Kindesunterhalt

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    • Kindesunterhalt

      Guten morgen alle zusammen
      Ich habe eine Frage: ich habe eine 11jährige Tochter und bin vom KV seit 8 Jahren getrennt...damals hat er mir bei der Vaterschaftsanerkennung eine Titulierungsurkunde beim Jugendamt unterschrieben...nun ist es So: er hat ein unbefristetes angestelltenverhältnis und hat eigentlich immer seinen normalen Unterhalt bezahlt in Höhe von 290 Euro...nun hat der Gute Mann eine neue Freundin mit 4 Kindern und hat diesen Monat gar nicht bezahlt...normal immer zum 1.
      Ich hab jetzt ein paar mal gefragt wie es aussieht...ich selbst habe nur 800 Euro Einkommen bei meiner Teilzeitstelle( habe noch 2 kleine kinder) und bin auf das geld angewiesen...jeden Monat muss ich betteln und fast schon zu Kreuze kriechen...mittöerweile erzählt er mir er habe diesen Monat keinen lohn bekommen...was nicht sein kann denn er hat einen recht großen Arbeitgeber und ich kenne eben welche aus dieser Firma die alle ihr Geld bekommen haben...ich vermute eher er steckt mittlerweile alles seiner Freundin und den Kindern zu...ich will weder mehr unterhalt noch sonst etwas...ich möchte nur dass er pünktlich bezahlt... ich habe ihm jetzt so oft während seiner privatinsolvenz geholfen(Waschmaschine gekauft zb die er in raten bei mir abbezahlt hat usw) ich bin einfach nur maßlos enttäuscht...ich möchte doch einfach nur jeden Monat pünktlich den unterhalt haben. Was bleibt mir denn nun? Meine Rechnungen würden alle zurückgebucht...darunter das schülerabo meiner Tochter und ihr Ausflug mit der DLRG zum Zeltlager...dass kann doch nicht auf ewig so weitergehen, dass ich jeden Monat zu Kreuze kriechen muss...kann ich denn irgendwas machen? Uvg bekomme ich nicht da ich wieder verheiratet bin...mein Mann kann mir leider auch nicht helfen, da dieser mit unseren fixkosten schon ausgelastet ist...ab wann kann ich denn zb die Titulierungsurkunde Nutzen? Erst wenn er gar nicht mehr zahlt? Ich muss ihn schon jeden Monat beknien, dass er zählt...als ob ihm das Spaß machen würde...ich bin einfach nur echt enttäuscht || :S
    • Hallo,

      guten Morgen, ist das eine dynamische Urkunde?

      Ich würde ihm mitteilen, dass sofern er nicht bis zum 18.06.2019 den fälligen Unterhalt gezahlt hat, du aus der Urkunde vollstrecken lassen wirst und zukünftig über den Arbeitgeber den Unterhalt damit erhalten würdest. (Ist zwar nicht die feinste Art, aber wenn das Kind dadurch nicht ins Ferienlager fahren kann...)

      Und ihm auch noch mitteilen, dass der Unterhalt im Voraus zu zahlen ist (steht das auch so auf der Urkunde?)

      Bei einer dynamischen Urkunde könnte es sein (dann steht da ein Prozentsatz), dass er momentan zu wenig zahlt, je nach dem wann die Urkunde ausgestellt wurde.

      Wann hat er zum letzten Mal Auskunft über sein Einkommen erteilt bzw. du ihn dazu aufgefordert? Rein theoretisch hast du alle 2 Jahre die Möglichkeit dazu.

