Unterhalt Richtig berechnet ???

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    • Unterhalt Richtig berechnet ???

      Guten Morgen,

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen zu mir ich bin der Jan bin 40 Jahre alt und bin durch meine Schwerbehinderung 100% Merkzeichen G und aG in voller EU-Rente.
      Ich bin Unterhaltspflichtig für mein Sohn 11 Jahre alt er wohnt bei seiner Mutter.


      Nun habe ich mir trotz EU-Rente arbeit gesucht die ich noch arbeiten kann und habe sie auch gefunden juni 2018 zuerst nur auf 100 Std später auf Vollzeit mit ein verdienst von durchschnitt Juni 2018 -Juni 2019 von ca 1300 Euro.
      Ich habe es den Unterhaltsvorschusskasse nicht mitgeteilt wegen Privaten Schulden die ich bei ein kollegen hatte wegen Erwerb eines PKW Führerscheins und Ankauf eines alten Wagens insgesamt 3500 Euro ohne den PKW + führerschein hätte ich diese arbeit nicht bekommen oder ausüben können.
      Nun schreibt mich vorgstern die Unterhaltsvorschuss kasse an das ich das letzte jahr mein einkommen offen legen muss.
      Nun meine frage werden diese Privatschulden + PKW Kosten wegen Arbeitsweg ca hin und rückweg zur arbeit 18km angerechnet wegen Benzin+ Versicherung ???? Rückwirkend.

      Wenn meine Rechnung stimmt
      + Einkommen 1300 Euro
      - 1/2 Kindergeld 92 Euro
      - Arbeitsweg 99 Euro
      ----------------------------------------
      Bleiben 1109 Euro

      Ist das so richtig ????


      Vielen Dank für eure Hilfe
    • Hallo,

      Wo wohnt dein Sohn bzw. Welches OLG ist zuständig?

      Vom netto darfst du 5% oder die entstehenden Aufwendungen abziehen.
      Ebenso darfst du 4 % für zus. Altersvorsorge abziehen, vom brutto, wenn du sie ansparen.
      Hast du aufgrund deiner Behinderung höhere Kosten?

      1300- arbeitsweg (18 km x2 hin und rückweg berücksichtigen) 36 km davon 30 km x0,3 € und 6 km x 0,2 €x220 Arbeitstage/12 Monate = 187 €. Damit bleiben 1113 €. Selbstbehalt liegt bei 1.080 €.
      Und durch g und ag dürftest du ohne Auto gar nicht in der Lage sein den Arbeitsplatz zu erreichen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Dann wäre es das OLG Celle und die lassen zu, dass man die Kosten unter Nachweis abzieht.

      1300-(18×,3×220/12)99 = 1201.
      Wenn du Krankheitsmehrkosten anerkannt bekommst würden die auch noch davon abgehen.
      Ohne KrankheitMehrkosten wäre unter Berücksichtigung des Selbstbehalt es von 1.080 € ein Unterhalt von 121 € möglich. Da das unterhalb des TabellenBetrages ist wird such kein hälftiges Kindergeld in abzug gebracht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!