Hallo Franz Schubert,
ich bin gestern dazu auf den Inhalt des Gesetzestexzes gestossen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf
Auf Seite 12 der letzte Teil zum § 94 gefällt mir. Das dort nach Absatz 1 ein Absatz 1a eingefügt wird der uns als zahlungspflichtige ausschließt. Es sei denn Du verdienst über 100 000 Euro.
Jetzt warten auf den Bundesrat. Da mache ich mir keine Sorgen da im Vorfeld niemand dagegen gestimmt hat. Es gab ja nur Enthaltungen. Dann noch eine Unterschrift vom Präsidenten. Dann ist durch.
Vielleicht ist es die aktuelle Situation warum sich keiner mehr bei mir meldet meldet. Wenn das durch ist, kommt auf die Ämter erstmal viel Arbeit zu um die ganzen Zahlungsforderungen an Angehörige einzustellen und das wird nicht wenig.
Gru? Vejun
ich bin gestern dazu auf den Inhalt des Gesetzestexzes gestossen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf
Auf Seite 12 der letzte Teil zum § 94 gefällt mir. Das dort nach Absatz 1 ein Absatz 1a eingefügt wird der uns als zahlungspflichtige ausschließt. Es sei denn Du verdienst über 100 000 Euro.
Jetzt warten auf den Bundesrat. Da mache ich mir keine Sorgen da im Vorfeld niemand dagegen gestimmt hat. Es gab ja nur Enthaltungen. Dann noch eine Unterschrift vom Präsidenten. Dann ist durch.
Vielleicht ist es die aktuelle Situation warum sich keiner mehr bei mir meldet meldet. Wenn das durch ist, kommt auf die Ämter erstmal viel Arbeit zu um die ganzen Zahlungsforderungen an Angehörige einzustellen und das wird nicht wenig.
Gru? Vejun