Unterhalt für Studentin ohne Bafög

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    • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

      Hallo zusammen,
      meine/unsere Jüngste will ab dem Wintersemester nun anfangen mit studieren und zwar auf einer Privathochschule, weil es den von ihr gewählten Studiengang in dieser Form nur dort gibt. Staatlich anerkannter Abschluss...
      Die Studiengebühren belaufen sich auf 525,-€ /Monat...
      Mein Einkommen beträgt 1034,-€, das meines Exmannes liegt bei 8000,-€ netto, so war es zumindest vor ein paar Jahren, inzwischen sicher noch mehr. Er muss sonst niemandem Unterhalt zahlen, und hat verlangt dass sie Bafög beantragen soll. Ich bin mir ja so gut wie sicher, dass sie kein Bafög bekommen wird, aber gut, sie wird es halt beantragen...
      Wenn Bafög abgelehnt wird, wie müsste sie weiter vorgehen? Wieviel steht ihr zu? Der Bafögsatz und Krankenkassenbeitrag zusätzlich dazu? Müssten wir uns an den Studiengebühren beteiligen? Ich hatte schon mal bisschen rumgegoogelt, das heißt es normalerweise nicht , nur in dem Fall wenn die Eltern überdurchschnittlich verdienen dann evtl. schon ....Das träfe ja zumindest bei meinem Exmann zu.
      Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen?
      danke!
    • Hallo Sämsi
      Zahlt Dein Ex Unterhalt? Ich habe gerade mal in die Düsseldorfer Tabelle nachgeschaut. Er ist wenn die Summe stimmt die Du oben angegeben hast in der 5. Stufe der Tabelle, da beträgt der Unterhalt Minimum 844 € abzüglich Kindergeld. Bei Einkommen über 5.501 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt. Dein Jüngst soll auf jeden Fall Bafög beantragen, dazu ist Sie verpflichtet. Die Studiengebühren ( also das Schulgeld) muss er zusätzlich bezahlen. Hier ist der Link. haufe.de/recht/familien-erbrec…unterhalt_220_135644.html . Die Krankenkassen Beiträge sind auch von ihm zu zahlen.

      LG Hugoleser
    • Ja er zahlt Unterhalt, 513,-€ ich glaub das ist die 6.Stufe. Das hatten wir 2011 so vereinbart und da hab ich einen Titel, sie ist noch nicht 18.Aber das war vor 8 Jahren, seitdem haben wir nicht mehr nachgefragt nach einem aktuellen Gehaltsnachweis.Aber er wird sicher mehr verdienen als damals.

      Vielen Dank auch für den Link.
      Was wären denn die nächsten Schritte, wenn er sich dann weigert die Studiengebühren zu zahlen? Unterhalt wird er hoffentlich zahlen, aber diese Gebühren nicht, das hat er ihr schon gesagt.
    • Dann muss erst mal Auskunft über das Einkommen verlangen. Ist der Titel dynamisch oder statisch? Auf jeden Fall hast Du im Namen des Kindes das Recht, alle 2 Jahre Auskunft über das Einkommen zu verlangen? Wenn er sich weigert den Unterhalt und die Studiengebühren zu zahlen ist der Werdegang so. Als erstes musst Du von Ihm Auskunft über das Aktuelle bereinigte Netto Einkommen verlangen, was er aber wie ich vermute nicht mitteilen wird. Dann mußt Du Dir einen Anwalt für Familien Recht holen ( vorher einen Beratungsschein beim Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle holen). Der Anwalt leitet dann alles in die Wege. Wann fängt deine Tochter mit dem Studium an und wann wird Sie 18? Denn wenn Sie zeitnah 18 wird muss sie das in die Wege leiten. Beim Bafög Amt kann Sie sofort den Antrag stellen auf Vorausleistung, da der Vater sich weigert den Unterhalt und die Studiengebühren zu zahlen. Wenn das Amt das genehmigt verklagt das Bafög Amt den Vater auf Erstattung der Kosten.
    • Hallo Sämsi
      Soweit wie ich gelesen habe, gibt es nur einen Extra - Freibetrag vom Einkommen des Auszubildenden bei Bafög. § 23 Abs. 5 BAföG bekommst Du dann einen zusätzlichen Freibetrag im Einkommen bis zur Höhe von 260 Euro/Monat. Aber Du kannst ja mal beim Bafög Amt nachfragen wie das ist, da ja der Vater zusätzlich zum Unterhalt für die Studiengebühren zahlen muss, ob sie da in Vorleistung treten. Auf jedenfall musst Du es schnellst möglich in Angriff nehmen mit der Auskunft wegen dem Einkommen und der Anpassung des Titels.

