Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt steuerlich absetzbar - Fragen

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    • Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt steuerlich absetzbar - Fragen

      Hallo zusammen,

      folgender Sachverhalt. Ich und meine Ex-Frau leben seit 2015 getrennt. Trennungsjahr 2016. Ende 2017 die Scheidung. Sie ist mit unserer Tochter 2015 ausgezogen in einen eigenen Haushalt.

      Im Trennungsjahr hatten wir die Steuerklassen 3/5 beibehalten und in 2017 auf 1/1 gewechselt. Meine Ex hat jetzt für 2016 die Steuererklärung eingereicht,
      sie hat vermutlich aufgrund Stkl 5 relativ viel Steuern zurück bekommen, jetzt kam natürlich ein Brief vom Finanzamt ich soll die Erklärung für 2016 einreichen [img]https://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/wink.gif[/img]

      Ergebnis ist natürlich dass ich kräftig nachzahlen muss. Ich habe ihr in 2016 relativ viel Unterhalt gezahlt, diesen will ich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Da Realsplitting nicht in Frage kommt, da sie nicht zustimmt.

      Ich habe eine Frist vom Amt bis 03.06. erhalten.

      Da meine Ex ein Bruttoeinkommen in 2016 von 25.000€ hat wird mir der Unterhalt wohl nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt da sie über dem Höchstbetrag von 8652€ liegt, korrekt?

      Da ich aufgrund der Frist die Erklärung vermutlich keine Zeit mehr habe ihre Zustimmung für Anlage U anzufordern oder ggf einzuklagen muss ich wohl mit der Nachzahlung leben.

      Oder habt ihr sonst noch Ideen?
      Bin über jede Hilfe dankbar.

      Grüße
    • Hallo,

      ihr habt euch 2015 getrennt. Damit hättet ihr zum 01.01.2016 die Steuerklassen wechseln müssen und nicht erst 2017.

      Bezüglich der aussergewöhnlichen Belastung hast du recht.

      Warum hat ihr für 2016 keine gemeinsame Steuererklärung gemacht?
      Rein theoretisch musst du sehr viel Steuern nachzahlen, da du Steuerklasse III hattest und nur Steuerklasse I hättest haben dürfen.
      Bezüglich der Anlage U (geht das im Trennungsjahr?) würde ich dem Finanzamt die Steuererklärung mit der ausgefüllten (aber noch nicht unterschriebenen) Anlage U zukommen lassen und mitteilen, dass deine Exfrau diese noch unterzeichnen muss. Und du das unterschriebene Original nach Erhalt nachreichen wirst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das hatten wir schlechtweg nicht auf dem Zettel. Leider.

      Weil sie jetzt erst auf die Idee gekommen ist die Erklärung abzugeben damit sie das Baukindergeld erhält. Das hat sie natürlich nicht mit mir abgestimmt.
      Da sie jetzt vermutlich ihr Geld schon erhalten hat, wird sie sich wahrscheinlich weigern die Anlage U zu unterschreiben.

      Ich bin mir noch gar nicht sicher ob das dann noch geht wenn sie ihre Erklärung schon eingereicht hat und sogar schon Geld zurück erhalten hat.

      Bin aktuell etwas ratlos.

      Danke dir für dein Feedback
    • Hallo,

      da das allein deine Entscheidung ist, ob du die Anlage U geltend machen willst oder nicht, gehe ich davon aus, dass sie das unterschreiben muss.
      Und im Zweifelsfall macht das Finanzamt bei ihr noch mal den Steuerbescheid "auf" und ändert ihn entsprechend. Denn ihr müsst ja nicht gleichzeitig die Steuererklärung abgeben. Es gibt ja Fristen und die können ja auch im Zweifelsfall verlängert werden.

      Ist für dich auch ganz einfach, da du dann anhand des alten und neuen Steuerbescheids sehen kannst, wie hoch der Nachteil (steuerlich) gesehen ist. Aber es müssen alle Nachteile, nicht nur die steuerlichen ausgeglichen werden.

      Denn die Anlage U senkt dein Einkommen und erhöht ihr Einkommen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sheep2001 schrieb:

      Ich bin mir noch gar nicht sicher ob das dann noch geht wenn sie ihre Erklärung schon eingereicht hat und sogar schon Geld zurück erhalten hat.
      Hallo Sheep,

      dann lass Dir gesagt sein, dass es so kommen wird, wie von Sophie mitgeteilt.
      Das Finanzamt ändert unter erlaubter Durchbrechung der Bestandskraft den Bescheid der Ex sobald Du die unterschriebene Anlage U (oder eine ähnliche Bescheinigung) einreichst.
      Die Ex ist verpflichet, wenn Du ihr - z.B. auf dem von Clint benannten Muster - zusicherst, dass Du ihr die Nachteile ersetzt, die Zustimmung zum "erweiterten Realsplitting" zu erteilen.
      Lass Dich da nicht verunsichern oder abschrecken und denk dran, dass z.B. zusätzlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge über die 13tsd abziehbar sind.

      Gruß Tanja
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