Unterhaltzahlungen beliebig spliten?

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    • Unterhaltzahlungen beliebig spliten?

      Meine (Noch-) Frau hat uns verlassen (2 Kinder 12 und 17) und will zu ihrem neuen Freund ziehen. Ca. 100km weit weg, Arbeit hat sie sich dort schon gesucht, sie wird also ihren Lebensmittelpunkt dort haben. Beide Kinder wollen bei mir bleiben, wir bleiben damit zu dritt in unserer gemeinsamen Wohnung.

      Das Unterhalt zu zahlen ist damit hat sie sich nun zwangsläufig abgefunden. Sie ist jedoch der Meinung dass sie den Kindern Anteile davon direkt geben will, als Taschengeld quasi.

      Nun bin ich da etwas ratlos ob das so einfach geht. Ja sie zahlt die volle Summe, diese steht mir jedoch dann nicht zur Verfügung. Ich komme mit meinen Kindern super klar, wir waren auch zusammen beim Anwalt usw. Selbstverständlich will ich von dem Geld für meine Kinder sorgen, aber darf sie den Unterhalt einfach so aufteilen? Wenn sie der Meinung ist jedem Kind 100€ im Monat geben zu wollen ist das zwar nett, schmälert aber dann eben den Unterhalt den ich ja gesetzlich zur Verfügung bekomme. Man könnte das ja weiter spinnen, damit der Ex nicht mein Geld bekommt zahle ich jedem Kind eben 250€ im Monat. Dann hat der 500€ jeden Monat zu wenig und keiner kann mir was. Ist das so einfach möglich? ?(

      Vielen Dank schon mal im voraus!

      André
    • Hallo Andre74,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Rechtlich steht dir das volle Kindergeld und der Kindesunterhalt zu.
      Deine Frau kann sich nicht aussuchen, wem sie den Unterhalt zahlt, solange die Kinder noch nicht volljährig sind. Sie kann sich somit auch nicht aussuchen, ob sie den Unterhalt splittet.
      Ab Volljährigkeit kann die/der Jugendliche entscheiden, ob ihr/ihm oder dem Elternteil, bei dem er überwiegend lebt, der Kindesunterhaltüberwiesen werden soll.
      Ich empfehle, umgehend vom Jugendamt den Unterhalt für beide Kinder berechnen zu lassen. Das ist kostenlos für dich; einen Anwalt brauchst du dafür nicht.
      Reicht dir diese Antwort zunächst?

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Andre 74
      Nein Deine Noch Frau muss den Unterhalt an Dich zahlen und nicht an die Kinder. Wenn Dein 17 jähriges Kind volljährig ist wird das wieder anderes, da seid ihr beide dann bar unterhaltspflichtig.
      Der Elternteil, welcher getrennt vom Kind lebt, ist dazu verpflichtet Barunterhalt zu leisten. Der Kindesunterhalt wird dementsprechend in der Regel monatlich im Voraus an das unterhaltsberechtigte Kind gezahlt. Der Mindestbedarf kann durch die Düsseldorfer Tabelle sowie aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet werden.
      Der Unterhalt fürs Kind wird zwar an den Elternteil, bei welchem das Kind lebt, gezahlt, allerdings steht die Geldrente ausschließlich dem Kind zu

      LG Hugoleser
    • Nabend und herzlich willkommen im Forum Andre,

      Andre74 schrieb:

      Das Unterhalt zu zahlen ist damit hat sie sich nun zwangsläufig abgefunden. Sie ist jedoch der Meinung dass sie den Kindern Anteile davon direkt geben will, als Taschengeld quasi.
      Da die Kinder noch minderjährig sind, ist der Unterhalt in voller Höhe an den obhutgebenden Elternteil zu zahlen.

      Andre74 schrieb:

      Nun bin ich da etwas ratlos ob das so einfach geht. Ja sie zahlt die volle Summe, diese steht mir jedoch dann nicht zur Verfügung. Ich komme mit meinen Kindern super klar, wir waren auch zusammen beim Anwalt usw.
      Du warst mit den Kindern beim Anwalt?
      Warum?

      Wenn Du mit den Kindern super klar kommst, kannst Du denen sicherlich die rechtliche Lage erklären und sie haben dann kein Problem damit, wenn sie nicht 100 Euro TG im Monat bekommen.

