Kostendeckung u. Unterhalt

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    • Kostendeckung u. Unterhalt

      Hallo,
      wie viele bin ich ebenfalls betroffen und weiß nicht mehr weiter.
      Durch die zwei Haushalte wirds knapp.
      Mutter mit Kinder ist nun ca. 5h entfernt.
      Nachzug kommt nicht in Frage den dann müßte ich mich arbeitslos melden. Bin ungern abhängig von Institutionen.
      Habe ein Angestelltenverhältnis 32h. Rest Selbständig. Die Selbständigkeit wirf nicht genug ab, deshalb die Anstellung (1.220€ auf's Konto)
      Geringer Stundenlohn, deshalb spekuliere und hoffe ich bald aus der Selbständigkeit mehr zu verdienen. Habe interessante Ideen, aber kein Selbstbewußtsein und Selbstvertrauen um sie anzugehen.
      Kindesunterhalt hat seit März das Jobcenter übernommenn.
      Fahrkosten für Kinderbesuche inkl. Aufenthalte in günstigen Unterkünften machen ca. 300€ pro Wochenende aus.
      Selbst habe ich im Moment keine angemessene Unterkunft für den Besuch der Kinder. Finanziell wäre es zu knapp, deshalb übernachte ich oft im Lager oder Büro auf Matte.

      Bin geteilt an verschiedenen Orten mit verschiedenen Ideen und Projekten! Auch ehrenamtlich tätig.
      Mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen und eine Wohnung hier in Potsdam wo ich arbeite zu mieten wäre ideal.
      Fnanziell reichts aber nicht!
      Hat jemand ein Tipp!
      Danke
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Hallo Ulsen
      Ich denke mal wenn schon Dein Einkommen aus Selbständigkeit und Festanstellung nicht reicht um den Mindest Unterhalt für die Kinder zu zahlen, wirst Du erst vom Job Center, spätestens vom Gericht, auf gefordert werden Deine Arbeitszeit in Festanstellung auf 40 Stunden auszuweiten und gegebenenfalls noch einen Zweit Job anzunehmen. Denn Du bist gesetzlich verpflichtet alles zu tun das Deine Kinder wenigstens den Mindest Unterhalt von Dir erhalten. Antrag auf Wohngeld zu stellen. Wenn der Unterhalt für die Kinder schon tituliert ist und Dein Einkommen aus Selbständigkeit und Festanstellung nicht reicht, beantrage fürs erste mal ergänzend ALG II und gib auch den zu zahlenden Unterhalt für die Kinder an, der wird dann angerechnet.

      LG Hugoleser
    • Hallo Hogoleser,

      eigentlich ist genug da. Mit einem Haushalt hatten wir es sogar gut. Denn für beide Kinder bekommen wir 900€. (weil einer den Behindertenstatus hat) Da waren die Einnahmen mehr als ausreichend, so dass Zeit für eigene Projekte und Ehrenamt möglich war. Die Mutter geht mit dem Geld ganz anders um. Annahme, wird eine interne Asprache rechtlich akzeptiert, wenn wir uns intern mit der Mutter auf ein geringeres Unterhalt einigen?
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Hallo,

      wenn die Mutter keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen muss, kann sie dich im Innenverhältnis freistellen bzw. sich mit dir auf einen geringeren Unterhaltsbetrag einigen.
      Das ist aber zum einen nicht wirklich rechtssicher, da die Kids Anspruch auf Unterhalt haben.
      Und zum anderen wird das weder das JobCenter, Wohngeldstelle etc. akzeptieren, wenn dadurch staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen/müssen.

      Aber ganz ehrlich, warum sollte sie sich auf so etwas einlassen, so wie du dich verhältst?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!