Kindesunterhalt

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    • Ich finde die Aussage des Gerichtsvollziehers bedenklich bis falsch. Der Unterhalt muss zum ersten gezahlt werden, ist er am 2ten nicht eingegangen, ist der Schuldner im Verzug. Im Zweifel kannst du jeden 2ten den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Kosten hat der Schuldner zu tragen. Vielleicht helfen ja die Kosten des Gerichtsvollziehers dabei, dass er pünktlich zahlt.