      Andre74 schrieb:

      Selbstverständlich will ich von dem Geld für meine Kinder sorgen, aber darf sie den Unterhalt einfach so aufteilen?
      Nein, darf sie nicht. Im gesetzlichen Kindesunterhalt sind verschiedentlich hohe Beträge für diverse Bedarfsanteile enthalten. Taschengeld kommt meines Wissens nicht darin vor.

      Andre74 schrieb:

      Wenn sie der Meinung ist jedem Kind 100€ im Monat geben zu wollen ist das zwar nett, schmälert aber dann eben den Unterhalt den ich ja gesetzlich zur Verfügung bekomme.
      Ja, das wäre nett, wenn es neben dem regulären Unterhalt gezahlt werden würde.
      So sehe ich das als manipulativen Versuch, die Kinder dazu zu bewegen, doch mit der Mutter mitzukommen.
      Wenn sie den Kindern nämlich verspricht, dass sie von ihr, würden die Kinder dort wohnen, 100 Euro TG bekommen von dem Unterhalt, den Du dann zahlen müsstest.

      Deswegen solltest Du zumindest mit dem 17jährigen Kind offen über die finanzielle Lage reden, insbesondere, wenn es vor der Trennung auch nicht 100 Euro TG jeden Monat gab.
      Es ist misslich, wenn man Kindern lange nicht erklärt, wie teuer das Leben ist...
      Bei dem 17jährigen Kind solltest Du auch beachten, dass ab 18 der volle Unterhalt und das Kindergeld an das Kind auszukehren wären, Du aber im Gegenzug dafür "Kostgeld" oder "Wohngeld" nehmen könntest.
      Schließlich sind (auch im Kindesunterhalt) ein gewisser Prozentsatz (20 % bei Kindern) für den Wohnbedarf enthalten.

      Zum Schluss den Rat, lieber noch mal Geld in die Hand zu nehmen und mit der Ex eine Mediation aufzusuchen, in der insbesondere auch das finanzielle geregelt wird. Man kann nämlich in Abweichung vom gesetzlichen Betrag Zahlungen kürzen oder aufstocken, wenn es im Einvernehmen geschieht.
      Ich zahle z.B. in Absprache mit dem Ex nicht den vollen Barunterhalt, weil ich anderseits wechselnde Kosten, Mehrbedarf und einen Teil Naturalunterhalt übernehme/leiste...

      Gruß Tanja
    • Herzlichen Dank für die Antworten! So ungefähr dachte ich mir das auch schon.

      @ Tanja: Es ging mir dabei um die Erstberatung. Was sollte ich als Mann beachten, proaktiv werden. Was darf sie, was nicht. Was sind meine Rechte. Und meine Tochter mit ihren 17 Jahren ist da schon verständiger als Sohnemann mit seinen fast 12. Sie meinte sie würde gern mitkommen, will ja auch wissen was und wie es weiter geht. Also ist Papa eben mit der Tochter zusammen zu dem Gespräch.
    • Andre74 schrieb:

      Herzlichen Dank für die Antworten! So ungefähr dachte ich mir das auch schon.

      @ Tanja: Es ging mir dabei um die Erstberatung. Was sollte ich als Mann beachten, proaktiv werden. Was darf sie, was nicht. Was sind meine Rechte. Und meine Tochter mit ihren 17 Jahren ist da schon verständiger als Sohnemann mit seinen fast 12. Sie meinte sie würde gern mitkommen, will ja auch wissen was und wie es weiter geht. Also ist Papa eben mit der Tochter zusammen zu dem Gespräch.
      Nabend,

      bitte erlaube mir darüber Kritik.
      Mir ist schon der erste Satz Deines Einstiegs nicht wohlbekommen. Deine Frau hat nicht "euch" verlassen. So schreiben Elternteile, die eine Allianz mit den Kindern bilden (wollen oder es tun) gegen den anderen Elterteil. Aus welchen Gründen auch immer.

      Den Rest spar ich mir erst mal, vielleicht hat ja hier noch der eine oder andere Vater, dem das Wohl seiner Kinder am Herzen liegt, was dazu zu sagen. (Mütter natürlich auch)

      Gruß Tanja
    • Hallo Andre,

      Anrede wäre trotz Dissens irgendwie nett, oder?

