Hallo zusammen,
sind Klassenfahrten, Schulbücher, Schulessen etc. über die regulären Unterhaltszahlungen gedeckt oder wird dies als Mehr- oder Sonderbedarf betrachtet?
Und sofern jemand im Sozialrecht bewandert ist, dazu folgende Frage:
Alleinerziehender Elternteil ist im SGB II Leistunsgbezug. Zur Bedarfsgemeinsschaft gehören 2 Kinder. Elternteil ist wieder im Arbeitsverhältnis, Kind 1 beginnt eine Ausbildung. Beide sind nicht mehr in der Bedarfgemeinschaft, richtig?
Kind 2 ist noch Schüler, Kindergeld sowie Unterhalt würden den Bedarf aber nicht vollständig decken. Fällt dieser dennoch auch aus der Bedarfgemeinschaft oder besteht ergänzender Leistungsnspruch ?
Viele liebe Grüße
KaBuTiGa
sind Klassenfahrten, Schulbücher, Schulessen etc. über die regulären Unterhaltszahlungen gedeckt oder wird dies als Mehr- oder Sonderbedarf betrachtet?
Und sofern jemand im Sozialrecht bewandert ist, dazu folgende Frage:
Alleinerziehender Elternteil ist im SGB II Leistunsgbezug. Zur Bedarfsgemeinsschaft gehören 2 Kinder. Elternteil ist wieder im Arbeitsverhältnis, Kind 1 beginnt eine Ausbildung. Beide sind nicht mehr in der Bedarfgemeinschaft, richtig?
Kind 2 ist noch Schüler, Kindergeld sowie Unterhalt würden den Bedarf aber nicht vollständig decken. Fällt dieser dennoch auch aus der Bedarfgemeinschaft oder besteht ergänzender Leistungsnspruch ?
Viele liebe Grüße
KaBuTiGa