Hallo faei,
der angemessene SB ist inzwischen auf 1.400 angehoben. Dennoch zu wenig in meinen Augen. Schließlich sind auch die Kosten bei den Unterhaltsverpflichteten gestiegen.
Ansonsten ist das hier ein Laien-Forum. An Gutdeutsch komme zumindest ich nicht ran. Brauch ich aber auch nicht.
Natürlich muss der zu leistende Kindesunterhalt bei der Errechnung der "freien" Beträge für den Mehrbedarf abgezogen werden.
Keine Ahnung, wie Du das mit dem Kindergeld meinst.
Bei Minderjährigen mindert die Hälfte des staatlichen Kindergeldes den Zahlbetrag.
Gruß Tanja
der angemessene SB ist inzwischen auf 1.400 angehoben. Dennoch zu wenig in meinen Augen. Schließlich sind auch die Kosten bei den Unterhaltsverpflichteten gestiegen.
Ansonsten ist das hier ein Laien-Forum. An Gutdeutsch komme zumindest ich nicht ran. Brauch ich aber auch nicht.
Natürlich muss der zu leistende Kindesunterhalt bei der Errechnung der "freien" Beträge für den Mehrbedarf abgezogen werden.
Keine Ahnung, wie Du das mit dem Kindergeld meinst.
Bei Minderjährigen mindert die Hälfte des staatlichen Kindergeldes den Zahlbetrag.
Gruß Tanja