      Nein. Hat sie nicht. Sie hat die Paarbeziehung beendet, bestimmt nicht die Elternschaft.
      Aber es soll ja auch Beziehungen geben, in denen schon während der noch bestehenden Partnerschaft Allianzen gebildet werden/wurden.
      Wenn Du Deine Kinder nicht ihre eigenen Erfahrungen mit ihrer Mutter machen lässt, sondern kund tust, Deine Frau hätte euch verlassen, entsteht bei mir genau dieser Eindruck.
      Ob Du nur unglücklich formuliert hast oder die Kinder tatsächlich auf die Erwachsenebene hoch holst, kann ich nur vermuten.
      (mit 17 hat man bestimmt andere Interessen, als sich auf die Seite eines Elternteils zu schlagen....es sei denn, das bald Volljährige hat den Eindruck, dass genau das erwartet wird)...

      Gruß Tanja

      P.s. schönen Vatertag noch ^^
    • Schon ok. Ganz ehrlich für solch flache Diskussionen habe ich grad gar keinen Kopf. Das sind in meinen Augen so sinnfreie Spitzfindigkeiten obwohl ich ja lediglich eine Auskunft erbeten hatte. Und nun soll ich mich hier für irgendwas rechtfertigen.

      Könnte dein Benehmen eventuell der Grund sein, dass du Unterhalt zahlen musst und die Kinder bei deinem Ex sind?
    • Andre74 schrieb:

      Schon ok. Ganz ehrlich für solch flache Diskussionen habe ich grad gar keinen Kopf. Das sind in meinen Augen so sinnfreie Spitzfindigkeiten obwohl ich ja lediglich eine Auskunft erbeten hatte. Und nun soll ich mich hier für irgendwas rechtfertigen.
      ... kann Dich sehr gut verstehen. Das sind Abgehobene!
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Andre74 schrieb:

      Verstehe deine Aufregung gerade nicht. Wenn sie sich wen anderen sucht und 100km weg zieht hat sie nicht uns verlassen?
      habe ich auch nicht verstanden und wurde es genau so formulieren wie Du ohne eine böse Absicht dabei zu haben. Wenn ein Mensch ein gemeinsamer Haushalt verlässt wie soll man es sonst formulieren. Das ist echt eine Spitzfindigkeit. Danke, dass Du noch so nüchtern und bei Sinnen bist, trotz Deiner sehr traurigen Lage. Über mache Frauen wundere ich mich sehr wenn es um das Thema "Trennung und Selbstbestimmung" geht.

      ach ja, und dann die formale Anrede!
      [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/rolleyes.png[/img]
      So eine Kränkung.
      :) ... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)
    • Guten Morgen zusammen.

      Vielleicht kriegt man alles übereinander, wenn man darüber diskutiert, dass man den Kindern nicht erzählen sollte, dass "Mama uns verlassen hat". Meine Ex und ich erzählen den Kindern, dass Mama und Papa nicht mehr zusammen wohnen wollen, weil wir zu viel gestritten haben. Leider ist das aber auch bei mir nur ein kleiner Teil der Wahrheit.

      Wenn man mit anderen Erwachsenen darüber redet, finde ich Formulierungen wie: "die Frau hat die Familie verlassen", wenn sie sich einem neuen Partner zuwendet und die Kinder dafür nur noch besuchen will, nicht ganz fehl am Platz, denn es zeigt ja die eigene Einstellung zur Ehe. Denn am Ende geht es doch um ein Werteverständnis, welches beide Ehepartner von der Ehe haben: habe ich mich wirklich in guten wie in schlechten Zeiten gebunden, ist die Familie heilig für mich und stelle ich ihr Wohl über mein eigenes oder sehe ich Ehe eher als gemeinschaftliche steuerliche Veranlagung auf Widerruf, die man beendet, sobald man keinen Mehrwert mehr sieht. Beide Sichten sind zulässig und oft auch abhängig vom Kulturkreis aus dem man stammt. Und wenn zwei Menschen aufeinander prallen, die in diesem Punkt unterschiedlicher Ansicht sind, dann kommt man halt zu solchen Formulierungen, die man aber nicht gegenüber den Kindern thematisieren sollte, denn es stimmt: man sollte Kinder da nicht reinziehen.
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