Guten Morgen,
unser Fall scheint selten zu sein. Kind, dieses Jahr 18, hat Pflegegrad 3 (möglicherweise bald PG 4, wird gerade geprüft). Kind lebt bei KM (mir) und Stiefvater. KM ist Hauptverdienerin. Stiefvater kümmert sich um den Stiefsohn. Dieser ist Autist und hat seit mehreren Jahren Epilepsie und kann wegen der immer wieder nicht kalkulierbaren Anfälle nicht allein gelassen werden - ferner unregelmässige Schulzeiten (Unterrichtsausfall), Ferien etc. pp. Eine Berufstätigkeit ist nicht möglich, selbst ein Minijob, der alternierend zur Arbeitszeit der KM ausgeübt werden könnte, wurde bislang nicht gefunden.
Frage jetzt wegen des bald zu berechnenden Volljährigenunterhaltes: Stiefvater ist m.E. gegenüber der KM unterhaltsberechtigt. Wegen der Betreuung des Stiefsohnes ist Berufstätigkeit nicht möglich. Daher m.E.ferner auch keine Absenkung des Selbstbehaltes der KM. Stiefvater erhält jedoch als Einkommen das Pflegegeld. Welcher Betrag wäre als Unterhalt für den Stiefvater anzusetzen? Oder erhöht sich hier der Selbstbehalt? Ohne die Betreuung des Stiefvaters wäre meine Berufstätigkeit so absolut unmöglich!
Verringert sich das anrechenbare Einkommen der KM durch die Unterhaltsberechtigung des Ehemannes?
Der leibliche Vater wohnt auch mit einer LG zusammen (seit Jahren). Verringert sich dann der Selbstbehalt des leiblichen Vaters? (dieser ist in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis, möchte am liebsten gar nicht mehr zahlen, da der Sohn den Kontakt verweigert).
Zur Info: Sohn geht zur Schule (noch mindestens 2 Jahre, danach ist ein Studium angestrebt - bisher alles mit 1 zu 1 Begleitung durch eine Integrationsfachkraft).
Bin für jeden Tipp und Rat, auch weiterführende Links im Internet dankbar. Bin bisher nicht fündig geworden.
Vielen Dank!
unser Fall scheint selten zu sein. Kind, dieses Jahr 18, hat Pflegegrad 3 (möglicherweise bald PG 4, wird gerade geprüft). Kind lebt bei KM (mir) und Stiefvater. KM ist Hauptverdienerin. Stiefvater kümmert sich um den Stiefsohn. Dieser ist Autist und hat seit mehreren Jahren Epilepsie und kann wegen der immer wieder nicht kalkulierbaren Anfälle nicht allein gelassen werden - ferner unregelmässige Schulzeiten (Unterrichtsausfall), Ferien etc. pp. Eine Berufstätigkeit ist nicht möglich, selbst ein Minijob, der alternierend zur Arbeitszeit der KM ausgeübt werden könnte, wurde bislang nicht gefunden.
Frage jetzt wegen des bald zu berechnenden Volljährigenunterhaltes: Stiefvater ist m.E. gegenüber der KM unterhaltsberechtigt. Wegen der Betreuung des Stiefsohnes ist Berufstätigkeit nicht möglich. Daher m.E.ferner auch keine Absenkung des Selbstbehaltes der KM. Stiefvater erhält jedoch als Einkommen das Pflegegeld. Welcher Betrag wäre als Unterhalt für den Stiefvater anzusetzen? Oder erhöht sich hier der Selbstbehalt? Ohne die Betreuung des Stiefvaters wäre meine Berufstätigkeit so absolut unmöglich!
Verringert sich das anrechenbare Einkommen der KM durch die Unterhaltsberechtigung des Ehemannes?
Der leibliche Vater wohnt auch mit einer LG zusammen (seit Jahren). Verringert sich dann der Selbstbehalt des leiblichen Vaters? (dieser ist in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis, möchte am liebsten gar nicht mehr zahlen, da der Sohn den Kontakt verweigert).
Zur Info: Sohn geht zur Schule (noch mindestens 2 Jahre, danach ist ein Studium angestrebt - bisher alles mit 1 zu 1 Begleitung durch eine Integrationsfachkraft).
Bin für jeden Tipp und Rat, auch weiterführende Links im Internet dankbar. Bin bisher nicht fündig geworden.
Vielen Dank!