Frage zum Ausbildungsgeld und Unterhalt

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    • Frage zum Ausbildungsgeld und Unterhalt

      Hallo,

      ich habe eine Frage bzgl der Voraussetzungen für Ausbildungsgeld bzw. Unterhalt

      Zunächst zu mir: Ich bin 25 Jahre alt und bin derzeit leider seit sechs Monaten krankgeschrieben und habe in dieser Zeit auch eine Tagesklinik besucht. Während dieser Zeit ist leider auch mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Wenn ich hoffentlich nicht weiter krankgeschrieben werden muss, würde ich theoretisch Arbeitslosengeld I erhalten. Ich überlege aber vielleicht doch noch einmal eine Ausbildung zu beginnen und hoffentlich diesmal zu absolvieren. Ich hatte dies vor meiner zweijährigen Berufstätigkeit schon mehrfach probiert, ich konnte diese aber leider krankheitsbedingt nie abschließen. Ich habe nun gehört, dass es geförderte Rehaausbildungen gibt, ob ich dafür überhaupt in Frage komme, muss wohl die Arbeitsagentur entscheiden, ärztlicherseits denkt man, dass dies sicher möglich wäre.

      Nun stellt sich mir aber die Frage nach der Finanzierung, da ich nicht mehr bei meinen Eltern, sondern alleine in einer Wohnung lebe, für die ich die laufenden Kosten wie Miete etc. zu decken habe.

      Arbeitslosengeld I würde ich dann ja wohl nicht erhalten, sondern ein Ausbildungsgeld. Wenn ich das hier in den Beiträgen schon richtig verstanden habe, wird das Einkommen meiner Eltern (geschieden und getrenntlebend) nicht auf mein Ausbildungsgeld angerechnet, da ich schon allein lebe, ist das richtig so!?

      Und wie hoch wäre dann mein Anspruch auf Ausbildungsgeld in etwa? Das wäre sehr wichtig für mich, da ich bei einer Reha-Ausbildung ja keine Ausbildungsvergütung erhalten würde, ich müsste also mit dem Ausbildungsgeld meine laufenden Kosten finanzieren können. Für eine Ausbildung wäre nun wohl der letzte Zeitpunkt, daher erwäge ich diesen Schritt.

      Wäre klasse, wenn ihr meine Fragen dazu beantworten könntet.

      Vielen Dank
    • Hallo McS,

      willkommen im Forum.
      Ich könnte Dir nur Fragen beantworten, die mit dem Unterhaltsanspruch gegen nahe Verwandte zu tun haben.
      Da Du bereits 25 bist, vermute ich, dass Du aufgrund Deines bisherigen beruflichen Werdegangs keinen Anspruch mehr auf Ausbildungsunterhalt gegen Deine Eltern hast. Nicht wegen des Alters, sondern weil Du bereits gearbeitet hast (ohne abgeschlossene Ausbildung?).
      Wenn Du staatliche Leistungen erhalten wirst, wird vermutlich der Träger überprüfen, ob Du nicht doch Anspruch auf Unterhalt gegen Deine Eltern hast und dann diesen Anspruch auf sich überleiten.

      Leider fällst Du mit 25 nicht mehr in die Zuständigkeit der Jugendberufsagentur, so dass Du die Fragen bei der Arge vortragen musst.
      Erste Orientierung kannst Du vielleicht hier bekommen.

      Gruß Tanja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hallo McS, hallo Tanja,

      wenn du einen mindestens 2-jährigen Arbeitsvertrag hattest, solltest du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitzen.

      Dieser Anspruch ist immer vorrangig gegenüber den Leistungen des Jobcenters (ALGII).

      Fraglich ist, ob du nach Auslaufen des Arbeitsvertrages, welcher sicher nicht üppig entlohnt wurde, da du ohne Ausbildungsabschluss gearbeitet hast,
      allein mit dem Arbeitslosengeld finanziell zurecht kommst.

      Mein Rat für dich wäre:

      Arbeitslosmeldung sofort, wenn du weißt, dass keine weitere Krankschreibung folgen wird.
      Melde dich bitte bereits jetzt telefonisch bei der Agentur für Arbeit, da dein befristeter Vertrag ausgelaufen ist!

      Beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) spricht du mit dem Arbeitsvermittler über deine gesundheitliche Situation.
      Sicher kommt der MA von allein auf die Idee, ein amtsärztliches Gutachten zu veranlassen.
      In diesem sollte die Frage nach notwendiger beruflicher Rehabilitation gestellt werden.

      Wenn das Gutachten bescheinigt, dass du zur beruflichen Integration einer berufli. Rehabilitation benötigst, wird der Arbeitsvermittler dich an seinen Reha-Berater weitergeben. Dieser bespricht dann mit dir eine mögliche Erst-Eingliederung (berufliche Rehabilitation/ Erstausbildung) und informiert dich auch über die finanziellen Leistungen.
      Berufliche Reha/ Ausbildung ist nur sinnvoll, wenn du ausreichend leistungsfähig, also wieder gesund bist!

      Solltest du aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen/ beantragen, weil das Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt und die Miete reicht, wechselt ggf. noch einmal die Zuständigkeit ins Jobcenter, das ist für Reha-Beratungen teil unterschiedlich geregelt.