      Hilfe bezüglich der Pfändung etc. müsstest du über das Amtsgericht bekommen, die müssten dir kostenfrei sagen können, was du machen musst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Liebe Sophie
      Bzgl der Urkunde müsste ich nachschauen...ich such die später mal raus...die war damals am Jugendamt erstellt worden...das letzte mal Einkommen geprüft hatten wir vor fast 6 Jahren als sie in die Schule kam...auf die Fälligkeit würde er damals vor 6 Jahren schon vom Anwalt hingewiesen,dass der Unterhalt zum 1.fällig ist. Ich will nie jemandem was böses und ich war fast schon immer zu gutmütig...aber jetz geht's langsam dran, dass das Kind drunter leider...ich wollte nie extra was von ihm wenn schullandheim war oder große Extremisten aufliefen oder oder oder...selbst als er mal nur 100 Euro zahlen konnte ...aber dass er mich so ins offene Messer laufen lässt hat mich wirklich sehr enttäuscht...momentan habe ich nicht mal 1 Euro in der Tasche...wenn er nicht innerhalb 1 Woche bezahlt wird das Ferienlager storniert...und immer bin dann ich die böse bei meiner Tochter.Ich hab da nie böse gegen den Vater geredet aber ich will auch nicht immer dann unverschuldet die Buhmann Stellung haben...
      Kann ich denn so einfach pfänden lassen wenn er jeden Monat zahlt... ? Ich muss zwar immer betteln und war schon fast nem heulkrampf Nähe aber das scheint ihn nicht zu interessieren...
      LG nicole
    • Hallo,

      das Betteln und Akzeptieren der Situation hat ihm ja gezeigt, dass du nicht bereit bist, das konsequent zu verfolgen.

      Insofern würde ich den Brief schreiben und ihm den heute noch - unter Zeugen - in den Briefkasten werfen. Und parallel beim Amtsgericht nachfragen, was du tun kannst.
      Und in einem weiteren Brief würde ich Auskunft über sein Einkommen fordern.
      Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und wenn er seinen Lohn zum 1. des Monats bekommt, müsste er problemlos in der Lage sein, den Unterhalt genau so zu zahlen wie seine Miete.

      Sophie

      P.S. Und falls es ein dynamischer Titel ist, ist die zu zahlende Summe vermutlich höher als das was er momentan zahlt, da sich die Düsseldorfer Tabelle fast jährlich erhöht. Und diesen - aktuellen - Betrag könntest du fordern, im Zweifelsfall ab Janaur 2019 rückwirkend. Denn er als Unterhaltsschuldner ist verpflichtet, bei einem dynamischen Titel, diesen automatisch anzupassen. Aber Achtung: auch das Kindergeld hat sich erhöht, so dass das wieder in Abzug zu bringen ist.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen und herzlich willkommen im Isuv-Forum liebe Nicole,

      hast Du mal über eine Beistandschaft des Jugendamtes nachgedacht?
      Wenn Du wegen der Wiederheirat keinen Unterhaltsvorschuss bekommst, könntest Du Dir wenigstens dort Unterstützung holen (parallel zu dem von Sophie schon vorgeschlagenem).
      Des Weiteren empfehle ich Dir, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen, die Dir Tipps geben können, wie Du Deiner Tochter alters- bzw. entwicklungsangemessen die Situation erklären kannst, damit sie nicht immer denkt, dass Du Schuld an der momentanen Lage ist.
      Auch wenn man Kinder grundsätzlich aus "Erwachsenenangelegenheiten" raus halten soll, spüren die ja die Sorgen und Nöte der Eltern und beziehen dann die Dinge oft auf sich.

      Gruß Tanja


      P.s. als Zeuge für den Briefeinwurf eignet sich eine Freundin oder ein Kollege besser als der Ehemann (oder jeder, der kein Aussageverweigerungsrecht vor Gericht hätte).

      Edit: Beistandschaft Info
    • Hallo
      Ich hatte mal nen erziehungsbeistand...die meinte aber auch man solle die Kinder raushalten...ich hätte wirklich nicht schlecht Lust ihm das Mädchen nicht mehr zu geben...bei ihren Rechten sind sie schnell aber Pflichten....natürlich mache ich das nicht weil ihr das ja schaden würde...aber ich bin momentan so wütend und sauer...hab jetzt Montag Termin beim Anwalt und mir mal den Antrag auf pfändung für unterhaltstitel ausgedruckt...aber das versteht ja kein normaler Mensch...mich ärgert das maßlos solche Schritte gehen zu müssen..ich will immer alles im Guten Regeln aber jetz steh ich seit knapp 1 Woche ohne einen Cent in der Tasche da.. und da hört sich der Spaß jetzt auf...wer trägt eigtl die Kosten für den pfänsungsbeschluss? Muss ich die tragen oder er? Er verschuldet es ja eigentlich wenn er nicht zahlt...
    • Wieso zum Anwalt, das dauert doch alles. Geh zum erichtsvollzieher, das geht schneller. Du hast doch schon einen pfändbaren Titel. Nimm deine Kontoauszüge mit, guck in den Titel, was er hätte seit Jahresbegin zahlen müssen. Der wird bei ihm persönlich vorbei gehen, mit ihm reden und wenn er sich nicht schnell bewegt, halt mit seinem Arbeitgeber. Ich sehe nicht, warum ein Anwalt hier nötig sein sollte, denn du hast doch schon einen Unterhaltstitel. Die Kosten des Gerichtsvollziehers für die Pfändung kannst du direkt mit pfänden lassen, sprich ihn darauf an.

