Nabend liebe Mitstreiter,
ich habe mal eine Frage, bei der mir vielleicht der eine oder die andere einen Tipp geben könnte:
Gesetzt den Fall, dass eine Mutter, die Unterhalt zahlen muss, sich mit dem Vater des Kindes in einem gerichtlichen Vergleich auf die Unterhaltshöhe (nachdem sie den Auskunftsanspruch anerkannt hatte und alles brav belegt hat) geeinigt hat, gilt doch als Fristbeginn für die 2 Jahre der letzter Termin der (mündlichen) Verhandlung.
Wenn der Vater mehr als das Doppele verdient und sich bis dato weigerte, sein Einkommen zu offenbaren und vom Gericht dann in dem genannten Vergleich einfach ein älteres (bekanntes) Einkommen zuzüglich einer Einkommenssteigerung lt. Tarifabschluss in der Branche festgehalten wird, gilt die Sperrfrist für die Auskunftpflicht des Vaters dann eigentlich auch ab letzte müdliche Verhandlung?
Obowhl der Vater ja überhapt keine Auskunft erteilt und keine Belege vorgelegt hat?
Ich habe dazu leider nichts Erhellendes im www finden können.
Hat einer von Euch dazu eine Idee?
Gruß Tanja
ich habe mal eine Frage, bei der mir vielleicht der eine oder die andere einen Tipp geben könnte:
Gesetzt den Fall, dass eine Mutter, die Unterhalt zahlen muss, sich mit dem Vater des Kindes in einem gerichtlichen Vergleich auf die Unterhaltshöhe (nachdem sie den Auskunftsanspruch anerkannt hatte und alles brav belegt hat) geeinigt hat, gilt doch als Fristbeginn für die 2 Jahre der letzter Termin der (mündlichen) Verhandlung.
Wenn der Vater mehr als das Doppele verdient und sich bis dato weigerte, sein Einkommen zu offenbaren und vom Gericht dann in dem genannten Vergleich einfach ein älteres (bekanntes) Einkommen zuzüglich einer Einkommenssteigerung lt. Tarifabschluss in der Branche festgehalten wird, gilt die Sperrfrist für die Auskunftpflicht des Vaters dann eigentlich auch ab letzte müdliche Verhandlung?
Obowhl der Vater ja überhapt keine Auskunft erteilt und keine Belege vorgelegt hat?
Ich habe dazu leider nichts Erhellendes im www finden können.
Hat einer von Euch dazu eine Idee?
Gruß Tanja