Kindeswohl als Menschenrecht?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kindeswohl als Menschenrecht?

      Ab welchem Alter gelten die Menschenrechte auch für die Kinder?

      Im Falle einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern ist das noch nicht der Fall. Da gelten an oberster Priorität der Freiheitswille der sich trennenden Person.

      Freiheit ist relativ, weil der Mensch in Bezug mit anderen Menschen steht.
      Sie hat dort ihre Grenzen wo die Freiheit anderer beschnitten wird. Ein Interessenskonflikt entsteht! Schon durch ein falsches Konsumverhalten wird diese beeinträchtigt. Nicht immer ist es offensichtlich dass damit die rechte anderer Menschen angetastet werden. Aber im Falle der Kinder wirds deutlich.

      ... die Freiheit der Kinder wird nicht verteidigt.
      Denn sie haben ein natürliches "Menschenrecht", ein natürliches Bedürfnis und eine natürliche Sehnsucht nach Vater u. Mutter weil sie, bedingt durch das Leben, durch das Wachsen, diese physisch und seelisch brauchen.

      Zudem sie geraten in so einer Situation unverschuldet.
      Umsomehr ist es die Verantwortung der Erwachsenen, dass sie deren Freiheit schützen und wahren. ... und nicht ihre Eigene!!

      Was noch dafür spricht ist deren Abhängigkeit, Unselbständigkeit und Hilfsbedürftigkeit.
      Das ist eine Verantwortung, die nicht delegiert oder den Institutionen überlassen werden kann.

      Kindeswohl wird demzufolge nur eine leere Floskel, ab dem Zeitpunkt den Eltern ein Recht auf Trennung gewährt wird.
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Ulsen schrieb:

      ... die Freiheit der Kinder wird nicht verteidigt.
      Denn sie haben ein natürliches "Menschenrecht", ein natürliches Bedürfnis und eine natürliche Sehnsucht nach Vater u. Mutter weil sie, bedingt durch das Leben, durch das Wachsen, diese physisch und seelisch brauchen.
      eigentlich müßte hier "obwohl" stehen, denn es ihr natürliches Recht!
      Ob gewollt, als Frucht der Liebe, oder "passiert", ein so klarer Fakt sollte den Menschen verändern und dazu binden die Verantwortung zu übernehmen.



      Kindeswohl wird demzufolge nur eine leere Floskel, ab dem Zeitpunkt den Eltern ein Recht auf Trennung gewährt wird
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Hallo,

      wenn man annimmt das auch Kinder "Menschen" sind, dann gelten für sie auch die Menschenrechte.

      Diese Menschenrechte für Kinder,sollten von den Institutionen (Gerichte,Jugendämter usw). stärker

      durchgesetzt werden.

      Ein Kind hat z.B. ein Recht auf beide Eltern.

      Nach einer Trennung/Scheidung wird dies aber oft nicht berücksichtigt .

