Hallo,
ich erhalte im Moment Unterhaltsvorschuss. Diesen habe ich zum 31.06. einstellen lassen, da das JA kontraproduktiv arbeitet. Es scheint so, das es mehr für die KM als für meine bei mir lebenden Kinder. Schade. Nun habe ich der KM eine "Aufforderung" gesendet, den Unterhalt ab dem 01.07. an mich zu überweisen. Muß ich das aufgrund meiner Mitwirkungspflicht dem JA melden, das ich ein "Aufforderung" gesendet habe ?
UVG §6 Abs.(4) Der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, und der gesetzliche Vertreter des Berechtigten sind verpflichtet, der zuständigen Stelle die Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen.
Danke.
ich erhalte im Moment Unterhaltsvorschuss. Diesen habe ich zum 31.06. einstellen lassen, da das JA kontraproduktiv arbeitet. Es scheint so, das es mehr für die KM als für meine bei mir lebenden Kinder. Schade. Nun habe ich der KM eine "Aufforderung" gesendet, den Unterhalt ab dem 01.07. an mich zu überweisen. Muß ich das aufgrund meiner Mitwirkungspflicht dem JA melden, das ich ein "Aufforderung" gesendet habe ?
UVG §6 Abs.(4) Der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, und der gesetzliche Vertreter des Berechtigten sind verpflichtet, der zuständigen Stelle die Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen.
Danke.