private krankenversicherungsbeiträge

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    • private krankenversicherungsbeiträge

      Hallo,

      habe mal hier im Steuerthema eine Frage.

      Es ist doch korrekt, dass ich Krankenversicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherungs meines Sohnes, welche ich überweise als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen kann.

      Also mein Sohn ist über 25, ich beziehe kein Kindergeld natürlich kein mehr. Er studiert noch im vorletzten Jahr. Da er schon immer mit mir privat versichert war, musste ich ihn jetzt auch privat krankenversichern.

      Bei der Krankenversicherung bin ich als Versicherungsnehmer eingetragen und ich bezahle auch die Beiträge für meinen Sohn.
      Habe dieses Jahr zum ersten mal die Erklärung online eingereicht. Habe dann auch einen Zwischenbescheid erhalten, dass für die Krankenversicherungsbeiträge keine Daten vorliegen (online) und ich einen Nachweis vorlegen soll. Den angeforderten Nachweis meiner Versicherung über die bezahlten Beträge, habe ich dann auch dem Finanzamt übersandt.

      Jetzt kam heute online der Bescheid und dort wurden die Beträge nicht anerkannt (Steht im Bescheid: Die Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil hier keine elektronisch übermittelten Daten vorliegen. Die Einwilligung in die Datenübermittlung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 EStG ist Voraussetzung für den unbeschränkten Sonderausgabenabzug solcher Beiträge. Sollten Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben, dass kann hilfsweise eine Bestätigung des Versicherungsträgers eingereicht werden, aus der die elektronisch zu übermittelnden Daten und das Vorliegen der Einwilligung eindeutig hervorgehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den zuständigen Versicherungsträger, damit die Datenübermittlung unverzüglich geprüft und nachgeholt wird.)

      Sind diese Beträge jetzt doch nicht als Sonderausgaben absetzbar. Verstehe dies jetzt nicht so ganz.
    • Hallo,

      hast du es in Zeile 40 ff. (Sonderausgaben) eingetragen?

      Wobei das Finanzamt ja schreibt, dass sie die Ausgaben nur nicht anerkannt haben, da sie die Daen nicht elektronisch erhalten haben.
      D. h. du musst die Krankenversicherung anrufen und das klären.
      Und falls die Krankenversicherung die Daten nicht elektronisch übermittelt hat, müsssen sie das nachholen und du musst hilfsweise dem Steuerbescheid widersprechen, und erklären, dass die Kosten für die Sonderausgaben nachgereicht werden (elektronisch).

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      danke für die Rückmeldung.

      Ja, hatte es unter Sonderausgaben eingetragen.

      Verstehe jetzt nur nicht, warum mich das Finanzamt extra anschreibt und Nachweis der Versicherung verlangt.

      Werde Dienstag bei der Versicherung anrufen und abklären, dass Sie die Daten noch online für mich übermitteln.
      Man kann zwar online die SteuerID eingeben, ist jedoch nur die Eingabe der SteuerID für meinen Sohn möglich, da er die versicherte Person ist,
      ich bin jedoch Versicherungsnehmer.
    • Hallo planlos,

      unabhängig von der fehlenden elektronischen Übermittlung könnte dem Finanzamt auch noch auffallen, dass die Beiträge für ein Kind über 25 gezahlt wurden.
      Lt. 10 (1) Nr. 3 EstG sind nur Beiträge im Rahmen der Unterhaltspflicht für Kinder, für die es Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nach 32 (6) EstG gibt, abzugsfähig.
      Möglicherweise will das FA die elektronische Übermittlung da aus der Bescheinigung nicht das Alter der versicherten Person hervor geht.
      Ansonsten hilft nur anrufen und fragen, warum die Bestätigung erst angefordert und dann doch nicht berücksichtigt wird.

      Gruß Tanja

      Edit: ich empfehle Einspruch einzulegen und den Unterhalt, sowie die Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung anzugeben 33a (1). Bitte auch die Höhe der Einkünfte und die Identifikationsnummer des Sohnes angeben.
    • Hallo planlos,

      zumindest auf der anhängenden Anlage Vorsorgeaufwand ist für Kinder über 25 (oder andere Kinder ohne Kindergeld/Kinderfreibetrag) in Zeile 40 die Eintragung vorzunehmen.
      Also, beim Finanzamt anrufen und fragen, warum ...
      Die Zustimmung zur Datenübermittlung kann auch noch nachgeholt werden - frag am besten mal im Finanzamt nach, nach welcher Grundlage die dann ändern - ansonsten musst Du Einspruch einlegen damit der Bescheid nicht in Bestandskraft erwächst.
      Und lass Dich nicht vom Finanzamt abwimmeln, die haben auch eine "Auskunftspflicht" bei konkreten Fragen.

      Gruß Tanja
      Dateien
    • Hallo,
      ich setze regelmäßig die Kosten der PKV für mein studierendes Kind ab, ohne eine elektronische Datenübermittlung. Versicherungsnehmer ist die Kindesmutter. Ich weise aber mittels Bankbelegen nach, welche anteiligen PKV- Beiträge ich für mein Kind geleistet habe. Kind ist gerade 20 Jahre alt...
      GruS, fras12.
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