      LG Hugoleser
    • Das ist gut. Aber wie schon gesagt das Bafög Amt ist nicht allein zuständig. Ihr müsst schnellstens von Deinen EX zur Einkommensauskunft auffordern. Denn wie Du schreibst gehst Du von einem Netto von ca. 8000 € aus, aber das kann sich ja seit 2011 kräftig rauf oder runter bewegt haben. :)
    • Der Mehrbedarf kann bedarfserhöhend angesetzt werden, wenn die Kosten verursachende Maßnahme sachlich begründet ist oder beide Elternteile mit den Mehrkosten einverstanden sind.

      Ich wäre das nicht so voreilig. Das zitierte Urteil bezieht sich auf staatliche Studiengebühren (die es ja nicht mehr gibt). Die beliefen sich auf 500€ im Semester. Deine Tochter will für 525€ im MONAT auf einer Privatuni studieren. Ob der Vater das finanzieren muss, ist völlig unklar. Dein Kind müsste erstmal nachweisen, dass es keinen vergleichbaren Studiengang an einer staatlichen Uni gibt und darlegen, warum dieser und kein anderer. Sicher wird dabei auch die Höhe der Gebühren berücksichtigt und da dein Ex schon 500€ + halbes Kindergeld zahlt, stellt sich die Frage, ob ein Richter den Unterhalt auf über 1000€ erhöhen wird (mehr als du verdienst).

      Auch mal rein logisch gedacht: Nur weil dein Ex es bezahlen könnte, kann man ihn nicht dazu zwingen. 500€ im Monat ist jede Menge Geld. Setzt euch lieber mal an einen Tisch und redet darüber. Ich persönlich würde ablehnen und meinen Kindern darlegen, dass es genug staatliche Studiengänge gibt, die einen weiterführen und nicht automatisch alles was teuer ist auch besser sein muss (meine Kinder leben im Wechselmodell, ich liebe sie über alles).
    • Hallo Max
      Wie Du oben lesen kannst hat Sämsi schon geschrieben das die Tochter den Studiengang für den Beruf den Sie machen will nur dort studieren kann, weil es ihn nur dort in dieser Form gibt. Das Gesetz sagt da auch klar das Eltern ihren Kindern nicht vorschreiben können welche Ausbildung sie machen.

      LG Hugoleser
    • Hallo Sämsi,

      was ist an diesem Studiengang so außergewöhnlich, dass es ihn nur an einer privaten Uni/Hochschule gibt?
      Vielleicht gibt es ja ähnliche, die von den Modulen sehr ähnlich/gleich sind bzw. insgesamt nur geringe Unterschiede haben.

      Das müsste man mir als "vielzahlendem" Elternteil, der anscheinend überhaupt nicht in die Entscheidungsfindung eingebunden war, schon sehr detailliert und genau erklären.

      Bei manchen Unis/Hochschulen gibt es nämlich Vertiefungen, die ein breites Spektrum ermöglichen und dadurch evtl. ähnliche Kompetenzen vermitteln.