      Den Brief zur Auskunft kannst du auch über den Gerichtsvollzieher verschicken lassen, das heißt bei denen Postzustellungsurkunde. Kostet 8€.
    • Hallo Nicole,
      den Anwalt darfst auch erstmal Du zahlen.
      Deswegen ja der Tip mit dem Beistand.
      Nicht Erziehungsbeistand sondern Unterhalt!
      Ich hatte extra noch den Link zur entsprechenden Seite in Bayern nachgetragen.
      Der Beistand kümmert sich dann auch um die Auskunft und später um die ggf. wegen höherem Einkommen geänderte Titulierung.

      Da Du aber schnell das Gekd brauchst, ruf im Gericht an und lass Dir die Nummer vom zuständigen Gerichtsvollzieher des Bezirkes am Wohnsitz des Vaters geben.
      Dann kannst Du mit dem die Pfändung besprechen und fragen, was der alles braucht.
      Ansonsten vielleicht erstmal zum Sozialamt wegen darlehensweiser Übernahme der Klassenfahrt/Ferienlager?
      Das kannst Du dann ja zurück zahlen wenn der Vater gezahlt hat.
      Damit kenn ich mich aber überhaupt nicht aus und es könnte auch sein, dass Dein neuer Mann zu viel verdient.

      Wegen der Unterhaltssache hast Du keinesfalls das Recht, dem Kind den Umgang mit dem Vater zu verweigern.
      Trenn das! Trotzdem darfst Du mit dem Kind altersangemessen über die finanzielle Notsituation reden. Es darf nur nicht dazu führen, dass das Verhältnis zum Vater beeinträchtigt wird.
      Du musst dennoch nicht hinnehmen, dass Deines zur Tochter beeinträchtigt wird indem das Kind denkt, Du seist "Schuld".
      Vermutlich kommt Deine Tochter auch bald in die Pubertät und da wird es derartige "Differenzen" öfter geben.
      Die haben wir auch mit unserem "Nichttrennungskind". Da heißt es dann eben nicht, der andere Elternteil hat, sondern: aber meine Freunde dürfen....

      Deswegen mein Tip mit der Erziehungsberatung (muss ja nicht beim Jugendamt sein, ich würde auch eher zu einem freien Träger gehen).

      Gruß Tanja
    • Ruf beim Amtgerichts am Wohnort deines Ex an, da gibt es wahrscheinlich eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die können dir sagen, wer zuständig ist. Es gibt ein Formblatt (Vollstreckungsauftrag), das musst du ausfüllen und da abgeben. Bei dem Gerichtsvollzieher bei uns im Ort kann man Termine machen (musste den schon mal wegen einer PZU beauftragen), der beantwortet dann auch fragen.

      Das Amtsgericht hat doch schon geurteilt, du hast einen Titel. Den Gerichtsvollzieher kannst du als Gläubiger beauftragen, sofern du einen pfändbaren Titel vom Gericht hast (hast du ja).

