Mehrbedarf

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    • Hallo faei,

      der angemessene SB ist inzwischen auf 1.400 angehoben. Dennoch zu wenig in meinen Augen. Schließlich sind auch die Kosten bei den Unterhaltsverpflichteten gestiegen.

      Ansonsten ist das hier ein Laien-Forum. An Gutdeutsch komme zumindest ich nicht ran. Brauch ich aber auch nicht.

      Natürlich muss der zu leistende Kindesunterhalt bei der Errechnung der "freien" Beträge für den Mehrbedarf abgezogen werden.

      Keine Ahnung, wie Du das mit dem Kindergeld meinst.
      Bei Minderjährigen mindert die Hälfte des staatlichen Kindergeldes den Zahlbetrag.

      Gruß Tanja
    • Koala77 schrieb:

      Frage 2


      Im Internet habe ich gefunden:

      Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, erhält monatlich Unterhalt für das Kind. Auf den Kindesunterhalt wird die Hälfte des Kindergeldesangerechnet, die andere Hälfte wird für den Lebensunterhalt des Kindes verwendet.

      Von dieser Hälfte des Kindesgeldes muss der betreuende Elternteil zunächst den Mehrbedarf für das Kind zahlen. „Übersteigen die Kosten für den Mehrbedarf diesen Betrag, muss sich auch der andere Elternteil am Mehrbedarf beteiligen“, sagt Rechtsanwalt XXXXXX.

      Wie sich die Kosten für den Mehrbedarf auf die Eltern aufteilen, hängt davon ab, wie viel Geld sie pro Monat verdienen. „Konkret haben die Eltern den nach Abzug des hälftigen Kindergeldes verbleibenden Mehrbedarf anteilig nach dem Verhältnis ihres Einkommens zu tragen“, sagt XXX. „Allerdings wird nur das Einkommen berücksichtigt, welches über dem angemessenen Selbstbehalt liegt.“
      Den interessanten Teil habe ich fett markiert. Quelle
      edit TanjaW9 Links auf Anwaltsseiten gelöscht!

      Wenn ich das richtig interpretiere, würde das heißen: 300 EUR Kita Gebühren - 97 EUR hälftiges Kindergeld = 203 EUR Mehrbedarf.
      Diese 203 EUR werden dann entsprechend dem Einkommen verteilt.

      Oder ist die Aussage in der Quelle falsch und 300 EUR sind der zu verteilende Mehrbedarf?

      Oder interpretiere ich es komplett falsch?

      Wie seht ihr das?

      Viele Grüße

      Hallo Koala77,

      auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, möchte ich hier kurz Stellung nehmen, da es eventuell auch noch für andere Leser von Bedeutung sein kann.

      Der Anwalt, den du hier zitierst, stammt aus Oldenburg. Und in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte Oldenburg steht es unter Ziffer 12.4 i. V. m. Ziffer 14 genauso geschrieben. Das OLG Oldenburg hat damit eine explizite Rechtsaufassung. Ich kenne zumindest kein anderes OLG das dieser Auffassung ist. Die Quelle ist also "kein Quatsch", gilt aber eben nur für einen kleinen Teil.

      Wenn sich der Fall also nicht zufällig im Bezirk des OLG Oldenburg abspielt, dann wird das hälftige Kindergeld in diesem Fall nicht für den Mehrbedarf einzusetzen sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa () aus folgendem Grund: Name gelöscht/Villa