Hallo,
nachdem ich mich hier durch die zahlreichen Beiträge zum Thema Anlage U mehr oder weniger gelesen habe, wundere ich mich, dass es keine aktuellen Beiträge mehr gibt.
Ist das Thema erschöpft oder besteht kein Interesse mehr dazu?
Mein Vortrag:
Wenn ich, durch endlos anhängige Verfahren, zum laufenden Unterhalt noch einmal ca. 20.000 € Unterhalt nachzahlen darf und diese Summe plus dem lfd. Unterhalt in die Anlage U eintrage, werden ja nur die 13.800 € anerkannt.
Steuernachforderung vom FA meiner Ex Gattin....ca. 1700 €, die ich ja wieder zahle.
Bei der Gelegenheit wurde mir auch noch die Rechnung für den Steuerberater von 450 € überreicht.
Ich habe, des lieben Friedenswillen, darüber nicht diskutiert. Bevor sie die Anlage U unterschrieben hat, sollte ich eine Sicherheitsleistung zahlen. Da ich den Betrag nicht zur Verfügung habe, entschloß ich mich eine Abtretungsanzeige gegenüber meinem Finanzamt zu ihren Gunsten zu erteilen.
Sie hat mir dann auch den Restbetrag sofort überwiesen. So weit so gut....
Jetzt sitze ich vor meiner Steuererklärung und habe mal vorsichtig bei einem befreundeten Steuerberater angefragt ob die angefallenen Beratungskosten ihres Steuerberaters bei mir anerkannt würden? Nein, werden sie nicht.
Jetzt noch mein Kernthema Steuern...
Ich wundere mich, dass das Thema der doppelten Besteuerung, ich habe ja schon einmal von meinem Einkommen Steuern gezahlt und zahle dann noch einmal Steuern für den Unterhalt aufgrund der Anlage U.
Mir ist schon klar das ich diese Steuern nicht noch einmal "absetzen" kann, es wäre ja dann ein ewiger Kreislauf.
Warum diese Beträge aber bei den Unterhaltsberechnungen keine Berücksichtigung finden und das die Unterhaltsnachzahlungen nicht in der Steuererklärung z. B. als Sonderausgaben Anerkennung finden, leuchtet mir nicht ein.
Ich möchte hier nicht zu dem Thema Unterhalt jammern, wundere mich aber das offensichtlich noch niemand bezüglich der Besteuerung geklagt hat, ich habe bisher nichts dazu gefunden.
Eventuell findet sich ja hier eine geneigter Leser, der eine einleuchtende Erklärung niederschreibt.
nachdem ich mich hier durch die zahlreichen Beiträge zum Thema Anlage U mehr oder weniger gelesen habe, wundere ich mich, dass es keine aktuellen Beiträge mehr gibt.
Ist das Thema erschöpft oder besteht kein Interesse mehr dazu?
Mein Vortrag:
Wenn ich, durch endlos anhängige Verfahren, zum laufenden Unterhalt noch einmal ca. 20.000 € Unterhalt nachzahlen darf und diese Summe plus dem lfd. Unterhalt in die Anlage U eintrage, werden ja nur die 13.800 € anerkannt.
Steuernachforderung vom FA meiner Ex Gattin....ca. 1700 €, die ich ja wieder zahle.
Bei der Gelegenheit wurde mir auch noch die Rechnung für den Steuerberater von 450 € überreicht.
Ich habe, des lieben Friedenswillen, darüber nicht diskutiert. Bevor sie die Anlage U unterschrieben hat, sollte ich eine Sicherheitsleistung zahlen. Da ich den Betrag nicht zur Verfügung habe, entschloß ich mich eine Abtretungsanzeige gegenüber meinem Finanzamt zu ihren Gunsten zu erteilen.
Sie hat mir dann auch den Restbetrag sofort überwiesen. So weit so gut....
Jetzt sitze ich vor meiner Steuererklärung und habe mal vorsichtig bei einem befreundeten Steuerberater angefragt ob die angefallenen Beratungskosten ihres Steuerberaters bei mir anerkannt würden? Nein, werden sie nicht.
Jetzt noch mein Kernthema Steuern...
Ich wundere mich, dass das Thema der doppelten Besteuerung, ich habe ja schon einmal von meinem Einkommen Steuern gezahlt und zahle dann noch einmal Steuern für den Unterhalt aufgrund der Anlage U.
Mir ist schon klar das ich diese Steuern nicht noch einmal "absetzen" kann, es wäre ja dann ein ewiger Kreislauf.
Warum diese Beträge aber bei den Unterhaltsberechnungen keine Berücksichtigung finden und das die Unterhaltsnachzahlungen nicht in der Steuererklärung z. B. als Sonderausgaben Anerkennung finden, leuchtet mir nicht ein.
Ich möchte hier nicht zu dem Thema Unterhalt jammern, wundere mich aber das offensichtlich noch niemand bezüglich der Besteuerung geklagt hat, ich habe bisher nichts dazu gefunden.
Eventuell findet sich ja hier eine geneigter Leser, der eine einleuchtende Erklärung niederschreibt.