[Anlage U] Nachteilsausgleich nicht gezahlt / Was nun ?

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    • [Anlage U] Nachteilsausgleich nicht gezahlt / Was nun ?

      Hallo zusammen,

      ich hätte eine Frage dazu, wie Frau vorgehen muss / sollte, wenn der Ex sich weigert den Nachteilsausgleich (Steuern an Finanzamt) zu zahlen ?

      Letztes Jahr hat der Ex den Nachteilsausgleich nach schriftlicher Aufforderung gezahlt.
      Dieses Jahr hat die Frau quasi das gleiche Schreiben aufgesetzt und es kam bis jetzt nichts.
      Die Frist ist jetzt seit einem Monat rum.

      Ich denke, zunächst sollte Sie vorsorglich die Zustimmung zur Anlage U zum 01.01.2020 widerrufen.
      Um an das Geld zu kommen müsste Sie beim Zivilgericht (?) Klage einreichen ?

      Vielen Dank für eure Tipps schon einmal !
    • Hallo,

      hat sie ihn nachweislich (Einwurfeinschreiben) über die Höhe informiert, den Steuerbescheid beigefügt und eine Frist gesetzt`?

      Wenn das der Fall ist würde ich zuerst dem Finanzamt mitteilen, dass sie ab soft/hilfsweise dem begrenzten Realsplitting nicht mehr zustimmt bzw. ihre Zustimmung widerruft.

      Wenn sie das Einschreiben geschickt hat, dann würde ich ihn vermutlich noch einmal mit einer Frist von 10 Tagen (geht es, dass ein Zeuge das Schreiben liest, eintütet und bei ihm in den Briefkasten wirft?) auffordern das zu zahlen und gleichzeitig informieren, dass danach anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, dessen Kosten zu seinen Lasten gehen werden, da die anwaltliche Hilfe nur notwendig ist, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

      Je nach Einkommen kann für den Anwalt ein Beratungsschein beim Amtsgericht beantragt werden oder sie wird ISUV Mitglied (isuv.de/145887-2/) und hat dadurch Anspruch auf schriftliche Rechtsberatung.

      Falls das Einschreiben noch nicht geschickt wurde, dann sofort nachholen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich habe dazu noch allgemein eine Frage...

      Und zwar, kann es doch theoretisch sein, dass der Ex den Unterhalt nicht als Sonderausgaben sondern als außergewöhnliche Belastungen angegeben hat ?!
      In diesem Fall kann er ja die Schreiben einfach ignorieren.
      Aber dann hätte die Frau ja den Unterhalt auch nicht angeben müssen.

      Stelle ich mir recht blöd vor, wenn man darüber nicht kommuniziert.

      Aus steuerlicher Sicht eigentlich unlogisch.
      Die Unterhaltsempfängerin hatte ein Buttoeinkommen von ca. 9000 Euro. Vom Ex bekommt sie 330 Euro monatlich.
    • @infinity
      Die Anlage U muss unterzeichnet werden, die außergewöhnlichen Belastungen wären zwar möglich, aber da eigenes Einkommen (der Person, für die man außergewöhnliche Belastungen geltend macht) angerechnet wird, dürfte das nicht zielführend sein und es ist auch noch begrenzt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • @AnnaSophie

      Die Anlage U hatte sie schon vor Jahren unterzeichnet und die gilt ja jedes Jahr, sofern man nicht widerspricht.
      Wie du auch sagst, wäre dieses Vorgehen des Ex sinnlos.

      @TanjaW9

      Wir reden über das Jahr 2018.
      Generell weiß ja die Unterhaltsempfängerin nicht wie der Ex das in der Steuererklärung geltend macht.
      Sie geht halt davon aus, dass er 12 * 330 Euro = 3960 Euro als Sonderausgaben für Unterhalt geltend macht.
      Somit hatte Sie auch bei Ihrer Steuererklärung für 2018 in der Anlage "Sonstige Einkünfte" den Betrag 3960 Euro angegeben.
      Dadurch ist eine Steuerlast (Nachteil) entstanden, die ja der Ex ihr überweisen muss.

      Ich meine, rein theoretisch, wenn der Ex den Unterhalt nicht als Sonderausgaben geltend gemacht hat, dann schuldet er ihr ja auch keine Steuerlast, weil sie somit den Unterhalt auch nicht hätte angeben müssen.