      Glaub mir, wenn einmal der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht, wird er pünktlich zahlen, solange er kann. Auf Gehaltspfändung hat keiner Lust.
    • Liebe Tanja
      Es gab schon vor Jahren mal Zeiten da hat er gar nicht gezahlt...aber er war ehrlich und ich wollte damals auch nicht nachtreten...wir sind jetzt fast 9 Jahre getrennt und ich hab ihm die Tochter nie vorenthalten...im gegenteil: er geht mit auf Elternsprechtag, schulanmeldung, sie darf mit in Urlaub...das war all die Jahre wirklich vorbildlich! Seit fast einem dreiviertel Jahr hat er das erste mal seitdem eine Freundin...war also 8 Jahre Single nach unsrer Trennung...seitdem ist sie "abgeschrieben"...er holt und bringt sie wie er lustig ist...er sagt auch einfach samstags um 17 Uhr ab wenn er sie um 17.30 holen sollte.. vorletztes Wochenende war es sogar So, dass er meinte ich hab sie gefälligst bei seiner neuen Freundin abzuholen er hat keinen Sprit mehr...wohlgemerkt die Freundin wohnt 40km weit weg und die Nachricht kam Sonntag 20 Uhr...sie sollte eigtl um 19 Uhr zuhause sein aber er hat meine Nachrichten ignoriert wo sie bleibt...ende vom Lied war dann dass ich die kleinen wieder aus dem bett holen musste um sie abzuholen...und solche Dinger kommen mittlerweile bei fast jedem Umgang...zumal sie sowieso kein einfaches Kind ist...sie hat Wahrnehmungsstörungen, gestörte impulskontrolle und ist geistig eigtl einige Jahre zurück(50GdB) und immer wird es quasi auf meinem Rücken ausgetragen ...wenn er kein Geld hat erzählt er ihr er kann mit ihr nichts Unternehmen weil ich ihm ja kein Geld gebe...und das wird immer extremer...ich sagte ja ich hätte nicht schlecht Lust dem ganzen mal ne Weile nen Riegel vorzuschieben...auf dem Jugendamt war ich deswegen schon...die können aber auch nicht mehr als mit ihm reden...es ist zum schreien
    • Liebe Nicole,

      ich habe mit meinem Ex mehr Glück.
      Tut mir leid, dass es für Dich so schwer wird.
      Dennoch solltest Du Dir insbesondere wegen der Schwierigkeiten mit dem Kind weitere Hilfe holen. Habt ihr schon einen Einzelfallhelfer oder wurde das abgelehnt?
      Für ein beeinträchtigtes Kind ist Verlässlichkeit und Kontinuität noch vielfach wichtiger.
      Ich kann mir vorstellen, wie schwer das in Deiner eigenen Enttäuschung über das Verhalten des Vaters ist, dem Kind dann in derart frustrierenden Situationen noch Trost zu spenden. (Und wie kräftezehrend, Du hast ja noch 2 weitere Kinder!)
      Erarbeitet mit Hilfe des Jugendamtes eine feste Umgangsvereinbarung. Was anders kann ich Dir im Moment auch nicht vorschlagen.

      Gruß Tanja
    • Manchmal kann man nicht verhindern, dass Elternteil sich verhalten wie manch Körperöffnung, aber das müssen die anderen Eltern dann aushalten. Gib deiner Tochter mit auf den Weg, dass er sicher Gründe für sein Verhalten haben wird, die aber nicht an ihr liegen. Wenn sie alt genug ist, wird sie selbst zu einer eigenen Entscheidung kommen.
    • @MaxMustermann

      man kann nur hoffen, dass der bis dato doch eigentlich gute Vater irgendwann (vielleicht nach ein paar Monaten) zur Besinnung kommt und dann wieder verlässlicher wird.
      Bis dahin sollte sich Nicole anderweitig Hilfe holen.
      Und wie sich herausstellt, sind hier mehrere Bereiche betroffen...nicht nur finanzielle Sorge, sondern eben auch Umgang.

      @Nicole19821, wenn ihr noch miteinander reden könnt, wäre ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt eine Idee?
      Erfährst Du denn wenigstens bei den beiden anderen Kindern durch Deinen Mann oder andere Verwandte Unterstützung?

      Gruß Tanja
    • dadurch dass meine Tochter quasi eine Schwerbehinderung hat und die Förderschule samt heilpädagogischen Hort besucht, haben wir regelmäßig hilfepläne auf dem Jugendamt und elterngespräch im hört.. die letzte Zeit ist er leider auch dort nicht mehr erschienen..ich hätte 1,5jahre eine familienhilfe, eben weil es problematisch war und ist...aber wirklich hilfe oder Entlastung bekommt man dort nicht...die Aussage war immer, man kann ihn nicht zu Gesprächen zwingen...einmal hat es funktioniert und er zeigte Einsicht, die war aber 14 Tage später wieder Dahin...Naja im Endeffekt klebt alles an mir...familie habe ich nicht und mein Mann kann mir da keine große Hilfe geben...er arbeitet seit 17 Jahren Dauernachtschicht..für seine Position gäbe es auch keine Tagschicht...somit ist er nachts weg und schläft am Tag...alles andere hängt an mir
    • Hallo Nicole,

      nochmal kurz: versuche mal die Dinge auseinander zu dividieren.
      Für den Unterhalt schaust Du Dir mal den Link (Beistandschaft Info) oben an (wenn Du heute noch nicht wegen eines Gerichtsvollziehers tätig geworden bist) und dann überlegst Du, ob nicht die Beistandschaft in Unterhaltssachen Dir eine große Entlastung sein könnte.

