Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich und meine Ex-Frau leben seit 2015 getrennt. Trennungsjahr 2016. Ende 2017 die Scheidung. Sie ist mit unserer Tochter 2015 ausgezogen in einen eigenen Haushalt.
Im Trennungsjahr hatten wir die Steuerklassen 3/5 beibehalten und in 2017 auf 1/1 gewechselt. Meine Ex hat jetzt für 2016 die Steuererklärung eingereicht,
sie hat vermutlich aufgrund Stkl 5 relativ viel Steuern zurück bekommen, jetzt kam natürlich ein Brief vom Finanzamt ich soll die Erklärung für 2016 einreichen [img]https://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/wink.gif[/img]
Ergebnis ist natürlich dass ich kräftig nachzahlen muss. Ich habe ihr in 2016 relativ viel Unterhalt gezahlt, diesen will ich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Da Realsplitting nicht in Frage kommt, da sie nicht zustimmt.
Ich habe eine Frist vom Amt bis 03.06. erhalten.
Da meine Ex ein Bruttoeinkommen in 2016 von 25.000€ hat wird mir der Unterhalt wohl nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt da sie über dem Höchstbetrag von 8652€ liegt, korrekt?
Da ich aufgrund der Frist die Erklärung vermutlich keine Zeit mehr habe ihre Zustimmung für Anlage U anzufordern oder ggf einzuklagen muss ich wohl mit der Nachzahlung leben.
Oder habt ihr sonst noch Ideen?
Bin über jede Hilfe dankbar.
Grüße
folgender Sachverhalt. Ich und meine Ex-Frau leben seit 2015 getrennt. Trennungsjahr 2016. Ende 2017 die Scheidung. Sie ist mit unserer Tochter 2015 ausgezogen in einen eigenen Haushalt.
Im Trennungsjahr hatten wir die Steuerklassen 3/5 beibehalten und in 2017 auf 1/1 gewechselt. Meine Ex hat jetzt für 2016 die Steuererklärung eingereicht,
sie hat vermutlich aufgrund Stkl 5 relativ viel Steuern zurück bekommen, jetzt kam natürlich ein Brief vom Finanzamt ich soll die Erklärung für 2016 einreichen [img]https://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/wink.gif[/img]
Ergebnis ist natürlich dass ich kräftig nachzahlen muss. Ich habe ihr in 2016 relativ viel Unterhalt gezahlt, diesen will ich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Da Realsplitting nicht in Frage kommt, da sie nicht zustimmt.
Ich habe eine Frist vom Amt bis 03.06. erhalten.
Da meine Ex ein Bruttoeinkommen in 2016 von 25.000€ hat wird mir der Unterhalt wohl nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt da sie über dem Höchstbetrag von 8652€ liegt, korrekt?
Da ich aufgrund der Frist die Erklärung vermutlich keine Zeit mehr habe ihre Zustimmung für Anlage U anzufordern oder ggf einzuklagen muss ich wohl mit der Nachzahlung leben.
Oder habt ihr sonst noch Ideen?
Bin über jede Hilfe dankbar.
Grüße