Bewertung einer Immobilie mit Kredit bei Zugewinnausgleich

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    • Bewertung einer Immobilie mit Kredit bei Zugewinnausgleich

      Hallo,

      ich habe dieses Forum gefunden auf der Such nach einer Antwort auf folgenden Sachverhalt:

      Ehepaar läßt sich scheiden. Für die Vermögensaufstellung des Zugewinns ist nun eine Immobilie zu betrachten. Die Immobilie ist im Verlauf der Ehe gemeinsam Erworben worden, jedoch steht nur der Mann alleinig im Grundbuch. Wert der Immobilie liegt bei 250.000€. Es wurde ein Kredit über 150.000€ aufgenommen von dem noch 75.000 offen sind. Bezahlt wurde der Kredit von beiden Eheleuten. Kreditnehmer ist jedoch alleinig die Frau. Die Frage ist nun ob dieser Kredit beim Zugewinnausgleich ebenfalls dem Mann zugerechnet werden kann, da dieser letztlich ihm zugute kommt da er ja nach Grundbuch alleiniger Eigentümer des Hauses ist.

      Ich hoffe die Informationen sind ausreichend für eine Antwort. Wenn nicht werde ich mich natürlich bemühen fehlende Angaben sinnvoll zu ergänzen.
      Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen und das hier lesen und mir vielleicht sogar eine Antwort geben können.
    • Hallo rbt67,

      ich verstehe nicht ganz, was du mit "den Kredit dem Mann zurechnen" meinst.

      Beim Zugewinnausgleich werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen der Eheleute saldiert, und die Differenz (Zugewinn) ermittelt. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen so viel ausgleichen, dass für beide Eheleute das Gleiche herauskommt.

      Falls das Endvermögen tatsächlich nur die Immobilie des Ehemannes mit 250 TEuro umfasst und das Endvermögen der Ehefrau minus 75 TEuro beträgt, ist der Zugewinn des Ehemannes 250 TEuro und der Zugewinn der Ehefrau = Null. Auszugleichen wären dann an die Ehefrau 125 TEuro. Da du nichts anderes schreibst, gehe ich von einem Anfangsvermögen bei beiden Partnern von Null aus.

      Zur Erklärung: Es gibt zwar negatives End- und auch Anfangsvermögen - aber keinen negativen Zugewinn. Die minus 75 TEuro sind also Null.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo rbt67,
      falls euer Anfangsvermögen nicht "null" war kann sich natürlich ein völlig anderes Ergebnis beim Zugewinnausgleich ergeben.
      Außerdem ist in eurem Fall an einen "Freistellungsanspruch" zu deinen Gunsten zu denken. Dieser besteht dann gegen deinen Mann, wenn bei bislang gemeinsamer Rückzahlung des Hauskredites nur er den Nutzen aus der Kreditrückzahlung hat.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Danke für die Antworten.

      Villa könntest du mir da zum Freistellungsanspruch vielleicht noch etwas sagen? Ist dieser Anspruch immer gegeben auch wenn der Kreditnehmer eben explizit nur auf die Frau läuft, oder ist dieser genau aus diesem Grund mglw. gegeben?

      nochmal Danke.
    • Hallo rbt67,
      ausführliche Informationen und Antwort auf deine Frage findest du in dem ISUV-Merkblatt 69 "Vermögensauseinandersetzung unter Ehegatten außerhalb des Güterrechts".
      ISUV-Mitglieder zahlen dafür 2 Euro, Nichtmitglieder 4 Euro.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen