Hallo zusammen,
mein Ex Frau und ich habe eine gemeinsame Tochter 8 Jahre alt. Mittlerweile sind wir seit 2017 geschieden. 2017 wurde der Kindesunterhalt anhand der DD Tabelle festgelegt. Was mich damals schon wunderte ich wurde 1 oder 2 Stufen hochgestuft, vermutlich weil Unterhalt nur für eine Person also mein Kind fällig wird.
Die Tochter lebt bei der Ex. Nun fordert sie mich auf die Gehaltsabrechnung für 2018 vorzulegen, das darf sie doch alle 2 Jahre machen richtig?
Ich lese hier oft dass das Jugendamt den Unterhaltspflichtigen anschreibt, warum das? Muss hierzu der Unterhaltsempfänger das JA explizit einschalten?
Wenn der neue Unterhalt berechnet wird, wird mir ja das halbe Kindergeld angerechnet, heißt es reduziert sich der Unterhaltsbetrag auf den Zahlbetrag richtig?
Wird das Gehalt meine Ex eigentlich auch berücksichtig?
Mit wieviel Höherstufung muss ich rechnen und kann ich dagegen eventuell Einspruch erheben?
Danke
mein Ex Frau und ich habe eine gemeinsame Tochter 8 Jahre alt. Mittlerweile sind wir seit 2017 geschieden. 2017 wurde der Kindesunterhalt anhand der DD Tabelle festgelegt. Was mich damals schon wunderte ich wurde 1 oder 2 Stufen hochgestuft, vermutlich weil Unterhalt nur für eine Person also mein Kind fällig wird.
Die Tochter lebt bei der Ex. Nun fordert sie mich auf die Gehaltsabrechnung für 2018 vorzulegen, das darf sie doch alle 2 Jahre machen richtig?
Ich lese hier oft dass das Jugendamt den Unterhaltspflichtigen anschreibt, warum das? Muss hierzu der Unterhaltsempfänger das JA explizit einschalten?
Wenn der neue Unterhalt berechnet wird, wird mir ja das halbe Kindergeld angerechnet, heißt es reduziert sich der Unterhaltsbetrag auf den Zahlbetrag richtig?
Wird das Gehalt meine Ex eigentlich auch berücksichtig?
Mit wieviel Höherstufung muss ich rechnen und kann ich dagegen eventuell Einspruch erheben?
Danke