Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage dazu, wie Frau vorgehen muss / sollte, wenn der Ex sich weigert den Nachteilsausgleich (Steuern an Finanzamt) zu zahlen ?
Letztes Jahr hat der Ex den Nachteilsausgleich nach schriftlicher Aufforderung gezahlt.
Dieses Jahr hat die Frau quasi das gleiche Schreiben aufgesetzt und es kam bis jetzt nichts.
Die Frist ist jetzt seit einem Monat rum.
Ich denke, zunächst sollte Sie vorsorglich die Zustimmung zur Anlage U zum 01.01.2020 widerrufen.
Um an das Geld zu kommen müsste Sie beim Zivilgericht (?) Klage einreichen ?
Vielen Dank für eure Tipps schon einmal !
ich hätte eine Frage dazu, wie Frau vorgehen muss / sollte, wenn der Ex sich weigert den Nachteilsausgleich (Steuern an Finanzamt) zu zahlen ?
Letztes Jahr hat der Ex den Nachteilsausgleich nach schriftlicher Aufforderung gezahlt.
Dieses Jahr hat die Frau quasi das gleiche Schreiben aufgesetzt und es kam bis jetzt nichts.
Die Frist ist jetzt seit einem Monat rum.
Ich denke, zunächst sollte Sie vorsorglich die Zustimmung zur Anlage U zum 01.01.2020 widerrufen.
Um an das Geld zu kommen müsste Sie beim Zivilgericht (?) Klage einreichen ?
Vielen Dank für eure Tipps schon einmal !