Wohnsitzanmeldung ohne Zustimmung - Kindeswohl ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wohnsitzanmeldung ohne Zustimmung - Kindeswohl ?

      Hallo,

      wie ist es möglich, dass eine Behörde bei einer Wohnsitzänderung unmündige Kinder (3 und 6Jahre) ohne Zustimmung beider Elternteile anmeldet?
      Im Gericht wird dies von beiden Anwälten und dem Richter als neuer Fakt anerkannt.

      Dabei ergeben sich in meinem Fall exorbitante Verletzungen des Kindeswohls. Sie sind nun 5-6 Stunden vom Vater entfernt. Davor unterschied sich die Beziehung zum Vater in nichts von der Beziehung zur Mutter. Dann wurden unsere Beziehung radikal abgebrochen. Das hat den Betroffenen das Herz rausgerissen. ;(

      Das macht den Umgang nun sehr schwer und stellt uns vor großen Herausforderungen. Das war vorauszusehen und hätte von dem Richter geprüft werden sollen.
      Zudem wurde mein Sorge- und Vaterrecht gänzlich unterwandert. Ich mußte den neuen Tatbestand annehmen.

      Bin dankbar für jede Hilfe und Erklärung.
      Ulsen
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • hallo,

      Es wird hier nur abgebildet was Fakt ist. Die Kids wohnen bei der Mutter und das wird damit dokumentiert, da minderjährige immer bei den eltern/einem Elternteil meldetechnisch "angedockt" sind.

      Du hättest zu Beginn der Trennung anders agieren müssen, vermutlich jetzt auch noch anders agieren sollen.

      Was für die Mutter vermutlich spricht ist das kontinuitätsprinzip. Die hat die Kids in den vergangenen Jahren vermutlich überwiegend betreut. Und deswegen wird es jetzt als Fakt angenommen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Ulsen,
      gemäß Meldegesetz sind die Einwohnermeldeämter verpflichtet, die minderjährigen Kinder umzumelden, wenn in ihrem Bereich der (neue) Lebensmittelpunkt der Kinder ist.
      Wann ist der Umzug erfolgt?
      Du hast die Möglichkeit, beim Familiengericht gegen den eigenmächtigen Umzug der Kindesmutter mit euren Kindern zu klagen. Die Erfolgsaussichten hat AnnaSophie angedeutet.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      Es wird hier nur abgebildet was Fakt ist. Die Kids wohnen bei der Mutter und das wird damit dokumentiert, da minderjährige immer bei den eltern/einem Elternteil meldetechnisch "angedockt" sind.

      Du hättest zu Beginn der Trennung anders agieren müssen, vermutlich jetzt auch noch anders agieren sollen.

      Was für die Mutter vermutlich spricht ist das kontinuitätsprinzip. Die hat die Kids in den vergangenen Jahren vermutlich überwiegend betreut. Und deswegen wird es jetzt als Fakt angenommen.

      Sophie
      Ich war von einem Anwalt vertreten und habe mich (naiv) in (sehr) sicheren Händen gefühlt. Erst im Nachhinein wurde mir seine (und meine) Ohnmacht richtig bewußt. Ursprünglich hatte ich große Hoffnung auf "Gerechtigkeit". Inzwischen stimmt es mit der Kontinuität. Seit 3,5 Jahren sehe ich die Kinder ca. 3 Tage im Monat. Vorher war ich min gleichvile beteiligt. Es war mir ein sehr großes Anliegen die Mutter zu entlasten und vor allem war es mein Wunsch und Lebenssinn.

      Villa schrieb:

      Wann ist der Umzug erfolgt?
      Der Auszug in Potsdam hat vor bald zwei Jahren statt gefunden. Definitiv nach min 5 Umzügen hat die letzte Anmeldung in SH im letzten Juni statt gefunden. Ich denke dass es aussichtslos ist.

      Danke vielmals für eure Beiträge und Gedanken dazu.
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)