Krankengeld

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    • Krankengeld

      Hallo zusammen,

      ich hoffe ich bin hier richtig. Meine Ex Frau ist schön länger Krank geschrieben und bekommt Krankengeld.
      Mein Sohn geht jetzt, bis die Ausbildung anfängt arbeiten.
      Das Amt stellt darauf hin die Zahlung ein und mein Sohn soll für die gesamte Summer aufkommen. Das wären 600€.
      Ist das rechtens bzw. legal. Das sich mein Sohn Anteilmäßig beteiligt....ok aber komplett?
      weiß hier einer ein Quelle? Ich habe mal das Internet durchsucht aber nichts gefunden was den Fall so abbildet.

      Gruß
      tukow
    • Hallo tukow,
      ohne konkrete Angaben - Höhe des Krankengeldes der Mutter, Höhe Verdienst Sohn, Alter des Sohnes - ist deine Frage nicht zu beantworten. Außerdem stellt sich die Frage, welche Leistungen das "Amt" zahlt. Meinst du Arbeitslosengeld 2? Vermutlich.

      Die Rechtsgrundlage für deinen Fall wäre dann der § 7 SGB II:
      gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

      Danach bilden Mutter und Sohn eine Bedarfsgemeinschaft. Grundsätzlich ist alles Einkommen von Mitgliedern der BG für die Bedarfe aller Mitglieder der BG einzusetzen. D.h. alles Einkommen kommt in einen Topf und wird für alle verwendet. Bei Kindern ist das allerdings eine Einbahnstraße. Wenn deren Einkommen den eigenen Bedarf deckt (ist vermutlich jetzt so bei deinem Sohn), wird das Kind aus der BG genommen.

      Es bleibt dann noch die 1-Personen-BG der Mutter. Ihr wird natürlich ihr eigenes Einkommen (Krankengeld) angerechnet. Dein Sohn und seine Mutter bilden dann nur noch eine Haushaltsgemeinschaft. Hier könnte auch eine Einkommensanrechnung erfolgen aber unter ganz anderen (viel günstigeren) Bedingungen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      das Problem ist natürlich das ich nicht immer die korrekten Summen genannt bekomme.
      Aber ich denke mal so 1500€ netto sollte mein Sohn bekommen. Plus den Unterhalt den er von mir bekommt, wobei ich natürlich über lege den zu kürzen.
      Ich denke das Thema ist wirklich zu komplex ….. trotzdem vielen danke für deine Antwort.
    • Hallo tukow,

      na ja, so komplex nun auch wieder nicht. Bei 1500 Euro netto kannst du davon ausgehen, dass euer Sohn nicht mehr auf ALG 2 angewiesen ist. Was dann die Mutter allein bekommt, kann man natürlich so nicht sagen. Aber das sollte dich auch nicht interessieren. Auf Unterhalt von dir ist Sohnemann nun nicht mehr angewiesen.

      Gruß
      Susanne
    • Muss er doch auch nicht, tukow.

      Susanne schrieb:


      ... Bei Kindern ist das allerdings eine Einbahnstraße. Wenn deren Einkommen den eigenen Bedarf deckt (ist vermutlich jetzt so bei deinem Sohn), wird das Kind aus der BG genommen.
      Der Sohn gehört nun nicht mehr zur BG, und sein Einkommen wird auch nicht für den Bedarf der Mutter herangezogen.

      Es kann sein, dass im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft geprüft wird, ob was anzurechnen ist. Die Freibeträge sind hier ganz andere. Niemals kommen da 600 Euro zusammen.

      Ich weiß ja nicht, wie ihr gerechnet habt. Die bisherige Leistung betrug 600 Euro und ist nun komplett gestrichten? Das könnte doch aber ganz gut passen. Eine Person (dein Sohn) ist nun nicht mehr leistungsberechtigt.

      Susanne