      Zum Beispiel letztes Jahr war das gleiche Spiel für Unterhalt aus dem Jahr 2017.
      Da hatte der Ex aber das Geld nach Aufforderung überwiesen.
    • Moin Infinity,

      ich würde - eben weil vorher gar nicht bekannt ist, in welcher Höhe und ob überhaupt vom Unterhaltszahler als Sonderausgabe geltend gemacht wird - die Einkünfte in meiner eigenen Erklärung noch gar nicht angeben.
      Ich finde auch generell die Unterschrift auf der Anlage U problematisch (hab ich mir damals zwar auch geben lassen, aber Ex und ich haben bei Abgabe der Steuererklärung auch immer die Gestaltungsmöglichkriten gemeinsam besprochen).
      Die Anlage U möchte das Finanzamt haben. Eine gesetzliche Vorschrift dafür gibt es nicht.
      Wenn die Frau nun also die Anlage U widerruft, kann und sollte sie dem Ex mitteilen, dass sie dem Abzug des Unterhalts im Grunde zustimmt, aber nicht mehr auf Anlage U und nur in Höhe von maximal Zahlbetrag....gegen Erstattung aller Nachteile, insbesondere...

      Dann ist der Ex im Zugzwang und muss sich jedes Jahr ins Benehmen setzen.
      2018 wird der Ex vielleicht noch gar nicht abgegeben haben. Inzwischen gelten andere Fristen und wenn er gar nicht verpflichtet ist, wird er die vielleicht auch nicht abgeben.

      Wenn nun die Einspruchsfrist für die Frau abgelaufen ist, wird es schwierig.

      Ich habe aber noch immer nicht Deine konkrete Frage erkannt, sorry.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      sorry, da habe ich mich undeutlich ausgedrückt.
      Die Frage war letztlich wie sie das am besten mit der Steuererklärung handhaben sollte. Hast du ja quasi beantwortet.

      Ich dachte, wenn man die Steuererklärung abgibt (hier für 2018), dann muss man da ALLES angeben ?!
      Wenn sie den Unterhalt nicht angibt und der Ex macht diesen Unterhalt in seiner Steuererklärung geltend, dann kann ihr doch Steuerhinterziehung vorgeworfen werden ?!
    • Hallo Infinity,

      der gezahlte Unterhalt wird erst in dem Moment steuerpflichtiges Einkommen, in dem der Ex den Betrag als Sonderausgabe geltend macht.

      Wenn der Ex in den Vorjahren eine Steuererklärung abgegeben hat, wird er es sicherlich auch jetzt noch tun.
      Trotzdem würde ich die Anlage U widerrufen und dem Ex den Widerruf in Kopie zukommen lassen. Mit dem Hinweis, dass man künftig dem Abzug nur noch dem Grunde nach zustimmen wird, wenn....(siehe oben)
      Vielleicht rührt er sich ja dann.

      Nochmal: ist die Rechtsbehelfsfrist für den Bescheid der Frau schon abgelaufen?

      Gruß Tanja
    • Hallo Infinty,

      dann ändert das Finanzamt den ursprünglichen Bescheid der Frau.
      Die Frau kann dann auch gleich schauen, ob nicht zu hoch Unterhalt bei ihr angesetzt wurde.
      Sie legt dann diesen Bescheid dem Ex vor, der dann die Steuernachzahlung erstatten muss.

      Gruß Tanja

      P.s. denkst Du denn, dass Ex nicht abgegeben hat oder weißt Du es?
      Wie gesagt, ich würde erst mal die Zustimmung auf der Anlage U widerrufen.
      Diesen Widerruf an das FA des Mannes und das der Frau schicken und eine Kopie an den Mann selbst. Weiteres Vorgehen siehe oben.

      Wenn die Frau Isuv-Mitglied ist, kann sie ja unter ausführlicher Schilderung die kostenlose schriftliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich den Beratungsschein für 30 Euro besorgen.
    • Hallo Tanja,

      zuerst einmal auch dir vielen Dank für die Infos und sorry für die späte Antwort.

      Also sie ist sich ziemlich sicher, dass der Ex seine Steuererklärung auch so früh wie möglich abgegeben hat.
      In der Regel schiebt er so Dinge nicht lange nach hinten. Insbesondere, weil es ja hier auch für den Ex um Geld geht, was er vom FA bekommt.

      Der Widerruf geht aber erst zum 01.01.2020. Das bedeutet, für dieses laufende Jahr kann er den Unterhalt noch nächstes Jahr als Sonderausgaben geltend machen.
      Gelernt haben wir nun, dass sie den Unterhalt aus diesem Jahr in ihrer Steuererklärung zunächst nicht angibt.
      Wir dachten, dass mit der Zustimmung zur Anlage U, der Unterhalt automatisch als Einnahme angegeben werden muss.