      Dann wegen des Umgangs, damit da Kontinuität und Verlässlichkeit rein kommt: ab zum Jugendamt und nachdrückliche Bitte, dass das Jugendamt den Vater zum (gemeinsamen) Gespräch einlädt und eine verbindliche und festen Umgangsregelung erarbeitet wird.
      Da wird sich dran gehalten und wenn nicht, stellst Du einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs (Inkl. VKH-Antrag). Aber erst: Jugendamt!

      Und zum dritten Punkt:
      Wenn Deine Tochter schwerbehindert ist und schon auf eine Förderschule geht, bist Du sicherlich auch mit ihr an einem sozialpädriatrischen Zentrum angebunden?
      Falls nein, nimm mal bitte Kontakt mit denen auf, die bündeln alle möglichen Kompetenzen und könnten Dir auch bei weiteren Belangen um Dein großes Kind ein wertvoller Ansprechpartner sein/werden.
      Und last but not least solltest Du einen Antrag auf Eingliedrungshilfe stellen, Dein Kind könnte nämlich trotz Förderschule und Heilpädagogischen Hort noch einen Einzelfallhelfer bekommen.(nicht nach SGB 8 wie die Familienhilfe, sondern nach SGB 12 (53, 54).

      Gruß Tanja
    • Zu Punkt 2 kann ich ergänzen:

      Es gibt die Möglichkeit als ultima ratio (nach dem von Tanja beschriebenen Weg über das JA) in die Umgangsregelung auch Ordnungsgelder mit aufnehmen zu lassen. Wird von Gerichten schon mal gemacht, wenn der umgangsberechtigte Elternteil zwar grundlegend Interesse hat, aber die Umgänge häufiger mal nicht wahrnimmt. Damit zeigt man ihm, dass es auch eine Umgangspflicht gibt und man überlegt sich 2 Mal, ob man dem Umgang ausfallen lässt, wenn das mal 500€ kosten könnte. Das kann aber nur geschehen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, aber du sagst ja selbst, dass er schon interessiert ist.
    • Hallo zusammen
      Also interessiert ist er schon aber eben auf seine Art und Weise...er hat zb jahrelang Theater gemacht ...er hat ihr damals schon mit 7 ein Handy und Whatsapp geschenkt ohne mit mir drüber zu sprechen...dann gab es jahrelang Theater warum sie nicht pünktlich 19.30 mit ihm schreibt....ich sagte damals ich werd das Kind sicher nicht aus ihrem Spiel mit den Geschwistern reissen nur um zwanghaft Whatsapp zu schreiben...dann hat er sie ständig gegen uns aufgehetzt und mein Mann is ja schuld dass wir nicht mehr zusammen sind usw usw...man kann sich ja vorstellen wie das Verhältnis meiner Tochter zu meinem Mann ist...für meine Tochter ist ihr Vater der heilige an den nichts rankommt und alles was schief läuft ist meine schuld...nun will sie ihm öfter schreiben ...sie sieht dass er es gelesen hat und ignoriert sie...heute wäre sie eigtl im ferienprogramm...da aber dieses Wochenende auch Papa Wochenende ist hab ich ihm bestimmt 5 mal geschrieben ob er sie aus dem ferienprogramm abholen kann da ich heute Spätschicht habe...nunja...antwort Fehlanzeige...somit blieb sie zuhause weil sie sonst keiner abholen könnte...er will sie wieder erst morgen holen obwohl wir schon vor 14 Tagen den Freitag ausgemacht haben, er aber jetzt wieder besseres mit seiner neuen Dame und deren 3 Kinder vorhat...als ob sie nicht dazu gehöre...sind denn denn das alles nicht auch Gründe um alleiniges Sorgerecht zu bekommen? Selbst auf wichtige Dinge antwortet er nicht...er hat seit 4 Wochen ihre Jacke und ich Bettel dass er diese vorbeibringt.. als es so kalt war musste sie mit dünner strickjacke gehen da ihre Jacke ja beim Vater liegt...das kanns doch alles nicht sein...selbst auf wichtige Dinge antwortet er nicht...nur wenn er was will dann kann er sprechen...er is 43 und ich habe das Gefühl er is wie ein lockiges Kleinkind...ich hab auch wirklich keine Lust mehr im das Kind nachzutragen...sie ist immer nur enttäuscht und wütend und wir zuhause müssen dann ihr aggressives Verhalten aushalten..
      Nun zum 2.) Termin beim Jugendamt habe ich in 14 Tagen...mal sehen was die sagen
      Und beim Gerichtsvollzieher war ich auch...bringt aber nichts...er muss erstmal NICHT zahlen damit er was machen kann...solang er mit betteln und zu Kreuze kriechen noch während des Monats zählt ist das so...dass ich natürlich mit nem konstanten geldeingang rechnen möchte wäre dann mein Problem...wir haben so viele Gesetze und Bürokratie...aber irgendwie hab ich das Gefühl andere können machen was sie wollen und wie sie wollen und kommen damit auch noch durch
      LG nicole
    • Hallo Nicole,