      Gruß, fras12
    • Hallo Tanja, hallo fras12,

      erstmal vielen Dank für eure Antworten!

      Zu Tanja:

      Bezüglich der Unterhaltsanrechnung auf das Ausbildungsgeld von Eltern bei Kindern die bereits in ihrer eigenen Wohnung leben, schrieb Susanne letztes Jahr, dass dieses dann nicht mehr angerechnet wird, so war es bei dem zitierten Fall dann auch. Ich wollte mich nur erkundigen, ob dies immer noch so ist oder inzwischen vielleicht geändert wurde!? Ich möchte nämlich nicht, dass das Einkommen meiner Eltern auf das Ausbildungsgeld angerechnet wird, dann würde ich eher eine Umschulung oder anderes erwägen. Ich hatte bereits mehrere Ausbildungen angefangen, aber habe keine abschließen können und anschließend 2 Jahre gearbeitet, bis ich nun leider erkrankt bin.

      Ausbildungsgeld SGB III Anrechung Elterneinkommen

      "Zu deiner anderen Frage, warum Einkommen der Eltern - z.B. in deinem Fall - nicht auf das Ausbildungsgeld angerechnet wird, kann ich nur sagen: Das hat der Gesetzgeber so gewollt. Vielleicht deswegen, weil die Kinder ja mit der eigenen Wohnung nun auch auf eigenen Füßen stehen. Ich weiß es nicht. Bei jeder Sozialleistung gibt es halt bestimmte Anrechnungsvorschriften, die sehr unterschiedlich sein können."



      Zu fras12,


      vielen Dank für deine Ratschläge und Informationen, mit der Arbeitsagentur wollte ich schon 3 Monate vor meinem Vertragsende telefonisch einen Termin vereinbaren, um mich arbeitssuchend zu melden, dort wurde mir jedoch gesagt, dass ich ich erst zu ihnen kommen soll, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin, da ich erst ab dann vermittelbar wäre.

      Du hast auch recht, was das Arbeitslosengeld I betrifft, müsste ich evtl. aufstocken mit AG II, dies ist noch nicht ganz klar, könnte knapp an der Grenze sein.

      Dann werde ich noch einmal versuchen bei der Arbeitsagentur einen Termin zu vereinbaren, vielleicht kann ich da ja doch schon während meiner Krankschreibung beraten werden.

      Falls dort festgestellt wird, dass berufliche Rehabilitation für mich notwendig ist, hätte ich vielleicht auch die Möglichkeit einer Umschulung, auch dafür braucht man ja nicht immer eine Berufsausildung und da könnte man ja glaube ich AG I oder II weiter erhalten!?

      Bei einer evtl. Rehaausbildung hätte ich halt nur gern vorher gewusst, ob das Elterneinkommen berücksichtigt wird, das würde ich halt nicht wollen, aber da ich in einer eigenen Wohnung lebe, ja wohl nicht!? Vielleicht kann mir das ja netterweise trotzdem noch jemand bestätigen, der weiß, ob das tatsächlich noch so ist.

      Vielen Dank und Gruß, McS





    • Hallo,

      wenn du schon mehrere Ausbildungen begonnen und abgebrochen hast, und dies ab 18 Jahre der Fall war, dann sehen die Familiengerichte irgendwann auch keine Unterhaltspflicht der Eltern, da eine Ausbildung zügig und zielstrebig durchgeführt werden soll. Meist werden 1-2 Umorientierungen akzeptiert, aber auch nur, wenn sie frühzeitig erfolgen. Und danach wird gesagt, dass die Eltern nicht auf ewig damit rechnen müssen, dass das volljährige Kind irgendwann mal wieder was anfängt und vielleicht auch abschließt.

      Insofern würde ich fast davon ausgehen, dass deine Eltern da raus sind. Und sollte das Jobcenter oder wer auch immer eine Beteiligung von ihnen fordern, solltest du gleich erklären, dass deine Eltern aufgrund deines Werdegangs nach Familienrecht nicht mehr verpflichtet sind sich finanziell daran zu beteiligen. Und deine Eltern sollten dann bei der evtl. Nachfrage auch klar erklären, dass sie familienrechtlich nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet sind und deswegen auch keinen leisten werden (die JobCenter müssten dann ein gerichtliches Verfahren anstrengen um sie zu verpflichten und das würde vermutlich nicht im Sinne des JobCenters ausgehen). Da gibt es auch Urteile zu, auch vom BGH.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo McS,

      ich würde dir raten, schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit vorzusprechen, wenn sich absehen läßt, dass die AU bald beendet ist.

      Das Rehaverfahren ist sehr zeitaufwändig, deshalt solltest du keine Zeit verlieren. Ausbildungsgeld dürfte für dich nicht in Frage kommen, dafür aber Übergangsgeld (ist finanziell auch günstiger für dich). In beiden Fällen dürften deine Eltern außen vor sein. Kostenträger dürfte in deinem Fall die Rentenversicherung sein. Das regelt aber die AfA, musst dich nicht selbst mit der RV in Verbindung setzen.

      Alles andere habe ich dir in meiner PN-Antwort geschrieben. Viel Glück und Erfolg!

      Gruß
      Susanne