Hallo,
ich habe ein relativ viele Fragen zum Mehrbedarf.
Ausgangslage
Kind (3,5 J.) lebt überwiegend bei Mutter. Vater unterhaltspflichtig.
bereinigtes Netto Vater: 4000 TEUR / Unterhalt DDT 6 - Zahlbetrag 385 EUR
bereinigtes Netto Mutter : 2000 TEUR
Kitakosten pro Monat: 300 EUR (ohne Essen)
Zuständiges OLG: Stuttgart
Frage 1
Sind vom bereinigten Netto 1080 EUR Selbstbehalt abzuziehen oder 1300 EUR?
1080 = notwendiger Selbstbehhalt, 1300 = angemesserer Selbstbehhalt
Das würde folgendes ergeben.
Vater: 4000 - 385 - 1080 = 2535 ODER 4000 - 385 - 1300 = 2315 ?
Mutter: 2000 - 1080 = 920 ODER 2000 - 1300 = 700 ?
Im Internet finde ich Beispiele mit 1080 EUR und 1300 EUR. Aber keine einheitliche Aussage.
Gilt der volle Selbstbehalt auch dann, wenn die Mutter nur Teilzeit arbeitet?
Frage 2
Im Internet habe ich gefunden:
edit TanjaW9 Links auf Anwaltsseiten gelöscht!
Wenn ich das richtig interpretiere, würde das heißen: 300 EUR Kita Gebühren - 97 EUR hälftiges Kindergeld = 203 EUR Mehrbedarf.
Diese 203 EUR werden dann entsprechend dem Einkommen verteilt.
Oder ist die Aussage in der Quelle falsch und 300 EUR sind der zu verteilende Mehrbedarf?
Oder interpretiere ich es komplett falsch?
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
ich habe ein relativ viele Fragen zum Mehrbedarf.
Ausgangslage
Kind (3,5 J.) lebt überwiegend bei Mutter. Vater unterhaltspflichtig.
bereinigtes Netto Vater: 4000 TEUR / Unterhalt DDT 6 - Zahlbetrag 385 EUR
bereinigtes Netto Mutter : 2000 TEUR
Kitakosten pro Monat: 300 EUR (ohne Essen)
Zuständiges OLG: Stuttgart
Frage 1
Sind vom bereinigten Netto 1080 EUR Selbstbehalt abzuziehen oder 1300 EUR?
1080 = notwendiger Selbstbehhalt, 1300 = angemesserer Selbstbehhalt
Das würde folgendes ergeben.
Vater: 4000 - 385 - 1080 = 2535 ODER 4000 - 385 - 1300 = 2315 ?
Mutter: 2000 - 1080 = 920 ODER 2000 - 1300 = 700 ?
Im Internet finde ich Beispiele mit 1080 EUR und 1300 EUR. Aber keine einheitliche Aussage.
Gilt der volle Selbstbehalt auch dann, wenn die Mutter nur Teilzeit arbeitet?
Frage 2
Im Internet habe ich gefunden:
Den interessanten Teil habe ich fett markiert. QuelleDer Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, erhält monatlich Unterhalt für das Kind. Auf den Kindesunterhalt wird die Hälfte des Kindergeldesangerechnet, die andere Hälfte wird für den Lebensunterhalt des Kindes verwendet.
Von dieser Hälfte des Kindesgeldes muss der betreuende Elternteil zunächst den Mehrbedarf für das Kind zahlen. „Übersteigen die Kosten für den Mehrbedarf diesen Betrag, muss sich auch der andere Elternteil am Mehrbedarf beteiligen“, sagt Rechtsanwalt XXXXXX.
Wie sich die Kosten für den Mehrbedarf auf die Eltern aufteilen, hängt davon ab, wie viel Geld sie pro Monat verdienen. „Konkret haben die Eltern den nach Abzug des hälftigen Kindergeldes verbleibenden Mehrbedarf anteilig nach dem Verhältnis ihres Einkommens zu tragen“, sagt Burkhard Bühre. „Allerdings wird nur das Einkommen berücksichtigt, welches über dem angemessenen Selbstbehalt liegt.“
edit TanjaW9 Links auf Anwaltsseiten gelöscht!
Wenn ich das richtig interpretiere, würde das heißen: 300 EUR Kita Gebühren - 97 EUR hälftiges Kindergeld = 203 EUR Mehrbedarf.
Diese 203 EUR werden dann entsprechend dem Einkommen verteilt.
Oder ist die Aussage in der Quelle falsch und 300 EUR sind der zu verteilende Mehrbedarf?
Oder interpretiere ich es komplett falsch?
Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Links auf Anwaltsseiten entfernt