      Den selbst die staatlichen Artisten-/Schauspielschulen haben inzwischen private Pendants. Sprich, da wäre es möglich, sofern man die Aufnahmeprüfung schafft, ohne monatliche Studiengebühren zu studieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das ist durchaus richtig: kein Elternteil kann einem Kind vorschreiben, welche Ausbildung es absolvieren soll, aber ebenso kann ein Kind nicht auf jede finanzielle Solidarität pochen. Dem Kind steht ja ebenso frei seine Ausbildung über einen Kredit zu finanzieren, das hätte dann auch den Vorteil, dass das Kind sieht, was das ganze am Ende gekostet hat und sich zu 100% reinknien wird.

      Es handelt sich hier um Mehrbedarf. Das Kind ist beweispflichtig, dass es genau diesen Studiengang an genau dieser Hochschule absolvieren muss und es (bundesweit) keine andere Alternative gibt in diesen Job zu kommen. Oben heißt es ja "weil es den von ihr gewählten Studiengang in dieser Form nur dort gibt". Ich verstehe das so, dass es diesen Studiengang auch in anderer Form wo anders gibt. Und wenn die vergleichbar sind, dann kann man die Tochter bitten auf den unterhaltspflichtigen Elternteil Rücksicht zu nehmen und die kostengünstige Alternative zu wählen.

      Ich will damit eigentlich nur sagen: so eindeutig, wie du die Situation darstellst, ist sie nicht. Der Link bezieht sich auf Urteile zu staatlichen Studiengebühren und ist nicht auf private übertragbar. Ich könnte jetzt auch OLG Hamm, 1997, 12 WF 59/97 zitieren und es auf Privatunis übertragen wollen, ist aber auch nicht ganz sauber. Aber bevor man sich gegenseitig verklagt, wäre es vielleicht mal sinnvoll miteinander zu reden?!
    • Hugoleser schrieb:

      Hallo Max
      Wie Du oben lesen kannst hat Sämsi schon geschrieben das die Tochter den Studiengang für den Beruf den Sie machen will nur dort studieren kann, weil es ihn nur dort in dieser Form gibt. Das Gesetz sagt da auch klar das Eltern ihren Kindern nicht vorschreiben können welche Ausbildung sie machen.

      Hallo Hugoleser,

      ich habe auch Bauschmerzen mit der lapidaren Behaupting, diesen (welchen?) Studiengang gäbe es nur so an der privaten Hochschule.
      Das Kind hat, wenn es vom Vater Ausbildungsunterhalt und Studiengebühren zusätzlich haben möchte, seinen Bedarf darzulegen.
      Das betrifft eben auch den behaupteten Umstand, dass dieser Studienwunsch nur mit erheblichen finanziellen Mehraufwand zu realisieren ist.
      Ist ja schön und durchaus üblich, dass die oftmals scheinbar nicht leistungsfähigen betreuenden Elternteile schön die Verantwortung an den über dem Selbstbehalt verdienenden anderen Elternteil delegieren wollen und sich aus der Verantwortung rausdiskutieren mit "ich habe die ganzen Jahre das Kind erzogen und den nicht reichenden (???) Barunterhalt noch bezuschusst."
      Aus welchem Gesetz soll sich denn ergeben, dass der Vater nicht Rechenschaft über das gewählte Studienfach erwarten darf?
      Ich darf auf die, bezüglich des Kindes von Hochtief zu eben diesem Thema (privat zu finanzierende Ausbildung versus kostenfreie Ausbildung) geführte Diskussionen verweisen.
      Hier kommt - einmal mehr - der 1618a BGB zum Tragen.
      Der gilt nicht erst ab Volljährigkeit und auch nicht nur bis zum Abschluss einer Ausbildung.

      Keine Ahnung, vielleicht hat ja das Jüngste der drei Kinder von Sämsi auch schon mit dem Vater gesprochen. Wer minderjährig so weit reichende Entscheidungen allein treffen darf, wird bestimmt auch die Reife haben, diese Entscheidungen mit denen, die sie finanzieren sollen, zu besprechen.

