Hallo,
von meiner Tochter in Nordthüringen habe ich jetzt eine Kopie ihres Prüfungszeugnises für eine abgeschlossenen Ausbildung. Dieses habe ich an das SA geschickt mit dem Verweis, das damit ihr Unterhaltsanspruch an mich endet und der nicht mehr vorhandene Unterhaltsanspruch nicht mehr auf das SA übergehenen. Weiter das ich die Zahlungen an das SA einstelle. Mal sehen was da kommt.
Meine Tochter in Südniedersachsen beginnt jetzt eine Ausbildung bei der reinrechnerisch bei Ausbildungsvergütung, allen Abzügen und dem Kindergeld ein Betrag über dem Unterhaltsbedarf für Auszubildende in der Düsseldorfertabelle überbleibt. Damit hätte diese auch keinen Unterhaltsanspruch mehr. Da bin ich jetzt drann, ob das Sozialamt dieses prüfen würde, wobei die in der Regele erst prüfen wenn meine Tochter einen Folgeantrag für ihre Eingliederungshilfe stellen würde.
Gruß Vejun
von meiner Tochter in Nordthüringen habe ich jetzt eine Kopie ihres Prüfungszeugnises für eine abgeschlossenen Ausbildung. Dieses habe ich an das SA geschickt mit dem Verweis, das damit ihr Unterhaltsanspruch an mich endet und der nicht mehr vorhandene Unterhaltsanspruch nicht mehr auf das SA übergehenen. Weiter das ich die Zahlungen an das SA einstelle. Mal sehen was da kommt.
Meine Tochter in Südniedersachsen beginnt jetzt eine Ausbildung bei der reinrechnerisch bei Ausbildungsvergütung, allen Abzügen und dem Kindergeld ein Betrag über dem Unterhaltsbedarf für Auszubildende in der Düsseldorfertabelle überbleibt. Damit hätte diese auch keinen Unterhaltsanspruch mehr. Da bin ich jetzt drann, ob das Sozialamt dieses prüfen würde, wobei die in der Regele erst prüfen wenn meine Tochter einen Folgeantrag für ihre Eingliederungshilfe stellen würde.
Gruß Vejun