Kindesunterhalt bei Volljährigem Kind (Arbeitslos)

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    • Kindesunterhalt bei Volljährigem Kind (Arbeitslos)

      Hi,

      wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt und folgende Vorraussetzungen vorliegen (siehe unten), muss das andere Elternteil dann Unterhalt zahlen?

      Es liegt kein Unterhaltstitel vor, dennoch wird Unterhalt gezahlt.
      Das Kind macht leider keinerlei anstalten sich um eine Ausbildung oder Schule zu kümmern, es hat schlicht "kein Bock".

      Daten
      • Kind (19)
      • Wohnt noch Zuhause
      • bis Januar in Vollzeit gearbeitet (Netto 1300€)
      • Abbruch Abitur (nach nur 3 Monaten)
      • Keine Ausbildung gemacht
      • Nicht Arbeitslos gemeldet (Mutter will das nicht)
      • Arbeitslos seit Februar

      PS: Die Frage geht raus, weil das Kind immer mehr Geld haben möchte und droht einen Unterhaltstitel machen zu lassen und anderes Elternteil zu verklagen.

      Viele Grüße =)
    • Hallo,

      nach § 1602 BGB ist unterhaltsberechtigt, wer außerstande ist sich selbst zu unterhalten.
      Da das volljährige Kind weder zur Schule geht, noch eine Ausbildung absolviert oder studiert ist es nicht unterhaltsberechtigt.
      Es würde erst wieder unterhaltsberechtigt werden, wenn es eins von diesen Dingen macht.
      Und dann wäre es auch so, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

      Aber am wichtigsten ist, dass das volljährige Kind seine Bedürftigkeit nachweisen muss, sprich einen Ausbildungsvertrag vorweisen. Solange kann es problemlos für seine Bedürfnisse jobben gehen.

      Und was die Drohung mit der Klage angeht, darauf würde ich nur antworten, dass er (oder sie) momentan nicht unterhaltsberechtigt ist, so dass es auch keinen Anspruch auf einen Titel hat.

      Und es möge bitte darlegen, wie es sich seine weitere Zukunft vorstellt.

      Und falls das JobCenter ins Boot geholt wird, würde ich erklären, dass das Kind - solange es keiner Ausbildung nachgeht - familienrechtlich keinen Unterhaltsanspruch hat. Aber das JobCenter würde ganz schnell die Lage ändern und das Kind in einer Weiterbildungs/Ausbildung/Maßnahme stecken.

      Und wie Hugo schon gesagt hat, Kindergeld gibt es auch nur, solange etwas gemacht wird. Und das holt sich die Kindergeldkasse ganz schmerzfrei von der Mutter als Kindergeldberechtigte zurück. Du musst nur aufpassen, falls du einen Kinderzuschlag erhältst, beispielsweise im öffentlichen Dienst. Den solltest du ganz schnell stoppen. Es könnte nämlich sein, dass du den sonst auch zurückzahlen musst. Da der Kinderzuschlag an die Zahlung des Kindergeldes gebunden ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!