      Gruß Tanja

      Edit: kleine Rechtschreibfehler berichtigt, ein Wort gestrichen und eins ergänzt.
    • @ Tanja,hast du schon Erkundigungen über mich eingeholt? :)
      Wo liest du heraus

      "dass die oftmals[/s] scheinbar nicht leistungsfähigen betreuenden Elternteile schön die Verantwortung an den über dem Selbstbehalt verdienenden anderen Elternteil delegieren wollen und sich aus der Verantwortung rausdiskutieren mit "ich habe die ganzen Jahre das Kind erzogen und den nicht reichenden (???) Barunterhalt noch bezuschusst."

      "Habe ich irgendwo so etwas geschrieben?
      Also, natürlich hat sie schon mit dem Vater gesprochen, und natürlich ist er dagegen, dass sie dort studiert.Hatte ich ja bereits geschrieben.
      Dieser Studiengang ist ein völlig "normaler", Mediendesign, nur wird er eben tatsächlich nicht in dieser Stadt angeboten wo sie studieren will.Woanders gibt es diesen Studiengang durchaus ohne Gebühren.Sie hat sich sehr gründlich mit dem allen auseinandergesetzt und es sich nicht leicht gemacht mit der Entscheidung.Es hat durchaus auch Vorteile an einer privaten Hochschule zu studieren, grade auch was einen späteren Job betrifft wenn sie dann fertig ist.
      Sie hat dort schon ein WG Zimmer sicher, sie hat an dieser Fachhochschule schon 1 Woche Schnupperstudium gemacht und ist vollauf begeistert,und eigentlich haben wir auch schon damit gerechnet dass sie diese Studiengebühren irgendwie anders zusammenkratzen muss und vom Vater nichts dazubekommen wird.Heißt, sie wird sich einen Job suchen müssen. Außerdem haben die Professoren sie ermutigt es doch mal mit einem Stipendium zu versuchen, das wäre gar nicht so aussichtslos dort. Es gibt ab dem 2.Semester auch gute Jobangebote von irgendwelchen Partnerunternehmen dort, wo sie auch gleich noch was bei lernt. Und wenn alle Stricke reißen würde auch ihr großer Bruder, die Oma und ich einspringen und ihr was zuschießen für ihren Traum und als allerletztes gäbe es ja auch noch Kredite.
      Aber natürlich loten wir erst mal alles aus,was möglich ist. Sie ist schon mit 5 in die Schule gekommen, hat immer ganz zielstrebig und fleißig gelernt, sie hat kein Schuljahr wiederholen müssen und will auch nicht nach dem Abi nach Australien oder weiß der Geier wohin.Sie wird mit grad so 18 studieren. Da könnte Vater auch mal froh und stolz sein.

      Von verklagen war nirgends die Rede, und "miteinander reden" hat ja bereits stattgefunden, mit dem Ergebnis dass er nichts dazu geben wird.
    • Und die Antwort, ob er etwas dazugeben muss, hast du dir doch jetzt schon selbst gegeben:

      "nur wird er eben tatsächlich nicht in dieser Stadt angeboten wo sie studieren will"

      Es spielt keine Rolle wo sie studieren will, wenn es eine kostenlose Alternative gibt. Zu deiner Frage: Ihr steht der normale Unterhalt für Studenten, die in einer normalen Wohnung alleine leben, zu. Falls sie gesetzlich versichert ist, sollte doch Familienversicherung möglich sein, die ist ja kostenlos. Den Unterhalt müsste dein Ex wahrscheinlich alleine tragen, weil du mit deinem geringen Einkommen nicht leistungsfähig bist.
    • Hallo,

      Über den ist sie versichert? Wenn sie bislang gesetzlich mitversichert ist dann ist die das während des Studiums ohne Bafög auch, kostenfrei.
      Ist sie bislang privat versichert, dann müssen natürlich weiterhin Beiträge gezahlt werden.

