Hallo,
ich habe dieses Forum gefunden auf der Such nach einer Antwort auf folgenden Sachverhalt:
Ehepaar läßt sich scheiden. Für die Vermögensaufstellung des Zugewinns ist nun eine Immobilie zu betrachten. Die Immobilie ist im Verlauf der Ehe gemeinsam Erworben worden, jedoch steht nur der Mann alleinig im Grundbuch. Wert der Immobilie liegt bei 250.000€. Es wurde ein Kredit über 150.000€ aufgenommen von dem noch 75.000 offen sind. Bezahlt wurde der Kredit von beiden Eheleuten. Kreditnehmer ist jedoch alleinig die Frau. Die Frage ist nun ob dieser Kredit beim Zugewinnausgleich ebenfalls dem Mann zugerechnet werden kann, da dieser letztlich ihm zugute kommt da er ja nach Grundbuch alleiniger Eigentümer des Hauses ist.
Ich hoffe die Informationen sind ausreichend für eine Antwort. Wenn nicht werde ich mich natürlich bemühen fehlende Angaben sinnvoll zu ergänzen.
Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen und das hier lesen und mir vielleicht sogar eine Antwort geben können.
ich habe dieses Forum gefunden auf der Such nach einer Antwort auf folgenden Sachverhalt:
Ehepaar läßt sich scheiden. Für die Vermögensaufstellung des Zugewinns ist nun eine Immobilie zu betrachten. Die Immobilie ist im Verlauf der Ehe gemeinsam Erworben worden, jedoch steht nur der Mann alleinig im Grundbuch. Wert der Immobilie liegt bei 250.000€. Es wurde ein Kredit über 150.000€ aufgenommen von dem noch 75.000 offen sind. Bezahlt wurde der Kredit von beiden Eheleuten. Kreditnehmer ist jedoch alleinig die Frau. Die Frage ist nun ob dieser Kredit beim Zugewinnausgleich ebenfalls dem Mann zugerechnet werden kann, da dieser letztlich ihm zugute kommt da er ja nach Grundbuch alleiniger Eigentümer des Hauses ist.
Ich hoffe die Informationen sind ausreichend für eine Antwort. Wenn nicht werde ich mich natürlich bemühen fehlende Angaben sinnvoll zu ergänzen.
Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen und das hier lesen und mir vielleicht sogar eine Antwort geben können.