      nein, es ist nicht so, dass alle machen können, was sie wollen (auch wenn es manchmal so scheint).
      Nochmal: hast Du Dir den Link zur Unterhaltsbeistandschaft angesehen?
      Wenn ich auf kontinuierlich eingehende Beträge angewiesen wäre und Unterhaltsvorschuss wegen neuer Ehe nicht möglich ist (die würden vermutlich das Geld schneller eintreiben), dann versuch es doch um Himmelswillen mal mit der Beistandschaft.
      Die dürfen dann Auskunft übers Einkommen einholen, Unterhalt berechnen und bei Nichtzahlung Maßnahmen einleiten.
      Natürlich kommt es immer auf den Bearbeiter an, ob das dann gut läuft.
      Läuft es nicht gut, beendest Du eben die Beistandschaft und übergibst die Angelegenheit einem (von dir zu zahlenden Anwalt).
      Es braucht nun mal jetzt mehr Anstrengung um den Vater wieder zu verantwortungsvollen Handeln zu bewegen.
      Zu lange darf man sich nicht aus Angst (vor der negativen Reaktion des Kindes) und der Hoffnung, dass es von allein wieder gut wird, davor verstecken, Konsequenzen zu ziehen.

      Nachdem, was Du sonst noch so schilderst, nimm die 11 Jährige mit zum Jugendamt!
      Sie hat ohnehin das Recht, beteiligt zu werden und dann muss halt ein geschulter Pädagoge ihr erklären, dass der Umgang nicht etwa an Dir scheitert und man sich ja zusammensetzt um eine Lösung zu finden, mit der alle gut zurecht kommen.
      Und lass das Gezeter gegen die Neue.
      Vielleicht hat Dein Ex nur auf einen Vorwand gewartet....oder glaubst Du, dass nur Du deine - vielleicht schon pubertierende - Tochter anstrengend findest?
      Das Verhältnis zum Stiefelternteil ist nach meiner Erfahrung immer dort sehr schwierig, wo mindestens einer der Erwachsenen nicht auf Eltern- bzw. Erwachsenenebene agiert.

      Von einer Ordnungsgeldandrohung bei gerichtlicher Regelung des Umgangs würde ich auf jeden Fall noch abraten.
      Wäre nicht dem Wohl des Kindes gedient, würde der Vater Umgang haben und das Kind noch mehr aufhetzen, indem er ihm sagt, dass er ja sonst Strafe zahlen müsste...

      Nicole, irgendwann wird auch Deine Tochter einen Realitätscheck bei ihrem Vater machen!

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      Wenn du nur mit betteln etc. Den Unterhalt bekommst, was spricht dagegen das nächsten Monat nicht zu tun und einfach abzuwarten. Sollte er dann nicht überweisen, wäre das doch eine Möglichkeit, das ganze wegen nicht gezahltem Unterhalt anzugehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!