Freistellungsvereinbarung (Kindesunterhalt)

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    • Freistellungsvereinbarung (Kindesunterhalt)

      Hallo Forum ,

      ich bin neu hier und freue mich wenn ihr mir Tipps und Ratschläge geben könnt.


      Hauskauf vor der Ehe (50/50) (Kaufpreis: 220000)
      Kein Ehevertrag
      Eigenkapital durch Verkauf meiner ETW vor der Ehe komplett ins Haus gesteckt (60000)
      Schenkung vor der Ehe meiner Eltern (17000€)
      Schenkung ihrer Eltern vor der Ehe (20000€)
      Wertsteigerung der Immobilie jetzt ca. 150000€
      2 Kinder ( 2 und 5)
      Trennungsjahr läuft bis Ende des Jahres
      Gespräche beim Mediator (Zugewinn, Unterhalt)

      1.
      Frau möchte unbedingt im Haus bleiben kann mich aber nicht auszahlen was den Zugewinn angeht.
      Ihre Eltern möchte das Haus jetzt kaufen und alles an Darlehn inklusive Vorfälligkeitszinsen übernehmen.
      Meine Frau möchte jetzt eine Freistellungsvereinbarung für ihren und den Unterhalt der Kinder mit mir vereinbaren.
      Ich würde auf alles an Zugewinn verzichten und sie bekommt das Haus und ich bin bis freigestellt vom Unterhalt.
      Hat jemand Erfahrung mit einer Freistellungsvereinabrung ?
      Man hört ja immer das ist ein zu hohes Risiko wenn die Kinder später Unterhalt fordern oder sonst was is.
      Oder gibt es das bestimmte wichtige Klauseln die man beim Notar festlegen muss?
      Der Mediator möchte so ein vertag nicht aufsetzen !
      Sollen wir woanders hingehen?

      2.
      Wie sieht es mit meinem Eigenkapital aus was vor der Ehe reingesteckt wurde?
      Das Geld steckt ja komplett im Haus und ist am Tag der Eheschließung nicht bar da gewesen
      Ist wirklich nur der Stichtag der Eheschließung was an Cash da war wichtig Und was am Tag der Scheidung da ist?
      Eine Erklärung würde mir helfen ...


      Vielen lieben Dank

      Max
    • Hallo,

      Das mit dem Verzicht auf Unterhalt ist so eine Sache. Auf kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, du kannst aber im innenverhältnis freigestellt werden. Was Unterhalt für deine noch frau angeht, warum sollte sie einen eigenen UnterhaltsAnspruch nach der Scheidung haben?
      .
      Was das Haus bzw.den zugewin angeht, gesetzlich gehört euch beiden das Haus zur Hälfte, unabhängig was an Eigenkapital von jedem geflossen ist, weil ihr nichts anderes vereinbart habt.

      Ich würde den Zugewinn ausrechnen und dann schauen was deine noch frau dir zahlen müsste.
      Und wie das gemacht werden kann. Bzw. Da ihre Eltern das Haus kaufen wollen, das wäre die einfachste Sache.
      Dann zahlst du nach deinem Einkommen Unterhalt für die Kids -sofern ihr euch für das residentmodell entscheidet - und gut ist. Deine noch Frau sollte nach der Scheidung bzw. Nach dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes wieder arbeiten gehen. Und sich somit zumindest teilweise selbst unterhalten bzw. Finanzieren können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Max,

      ich habe Dir eine Nachricht geschickt.

      Was die Haussache und die Unterhaltspflichten anbelangt, würde ich persönlich die Dinge trennen.
      Versorgungsausgleich und Zugewinn kann man ja wirksam ausschließen wenn die "Gegenleistung" ausgewogen ist.
      Aber beim Kindesunterhalt habe ich meine Bedenken.
      Auf Kindesunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden, die FreistellungsVereinbarung gilt nur im Innenverhältnis und dürfte widerrufbar sein.

      Wir haben diese Sachen auch abgetrennt. Zugewinn hat keiner geltend gemacht und Versorgungsausgleich wurde ausgeschlossen. Da die Hausdinge ohnehin notariell beglaubigt werden müssen, hatten wir damals von der Anwältin einen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungsvertrag ausarbeiten lassen.
      Kindesunterhalt wurde da gar nicht behandelt, das haben wir abseits ohne Anwälte und fremde Hilfe geregelt.

      Vielleicht lässt Du Dich da anwaltlich beraten, für die Scheidung besteht sowieso Anwaltspflicht.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      vielen Dank für die Antworten.

      Die Grundidee war ja die Kinder im ihrem Umfeld zu lassen und ich verzichte auf den Zugewinn des Hauses und habe durch die Freistellung im Monat mehr zu Verfügung (auch für die Kids und eine vernünftige Wohnung mit Kinderzimmer). Sie bekommt dafür dann das Haus ohne mir was vom Zugewinn
      Geben zu müssen.
      Leider ist ja beim Hausverkauf weil dieses noch Restschuld hat noch über 35000 vorfälligkeit an die Bank zu zahlen.
      Wir möchten grundsätzlich nicht soviel Geld verbrennen und beide friedlich das beste für die Kinder regeln.

