Guten Morgen,
zu meinen ursprünglichen Thema (Höhe Kindesunterhalt für minderjähriges Kind bei Ausbildung) habe ich die KM vor ca. 3 Wochen angeschrieben und mit den Fakten konfrontiert, welche Änderung bzgl. des Unterhalt ab Beginn der Ausbilung eintritt. Nun habe ich als Antwort Post vom Anwalt bekommen, dass mein Einkommen überprüfen wollen und ich aufgefordert werde, entsprechende Belege einzureichen. Ebenso wird auch ein Arbeitsvertrag verlangt.
Hierzu meine Frage: Die Vorlage des Arbeitsvertrags kann doch nur gefordert werden, wennVerdienstbescheinigungen fehlen (ist bei mir nicht der Fall!) oder nicht vorhanden sind, richtig? Oder bin ich generell dazu verpflichtet, diesen der Gegenseite zu zeigen?
Viele sonnige Grüße
zu meinen ursprünglichen Thema (Höhe Kindesunterhalt für minderjähriges Kind bei Ausbildung) habe ich die KM vor ca. 3 Wochen angeschrieben und mit den Fakten konfrontiert, welche Änderung bzgl. des Unterhalt ab Beginn der Ausbilung eintritt. Nun habe ich als Antwort Post vom Anwalt bekommen, dass mein Einkommen überprüfen wollen und ich aufgefordert werde, entsprechende Belege einzureichen. Ebenso wird auch ein Arbeitsvertrag verlangt.
Hierzu meine Frage: Die Vorlage des Arbeitsvertrags kann doch nur gefordert werden, wennVerdienstbescheinigungen fehlen (ist bei mir nicht der Fall!) oder nicht vorhanden sind, richtig? Oder bin ich generell dazu verpflichtet, diesen der Gegenseite zu zeigen?
Viele sonnige Grüße