Hallo,
habe mal hier im Steuerthema eine Frage.
Es ist doch korrekt, dass ich Krankenversicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherungs meines Sohnes, welche ich überweise als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Also mein Sohn ist über 25, ich beziehe kein Kindergeld natürlich kein mehr. Er studiert noch im vorletzten Jahr. Da er schon immer mit mir privat versichert war, musste ich ihn jetzt auch privat krankenversichern.
Bei der Krankenversicherung bin ich als Versicherungsnehmer eingetragen und ich bezahle auch die Beiträge für meinen Sohn.
Habe dieses Jahr zum ersten mal die Erklärung online eingereicht. Habe dann auch einen Zwischenbescheid erhalten, dass für die Krankenversicherungsbeiträge keine Daten vorliegen (online) und ich einen Nachweis vorlegen soll. Den angeforderten Nachweis meiner Versicherung über die bezahlten Beträge, habe ich dann auch dem Finanzamt übersandt.
Jetzt kam heute online der Bescheid und dort wurden die Beträge nicht anerkannt (Steht im Bescheid: Die Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil hier keine elektronisch übermittelten Daten vorliegen. Die Einwilligung in die Datenübermittlung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 EStG ist Voraussetzung für den unbeschränkten Sonderausgabenabzug solcher Beiträge. Sollten Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben, dass kann hilfsweise eine Bestätigung des Versicherungsträgers eingereicht werden, aus der die elektronisch zu übermittelnden Daten und das Vorliegen der Einwilligung eindeutig hervorgehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den zuständigen Versicherungsträger, damit die Datenübermittlung unverzüglich geprüft und nachgeholt wird.)
Sind diese Beträge jetzt doch nicht als Sonderausgaben absetzbar. Verstehe dies jetzt nicht so ganz.
habe mal hier im Steuerthema eine Frage.
Es ist doch korrekt, dass ich Krankenversicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherungs meines Sohnes, welche ich überweise als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Also mein Sohn ist über 25, ich beziehe kein Kindergeld natürlich kein mehr. Er studiert noch im vorletzten Jahr. Da er schon immer mit mir privat versichert war, musste ich ihn jetzt auch privat krankenversichern.
Bei der Krankenversicherung bin ich als Versicherungsnehmer eingetragen und ich bezahle auch die Beiträge für meinen Sohn.
Habe dieses Jahr zum ersten mal die Erklärung online eingereicht. Habe dann auch einen Zwischenbescheid erhalten, dass für die Krankenversicherungsbeiträge keine Daten vorliegen (online) und ich einen Nachweis vorlegen soll. Den angeforderten Nachweis meiner Versicherung über die bezahlten Beträge, habe ich dann auch dem Finanzamt übersandt.
Jetzt kam heute online der Bescheid und dort wurden die Beträge nicht anerkannt (Steht im Bescheid: Die Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen konnten nicht berücksichtigt werden, weil hier keine elektronisch übermittelten Daten vorliegen. Die Einwilligung in die Datenübermittlung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 EStG ist Voraussetzung für den unbeschränkten Sonderausgabenabzug solcher Beiträge. Sollten Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben, dass kann hilfsweise eine Bestätigung des Versicherungsträgers eingereicht werden, aus der die elektronisch zu übermittelnden Daten und das Vorliegen der Einwilligung eindeutig hervorgehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den zuständigen Versicherungsträger, damit die Datenübermittlung unverzüglich geprüft und nachgeholt wird.)
Sind diese Beträge jetzt doch nicht als Sonderausgaben absetzbar. Verstehe dies jetzt nicht so ganz.