      KM
    • Hallo,
      • Die Entscheidung zur Verbindlichkeit, ein ja bei einer Eheschließung, ist ein wichtiger Grundsatz des gemeinsamen Lebens mit langfristigen Folgen. Dabei sprechen auch die Bedürfnisse der Kinder dafür, dass die Verbindlichkeit keine zeitlich begrenzte ist, solange sie nicht selbst den Weg aus dem Verbund nehmen.
      • Das Recht auf Unverbindlichkeit, Trennung u. Scheidung, trotz des "Ja" ist ein logischer Widerspruch und macht das "Ja" obsulet.
      • Auch in den Augen Gottes ist es nicht gewollt, ein ja soll auch ein ja sein. Einmal ein Fleisch bleibt es ein Fleisch. Es wird nur wegen der Herzenshärtigkeit und wegen des Friedens tolleriert. (siehe Bibelstelle dazu) In der "Zwangsgemeinschaft" (=Gesellschaft) wird das Recht auf Unverbindlichkeit über das Wohl des Kindes gestellt.
      • Eine Scheidung ist immer zum Nachteil der Kinder. Denn Erwachsene, selbst wenn Konflikte entstehen und bestehen, sind sie dem nicht ausgeliefert und können, mit etwas gutem Willen, das Beste zum Wohle der Kindes daraus machen. Das ist die Verantwortung von Menschen die Kinder zeugen und gezeugt haben.
      • Wird einem Partner eine Trennung bzw. Scheidung aufgezwungen entzieht man ihm das Recht zur Liebe und Verantwortung den Kindern gegenüber wenn der Trennende die Kinder mitnimmt. Einem Vater/Mutter dieses Recht zu nehmen ist ein Verstoß gegen das Menschenrecht der Kinder und des betroffenen Elternteils.
      • Dieses Menschrecht ist die Verantwortung des Menschen gegenüber seinen Nachkommen, mit einhergehender Bindung. Neben der Beziehung zu Gott, würde ich, von einem "ureigenen" Lebenssinn sprechen. Es ist die Aufgabe (Verantwortung) für den Aufbau einer Vertrauensbeziehung und für den Aufbau eines gesunden Selbstbewusstseins der Nachkommen zu sorgen. Deshalb hat es eine nachhaltige Auswirkung wenn die Bindung der Nachkommen zu seinen Versorgern gerissen wird.
      • Es ist traurig und real, dass in eine, Gott ablehnenden Gesellschaft niemand dieses Menschenrecht praktisch schützt. Obwohl im deutschen Grundgesetz schöne Formulierungen enthalten sind.
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Hallo Ulsen,


      Die Definition "Familie" wird sich m.E. immer verändern. Es gibt auch Familien "ohne Trauschein".


      Und Kinder haben es auch nicht immer bei den leiblichen Eltern "gut". Mancher Bonus- Vater/Mutter ist die bessere Option.

      Kinder haben "Menschenrechte". Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, kann bedeuten, dass man die Rechte der Eltern einschränkt.

      Der Staat könnte dann die Kinder-Rechte gegen die Eltern durchsetzen.

      KM
    • Moin Ulsen,

      du bist jetzt hier ein halbes Jahr angemeldet,

      und noch immer muss ich deine Posts lesen, die mir zeigen, dass du über deine Situation der Trennung noch nicht hinweg gekommen bist.

      Denke positiv, richte den Blick nach vorn und höre auf, der alten Zeit nachzutrauern und anderen Menschen eine Schuld zu geben.

      Ein irgenwie geartetes Gesetz regelt nicht deine eigenen Sorgen.

      Das musst du für dich selbst tun.

      Ende und Aus.

      Gruß, fras12
    • Hallo Ulsen,

      ich glaube du verwechselst das Bedürfnis von Kindern nach Eltern mit deinem nach Beziehung. Ich habe eine Beziehung und Kinder, meine Partnerin ist aber nicht die Mutter der Kinder. Die Kinder sehen mich und ihre Mutter so gut wie jeden Tag in der Woche, wir ermöglichen das. Denen ist relativ egal, ob ich mit ihrer Mutter in einem Bett schlafe oder wir getrennte Haushalte haben. Die freuen sich eher, wenn es ihren Eltern gut geht, leiden, wenn Eltern ständig streiten. Deine Idee von Zwangseheen ist völlig weltfremd und würde die Kinder schädigen. Da könnte auch Gott nicht mehr helfen.
    • Hallo Fras & Max!

      Bei oberflächlicher Betrachtung und Wahrnehmung könnte man euren Aussagen zustimmen.
      Gott sei Dank bin ich "weltfremd" und handle nicht nach dem Zeitgeist. Es gibt Werte und eine Biologie die ihre Gültigkeit haben unabhängig vom Zeitgeist.
      Da ist nicht die Rede von einer "Zwangsehe" von der ich spreche, das ist eine Fehlinterpretation! Das mag in anderen Kulturkreisen der Fall sein. Aber darüber habe ich keine Stellung bezogen.

      Danke für den Hinweis auf die Ausnahmen, die lediglich die Regel bestätigen.
      Das Schicksal betrifft jährlich über 200.000 Kinder (nur in Deutschland) und viele Väter/Mütter. .... den Betroffenen auf die Ausnahmen hinzuweisen bringt nicht viel.
      Ich kenne den Vergleich und sehe sehr wohl mit offenen Augen den Unterschied.

      ...weiterführend zu diesem Thema

      Gruß
      Ulrich
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)