Vorteile einer Scheidung/eines Scheidungsantrage

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    • Vorteile einer Scheidung/eines Scheidungsantrage

      Hallo zusammen,

      ich wollte mal nachfragen, welche Vorteile es bringt, einen Scheidungsantrag zu stellen? Oder doch besser verheiratet bleiben...? ?(

      Meine Frau behauptet ja, es sei besser solange wie möglich verheiratet zu bleiben... aber ich vermute mal, dass das nur zu Ihrem Vorteil
      und zu meinem Nachteil sein wird.

      VG
    • Hallo,

      Der VersorgungAusgleich läuft weiter. Sprich wenn ihr weiter verheiratet bleibt und unterschiedlich verdient wird das ausgeglichen. Sprich als Beispiel, du erwirbst pro Jahr 1,5 rentenpunkte und sie 0,5, dann wird geteilt, d.h. du gibst ihr 0,5 rentenpunkte ab pro ehejahr.
      Wenn einem was passiert darf der andere entscheiden ob die Geräte abgeschaltet werden, welches Pflegeheim ausgesucht wird etc.
      Und wenn das kommen sollte mit einem Heim ist man verpflichtet für den anderen auch mit seinem eigenen Einkommen, bis auf das schonvermögen, aufzukommen.
      Und auch der Zugewinn kann weiter wachsen.
      Ach ja und wenn einer nicht arbeitet und der andere gesetzlich Krankenversichert ist kann er kostenfrei mitversichert werden.
      Aber man müsste nicht die steuerKlassen ändern, obwohl das auch wegfällt bei dauernd getrennt lebend.

      Ich bin aber bei einer Trennung für einen SchlussStrich.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Wenn einem was passiert darf der andere entscheiden ob die Geräte abgeschaltet werden, welches Pflegeheim ausgesucht wird etc.
      Hallo Sophie,

      das ist nicht so einfach. Allein verheiratet sein, reichte zumindest bis vor einiger Zeit nicht aus. Meine betagten Schwiegereltern hatten deswegen eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
      Da wird - wenn man getrennt lebt - schon genauer hingeschaut, ob der Ehegatte auch tatsächlich entscheidungsbefugt ist.

      @ Fuhrmann, was konkret hat denn Deine Noch-Frau als Gründe angegeben?

      Wenn Du arbeiten gehst und sie nicht, musst Du ihr in der Trennungszeit bis zu einer Scheidung auf jeden Fall Unterhalt zahlen.
      Ab Scheidung könnte sie unter Umständen verpflichtet werden, ihren eigenen Unterhalt durch Arbeit sicher zu stellen - je nach Alter und Betreuungsbedürftigkeit der Kinder.
      Sie ist weiter abgesichert (u.a. in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse), so lange sie die Bedingungen erfüllt....
      Ich habe gerade keine Idee, warum es für Dich besser sein könnte...

      Und die Steuerklasse muss man schon ändern - wenn III/V gewählt wurde. Da im Jahr nach einer Trennung Steuerklasse 1 (bei manchen auch 2) gilt. Für das Jahr der Trennung kann noch Ehegattenveranlagung gewählt werden.

      Gruß Tanja
    • Nach der Scheidung werden viele Dinge daran bemessen, wie lange die Ehe gedauert hat. Bei unter 3 Jahren findet oft kein Versorgungsausgleich statt. Wenn man aber 30 Jahre verheiratet war und die Frau nur Teilzeit gearbeitet hat, geh davon aus, dass du sie bis an ihr Lebensende wirst versorgen müssen, denn sie wird mit ehebedingten Nachteilen argumentieren.