      Und du hast die Antwort gegeben, in dem Ort wo sie studieren möchte. Woanders gibt es kostenfreie Angebote und auf die darf der Vater zu Recht verweisen.
      Evtl. Kann sie ihm ja anbieten die Studiengebühren zurückzuzahlen.
      Wobei die sich nichts vormachen sollte, reich wird man dabei im Regelfall aber nicht. Und Evtl. Muss man dann auch mit halbtagsstellen zufrieden sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Tach,

      Sämsi schrieb:

      @ Tanja,hast du schon Erkundigungen über mich eingeholt?
      muss ich das? Kann ja jeder die Beitragssuche über den Namen bedienen. Dazu braucht man jedenfalls kein Studium. (Und natürlich habe ich mir ein Bild von Dir gemacht, ich habe eine laaangen Weg zur Arbeit....)

      Sämsi schrieb:

      "Habe ich irgendwo so etwas geschrieben?
      Habe ich geschrieben, dass DU das geschrieben hast?
      Ach, nein, Du schreibst ja nur Fakten auf:

      Sämsi schrieb:

      Mein Einkommen beträgt 1034,-€, das meines Exmannes liegt bei 8000,-€ netto, so war es zumindest vor ein paar Jahren, inzwischen sicher noch mehr. Er muss sonst niemandem Unterhalt zahlen, und hat verlangt dass sie Bafög beantragen soll.

      Sämsi schrieb:

      Da könnte Vater auch mal froh und stolz sein.
      Und das kann er gern in monetärer Art und Weise ausdrücken.

      Mh, ich dachte, ich hätte auf Hugolesers Beitrag vorhin reagiert, nunja...
      Ich hätte sicherlich zu Deinem Beitrag nix gesagt. Aber irgendwann reißt mir (mitunter bei einigen schneller) der Geduldsfaden. Diplomatie war ja noch nie meine Stärke, aber irgendwelche Ziele im Leben muss ich ja auch noch haben...

      Ach, mich interessiert noch der Ausgang der Geschichte /des Märchens mit @Frau Glück. Vielleicht befriedigt ja ein schön länger dabei Seiender meine Neugier.

      P.S. der ISUV hat sich übrigens den Einsatz für das Wechselmodell nicht erst seit gestern auf die Fahnen geschrieben.

      Gruß Tanja
    • Frau Glück? Wer ist das denn? Und welche Geschichte?Ich war schon ewig nicht mehr hier, kann dir da auch nicht weiterhelfen. Vielleicht fragst du sie mal selber?
      Und was hat das Wechselmodell mit dem Thema zu tun?
      Irgendwie bist du schräg drauf...

      Weiß noch jemand Bescheid ob sich ein Student selber krankenversichern muss oder ob das über eine Familienversicherung läuft?
      Meine beiden Großen mussten das selber bezahlen, aber kann ja sein dass sich das inzwischen geändert hat.
    • tach nochmal

      Sämsi schrieb:

      Irgendwie bist du schräg drauf...
      Danke für das Kompliment :D
      wenigstens unterstellst Du nicht auch mir, ein Mann zu sein, der sich hier mit Frauennamen angemeldet hat...

      Sämsi schrieb:

      Weiß noch jemand Bescheid ob sich ein Student selber krankenversichern muss oder ob das über eine Familienversicherung läuft?
      Selbstverständlich weiß ich das. Ich könnte auch bei meiner Krankenkasse nachfragen (achwas, ich hab es doch schon längste gegoogelt).
      Ich kenn das übrigens schon seit mehreren Jahr(zehnt)en, dass die Kinder bei den Eltern in der (kostenlosen) Familienversicherung bis zum Alter von 25 (damals 27, ja, das gab es schon, als mein Ex studiert hat) mitversichert sein können....vorausgesetzt, sie bleiben unter den Einkommensgrenzen...

      Gruß Tanja