Kindesunterhalt bei Kindesentführung ?

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    • Kindesunterhalt bei Kindesentführung ?

      Hallo ins Forum,

      stellen wir uns vor:

      Ein Kind wurde (von seiner Mutter) entführt. Als sei eine Entführung nicht schon schlimm genug, erdreisten sich die Entführer (die Mutter) beim Familiengericht Kindesunterhalt zu beantragen, mit der Behauptung dass ein entführtes Kind ebenso ein Dach über dem Kopf braucht und ebenso nicht von der Hand in dem Mund lebt und außerdem der Privatunterricht besonders teuer ist.

      Sind die Entführer im Recht? Falls nein, was meine Rechtsintuition ist, suche ich eine fundierte juristische Antwort. Die sinnvollste Antwort die mir in den Sinn kommt ist der Rechtsmissbrauch.
    • Hallo,

      Was heisst Entführung? Haben die Eltern gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

      War das Kind beim Vater gemeldet?
      Wie lange hat das Kind nach der Trennung der Eltern beim Vater gelebt?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Entführung heißt, dass ein Kind, das ursprünglich eine sehr gute Beziehung zu seinem Vater hatte, über viele Jahre hinweg von seiner Mutter indoktriniert wurde (was vom Familiengericht anerkannt ist), gemäß dem Willen seiner Mutter doch keinen Kontakt zum Vater haben zu wollen. Das ist zwar keine Entführung "von-heute-auf-morgen" und damit auch nicht das woran man üblicherweise bei einer Entführung denkt, aber trotzdem kann man dieses Wort für das Verhalten der Mutter durchaus benutzen. Der Vater hat das Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nur lässt sich damit faktisch fast nichts anfangen, weil das Kind bei seiner Mutter "wohnt" (also dorthin entführt ist).
    • Hallo Maik,

      was die Mutter hier getan hat, nennt man Umgangsvereitelung.
      Wenn die Indoktrination sogar nachgewiesen ist, wie du schreibst, warum war es nicht möglich, den Kontakt gerichtlich durchzusetzen?

      Unabhängig davon, hat das Kind in der Tat ein Recht auf Unterhalt, egal, wie bescheuert die Mutter sich auch verhalten mag. Hier wirst du nicht viel machen können.
      Allerdings muss der Privatunterricht nicht zwingend bezahlt werden, nämlich nur dann, wenn er entweder sachlich zwingend geboten ist, was nachzuweisen wäre, oder wenn du vorab damit einverstanden warst.

      Emotional und sachlich überzogen (sie hat das Kind nicht entführt) an das Thema heranzugehen, mag dir kurzfristig Entlastung verschaffen, helfen wird es dir am Ende nicht. Ohne die konkrete Angabe von Fakten wird man dir hier nicht helfen können.

      Gruß, HT
    • derOlaf schrieb:

      Da der Vater allerdings das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, finde ich es absurd, dass Unterhalt gezahlt werden soll.
      Leider hat der Vater auf meine Frage, ob er das alleinge Sorgerecht hat, nicht mehr geantwortet.
      Wenn dem so sei, ist den Fragen von Hochtief nachzugehen.
      Wenn er nicht das alleinge hat sondern mit der Mutter zusammen, sind die Verhältnisse einfach mal nicht vollständig vorgetragen und es liegt in keinem Fall Kindesentzug vor (Entführung noch viel weniger).
      Ich bin mir noch nicht klar, ob der gewählte Nickname der reale ist oder ob hier jemand als Trittbrettfahrer einem Vater etwas andichten will.
      Mit solchen Aussagen (Kindesentführung) kann man sich ganz schnell in den Graubereich des StGB manövrieren.

      Und wie Hochtief schon schrieb: selbstverständlich steht dem Kind Unterhalt zu.
      Eine juristisch fundierte Einschätzung können wir Laien sicher nicht geben, schon gar nicht, wenn Nachfragen nicht beantwortet werden.

      Gruß Tanja