      Klartext:
      Besser Haus verkaufen und Gewinn 50/50 aufteilen
      Geld was ich persönlich vorher reingesteckt habe ist futsch
      Unterhalt für die Kinder nach Düsseldorfer Tabelle regeln wobei mir dann wenig im Monat bleibt was
      meine noch Frau auch nicht möchte. Wir wollen beide das beide vernünftig leben können!

      Gruß
    • Max,
      niemand kann in die Zukunft sehen.
      Ich habe mit meinem Ex vor einigen Jahren auch alles wunderbar friedlich und dadurch natürlich kostengünstiger regeln können.
      Selbst wenn Du und Deine Frau die besten Absichten habt, kann es sein, dass diese Freistellung nicht anerkannt wird.
      Sei es, weil doch irgendwann mal staatliche Leistungen, bei denen dann der Unterhaltsanspruch übergeht, bezogen werden oder ganz profan (bei mir so), dass für nachgeborene Kinder die Kinder aus 1. Ehe berücksichtigt werden sollen.
      Viele Stellen lassen sich dann die Kontoauszüge über den monatlich an die Kinder aus erster Ehe gezahlten Unterhalt vorlegen.

      Kein Mensch kann euch hindern, abweichende Regelungen zu treffen.
      Sie sollten aber gut bedacht und schriftlich fixiert sein.

      Glaub mir, es kann immer etwas kommen, woran man nie im Traume gedacht hätte...

      Deine Kinder können doch trotzdem im gewohnten Umfeld bleiben, das sind meine auch. Obwohl (oder gerade weil?) wir Unterhalt fürs Kind bei der Hausangelegenheit ausgeklammert haben.
      Es gäbe vielleicht noch eine andere Möglichkeit, aber auch die müsste anwaltlich besprochen und sollte in den von mir erwähnten Trennungsdingensvertrag rein:
      Kein Verkauf und ihr vereinbart eine Nutzungsentschädigung, die dann im Wege der abgekürzten Zahlung zum Teil (!) auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      vielen Dank für eurer antworten.
      Wir setzen und nächste Woche alle nochmal zusammen und handeln dann beim Mediator ein Vertrag aus der dann so zum Notar kann. Was für ein Aufwand ....

      Eine Lösung ist das ich den Zugewinn des Hauses zu nutzen um den Unterhalt der Kinder damit teilweise zu zahlen. Somit kann ich mir auch eine Wohnung mit Kinderzimmer leisten .

      Meine frau möchte unbedingt das Haus halten , dabei kann ich ihr nich mehr helfen außer das ich Unterhalt für die Kids zahle und sie mehr arbeiten geht um sich das alles zu leisten....

      Das mit der Nutzungsentschädigung habe ich nicht ganz verstanden ....?

      Gruß
    • Moin Max,

      ich habe heute gerade keine Zeit, ausführlich zu antworten und möchte das auch nicht öffentlich alles erklären (zu viele Dinge, die Rückschlüsse auf meine persönliche Lage gäben). Schreib mir, wenn Du noch konkrete Tipps möchtest, eine persönliche Nachricht. Spätestens morgen würde ich die beantworteten.
      Trotzdem wird mein Rat nicht den notwendigen Gang zum Rechtsanwalt und Notar ersparen (eben weil alle Regelungen um Grundbesitz notariell abgeschlossen werden müssen).

      Gruß Tanja.

      P.s liebe Väter, denkt an den Kindertag ^^
    • Hallo lieber Max und andere Interessierte,

      ich möchte nochmals ganz ganz dringend dazu raten, bei Vorhandensein eines Grundstückes eine (kostenpflichtige) Beratung bei einem Anwalt des Vertrauens einzuholen.
      Hier werden ja Weichen für die nächsten Jahre/Jahrzehnte gestellt.

      Dennoch ganz kurz: wenn das Haus auch nach einer Trennung/Scheidung behalten werden soll, kann man das als ehemaliges Paar auch tun. Dann ist man eben eine ganz normale GbR.
      Und die GbR kann ihr Verhältnis gestalten, wie es ihr beliebt. Nur drank denken: alles notariell beglaubigt abschließen.

      Vielleicht ist für Elternteile in ähnlicher Konstellation auch gut, sich nach der ersten Anfrage hier, zu überlegen, ob man nicht Mitglied im ISUV werden kann/möchte und dann vor Ort eine Infoveranstaltung zu besuchen und anschließend die Kurzrechtsberatung für 30 Euro in Anspruch zu nehmen.
      Die Grundstücksangelegenheiten sind oftmals sehr komplex und von uns Laien selten in den diversen Auswirkungen durchschaubar.

      Gruß Tanja