nach richtig? - erübrigt sich eigentlich zu fragen, wenn Dir nichts weiter vorliegt als die Berechnung des Jugendamtes ohne jegliche Einkommensnachweise der Mutter).
      Du solltest die Langzeitwirkung im Auge behalten.
      Ein Wohlverhalten (der KM) kann man sich nicht erkaufen. Du hast aber noch viel Zeit (mind. bis zur Volljährigkeit des Kindes, eher bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit desselben), das festzustellen.
      Bei meinem Mann hat es fast ein Jahrzehnt gebraucht, bis er festgestellt hat, dass alles nur einigermaßen lief, solange er alles gemacht und gezahlt hat, was die KM so wollte... ;)

      Halt mich auf dem Laufenden. ^^
      Gruß Tanja

      Nachtrag: natürlich gibt es die Möglichkeit der Abänderung. Ich hatte Dir in einem der obigen Beiträge auch geschrieben unter welchen Voraussetzungen.
      Das musst Du natürlich nicht glauben und ich kann ja auch falsch liegen mit meiner Meinung.
      Dennoch ist die Ausssge des JA, dass das ja abänderbar sei (bei Mindereinnahmen) sicher so gefallen, damit Du überhaupt erst mal titulierst. Du wirst Dich wundern, wenn Du tatsächlich später Herabsetzung erreichen willst - dennoch ist das kein Grund, einen Unterhaltstitel zu beschränken.