Volljähriges Kind mit Pflegegrad

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    • Volljähriges Kind mit Pflegegrad

      Guten Morgen,
      unser Fall scheint selten zu sein. Kind, dieses Jahr 18, hat Pflegegrad 3 (möglicherweise bald PG 4, wird gerade geprüft). Kind lebt bei KM (mir) und Stiefvater. KM ist Hauptverdienerin. Stiefvater kümmert sich um den Stiefsohn. Dieser ist Autist und hat seit mehreren Jahren Epilepsie und kann wegen der immer wieder nicht kalkulierbaren Anfälle nicht allein gelassen werden - ferner unregelmässige Schulzeiten (Unterrichtsausfall), Ferien etc. pp. Eine Berufstätigkeit ist nicht möglich, selbst ein Minijob, der alternierend zur Arbeitszeit der KM ausgeübt werden könnte, wurde bislang nicht gefunden.

      Frage jetzt wegen des bald zu berechnenden Volljährigenunterhaltes: Stiefvater ist m.E. gegenüber der KM unterhaltsberechtigt. Wegen der Betreuung des Stiefsohnes ist Berufstätigkeit nicht möglich. Daher m.E.ferner auch keine Absenkung des Selbstbehaltes der KM. Stiefvater erhält jedoch als Einkommen das Pflegegeld. Welcher Betrag wäre als Unterhalt für den Stiefvater anzusetzen? Oder erhöht sich hier der Selbstbehalt? Ohne die Betreuung des Stiefvaters wäre meine Berufstätigkeit so absolut unmöglich!

      Verringert sich das anrechenbare Einkommen der KM durch die Unterhaltsberechtigung des Ehemannes?
      Der leibliche Vater wohnt auch mit einer LG zusammen (seit Jahren). Verringert sich dann der Selbstbehalt des leiblichen Vaters? (dieser ist in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis, möchte am liebsten gar nicht mehr zahlen, da der Sohn den Kontakt verweigert).
      Zur Info: Sohn geht zur Schule (noch mindestens 2 Jahre, danach ist ein Studium angestrebt - bisher alles mit 1 zu 1 Begleitung durch eine Integrationsfachkraft).
      Bin für jeden Tipp und Rat, auch weiterführende Links im Internet dankbar. Bin bisher nicht fündig geworden.
      Vielen Dank!
    • Hallo,

      wenn Junior zur Schule geht (Abi machen will), dann ist er auch als volljähriger den minderjährigen Kindern gleichgestellt (wobei ich davon ausgehe, dass es eine Regelschule ist und er dort Vollzeit hingeht).
      Damit bleibt er sozusagen im 1. Rang.
      Erst nach dem Abi rutscht er in den 4. Rang und alle andere Unterhaltsberechtigten gehen vor.

      Aber: ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Damit wird neu gerechnet. Es wird auch das komplette Kindergeld in Anrechnung gebracht.

      Hier wäre die Frage, ob er einen Mehrbedarf geltend machen kann.

      Das Pflegegeld ist für denjenigen der pflegt. Ob das als Einkommen gerechnet werden darf müsste ich googlen. Aber auf jeden Fall ist es nicht bei Junior als Einkommen anzurechnen.

      Evtl. ist hier auch das Sozialamt/Grundsicherung mit im Boot, bei den Hilfen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Sabine,

      Pflegegeld und dessen Anrechnung bei allen möglichen Leistungen ist leider oftmals ein Thema (hier vielleicht noch nicht).
      Grundsätzlich wäre es in Eurer Gestaltung Einkommen Deines Ehemannes wenn es sich so aus Euren Leitlinien ergäbe.
      Ich befürchte, man kann hier nicht auf das Urteil 16 UF 118/17 vom OLG Stuttgart vom 3.8.17 zurück greifen.
      Dort wurde der Mutter das an sie gezahlte Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet. Da hier kein Elternteil tatsächlich pflegt, sondern ein Stiefelternteil kommt es sicher wieder zu einer Benachteiligung der Zweitfamilie (das Pflegegeld wird bei Stiefeltern auf den Pflegepauschbetrag nach 33b EStG angerechnet).
      Sabine, Grad der Behinderung ist auch festgestellt? Ist möglicherweise für einen Kindergeldbezug über das 25. Lebensjahr wichtig, sofern Dein Sohn sich nicht irgendwann selbst unterhalten können wird.

      Wegen der Pflege müsste - wie Sophie schon anmerkte - möglicherweise ein Mehrbedarf in die Unterhaltsberechnung eingestellt werden.

      Wenn beim Kindesvater der Selbstbehalt zu kürzen ist, dann bei Dir aber auch.

      Das Jugendamt möchte ich ungern zu einer Beratung des Sohnes in Unterhaltssachen vorschlagen. Die sind leider oftmals schon in "Standardfällen" weder gut noch hilfreich.
      Hast Du denn schon die entsprechenden Unterlagen des Vaters?
      Wird bestimmt schwer, den Sohn zu all den notwendigen Schritten zu motivieren?
      Dass er den Vater nicht sehen will, ist kein Grund, um dem Vater die Unterhaltslast zunehmen.
      Man kauft sich ja schließlich weder ein Kind noch Zeit mit diesem.
      Kannst Du - trotzdem - mit dem Vater noch sachlich reden? Dann könntet ihr einen Anwalt aufsuchen und in einer Mediation Regelungen finden.
      Bedenke aber, dass ihr Euren Volljährigen nicht übergehen solltet (Du kannst seine Möglichkeiten besser einschätzen).

      Ich drücke Dir die Daumen für eine gute Lösung für Euch und würde mich freuen, gäbest Du Nachricht, wie ihr die Angelegenheiten regeln konntet.

      Gruß Tanja